10. Juli 1968
1522, 16-32 Nun haben noch ... Eisenbahn: klagen sie - Vgl. den Artikel »Prague Bars Call For Bloc Parley« der NYT vom 10.7.1968: Die Prager Regierung war in separaten Schreiben von der Sowjetunion, Bulgarien, der DDR, Polen und Ungarn zu einem kurzfristigen Treffen der Parteiführer aufgefordert worden, erklärte sich aber nicht bereit, daran teilzunehmen. »The letters, similar in content, charged that the Czechoslovak Central Committee had not been suf- ficiently firm in dealing with the enemies of Communism in Czechoslovakia. ›Counterrevolutionaries‹ outside the party as well as ›revisionists‹ within were mentioned.
The letters also condemned the working of press freedom in Czechoslovakia and asserted that the ›counterrevolutionaries‹ and ›revisionists‹ were using the press, radio and television for their purposes. [...]
Progressive Czechoslovak officials consider the rejection of the more moderate leadership represented by Alexander Dubcek, First Secretary, and Josepf [sic] Smrkovsky, president of the National Assembly, a significant victory. [...]
Czechoslovakia was quick and grateful to note Rumania’s abstention from the demand for a meeting. Rumania believes firmly in the principle of non-interference [...].
Some Czechoslovaks are nervous over the continued presence of Soviet troops after the Warsaw Pact maneuvers, that ended June 30. The Soviet command was said to have advanced technical reasons to explain their slow departure. Among them were absence of repair facilities for their vehicles and a shortage of rail transport«; Manöver: s.K. 1222, 24-28.

1522, 18f. begreift das Prinzip ... in Anspruch nimmt - Die Sowjetunion pflegte Proteste gegen Menschenrechtsverletzungen regelmäßig als Verstöße gegen das Prinzip der Nichteinmischung in ihre inneren Angelegenheiten zurückzuweisen.

1522, 22 »Revisionisten« - s.K. 1365, 36.

1522, 23 »Konterrevolutionäre« - s.K. 1456, 14f.

1522, 26 Josef Smrkovsky - s.K. 1366, 24.

1523, 12 Absätze 6, 7 ... des Paragraphen 58 - Juristische Grundlage für alle Verurteilungen durch SMT (s.K. 1218, 26) war der §58 des sowj. Strafkodex vom 6.6.1927, seltener §17 (Definition des Versuchs) und §19 (Vorbereitung zu einem Delikt); s. 1795, 23-27.

1523, 19f. Nach Absatz 6 ... zu drei Jahren – §58 Abs. 6 (Spionage): »Die Übergabe, Aneignung oder das Sammeln mit dem Ziel der Weitergabe von Nachrichten, die ihrem Inhalt nach speziell bewahrte Staatsgeheimnisse darstellen, an ausländische Staaten, konterrevolutionäre Organisationen oder Privatpersonen, wird bestraft mit Freiheitsentzug für eine Zeit von nicht kürzer als drei Jahren mit Einbeziehung des ganzen oder eines Teils des Vermögens. In denjenigen Fällen jedoch, in denen die Spionage besonders schwere Folgen hervorrufen kann, wird sie mit der höchsten Form des sozialen Schutzes – der Erschießung – oder mit der Erklärung zum Feind der Werktätigen, mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit einer verbündeten Republik und damit gleichzeitig der UdSSR für alle Zeiten sowie mit Enteignung des gesamten Vermögens geahndet«; vgl. Finn (1958), S. 28f.; s. 1524, 14 f.; 1795, 23–27.

1523, 24f. wie ein - Filmschauspieler - In der zweibändigen Taschenbuchausgabe fehlt der Bindestrich; s.K. 1002, 20f.

1523, 27 Krassnogorsk - Stadt etwa 25km westlich von Moskau. Es ist kein Zwangsarbeitslager dort bekannt, während es im Gebiet Krasnojarsk im nördlichen Zentralasien mehrere große Lager gab.

1523, 34f. Absatz zwölf bestraft ... Sowjets eingesperrt ist - §58 Abs. 12 (Nichtanzeige von konterrevolutionären Verbrechen): »Nichtanzeige von einem sicher bekannten, sich inVorbereitung befindenden oder vollendeten konterrevolutionären Verbrechen wird bestraft mit Freiheitsentzug für die Zeit von nicht weniger als sechs Monaten«; vgl. Finn (1958), S. 29; s. 1524, 15; 1795, 23-27.

1523, 36 Absatz 10 - §58 Abs. 10 (Antisowjetische Propaganda und Agitation): »Propaganda und Agitation, die den Aufruf enthalten, die Sowjetmacht zu stürzen, zu untergraben oder zu schwächen oder einzelne konterrevolutionäre Verbrechen zu begehen, ebenso die Verbreitung oder Herstellung oder Aufbewahrung von Literatur diesen Inhalts, wird bestraft mit Freiheitsentzug für die Zeit von nicht weniger als sechs Monaten. Werden dieselben Handlungen ausgeführt während Massenunruhen oder unter Ausnutzung von religiösen oder nationalen Vorurteilen der Massen oder während eines Krieges, oder in Ortschaften, in denen der Kriegszustand erklärt worden ist, wird bestraft mit Maßnahmen des sozialen Schutzes, die im §58 Abs. 2 dieses Kodex aufgezählt sind«; vgl. Finn (1958), S. 28; s. 1795, 23-27.

1524, 4 Emil Plath - Druckfehler in allen Ausgaben, richtig: Erwin Plath.

1524, 19f. im Juni 1947 ... die Todesurteile abgeschafft - Am 26.5.1947 [sic] beschloß der Oberste Sowjet die Abschaffung der Todesstrafe; Höchststrafe sollte die Einweisung in ein Besserungslager für 25 Jahre sein. Am 12.1.1950 wurde sie für eine Reihe politischer Delikte (»Vaterlandsverräter, Spione, Saboteure«) wieder eingeführt. Sie galt auch für die sowj. Militärtribunale in der DDR; vgl. Finn (1958), S. 24; Fricke (1979), S. 578; Torke (1993); s.K. 1716, 8-10; s. 1790-1797.

1524, 19 Väterchen Stalin - s.K. 29, 26f.

1524, 20f. die »höchste Norm des sozialen Schutzes« - Vermutlich ein Abschreibfehler (tritt in allen Ausgaben auf), es hieß - z.B. für §58 Abs. 14 Konterrevolutionäre Spionage - »in besonders schweren Fällen, bis zur höchsten Form des sozialen Schutzes - der Erschießung mit Einbeziehung des gesamten Vermögens«; vgl. Finn (1958), S. 31; s.K. 1796, 39-1797, 2; s. 1716, 8-10.

1524, 21 S.M.T. - s.K. 1218, 26.

1524, 24-26 Gustav Cub und ... 185 Jahren Arbeitslager - »4. August 1948. Das SMT Schwerin verurteilt einen Gustav Cub und acht andere Einwohner Rostocks wegen angeblicher Verbindung zu einem nicht bekannten Nachrichtendienst zu insgesamt 185 Jahren Arbeitslager«, Finn (1958), S. 203.
Vgl. auch die Vorfassung JT 4, S. 1524: »[...] und aus solchen Mitteilungen wie der, das Sowjetische Militärtribunal Schwerin habe am 4. August 1948 einhunderfünfundachtzig Jahre Arbeitslager verhängt verteilt auf neun Leute aus Rostock. Solche Sprüche, die noch einem Emil Knoop Kopf und Kragen kosten konnten, waren hier gang und gäbe.«

1525, 20f. als sei die ... Recht gesetzt war - Anspielung auf Röm 13, 1-2: »Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet«; s.K. 365, 3f.

1525, 22 Haftfolgen - s.K. 46, 39.

1526, 28 Olsch - (nd.) Alte.

1526, 38 diese würdige Greisin - s.K. 608, 33.

1527, 2-8 Broschüre des Handbuchs ... Westdeutschland, ein Selbstmord - In Johnsons Bibliothek befindet sich ein »Handbuch für den Mecklenburgischen Landtag, 1. Wahlperiode«, hg. vom Büro des Landtags, Schwerin o.J. Im Anhang mit den Lebensläufen der Parlamentarier finden sich die erwähnten Anmerkungen oder Striche - nicht in Johnsons Handschrift.

1527, 7 N.K.W.D. - s.K. 1279, 38.

1527, 19 Katasterblatt - s.K. 1273, 18.

1527, 22 »Neubrandenburg« - Gemeint ist das Lager; s.K. 1287, 25.

1527, 26 Persilbrief - s.K. 424, 5.

1527, 27 Entnazifizierung - s.K. 1497, 14-22.

1527, 29-31 kein Arthur Salomon ... von Burse & Dunaway - s.K. 94, 25.

1527, 33-36 Zwar im englischen ... vorzüglichen Papieren verkauft - s.K. 431, 15.

1527, 34 englischen Sektor von Berlin - s.K. 998, 19-24.

1527, 37 Ahrenshoop - s.K. 9, 25.

1528, 7-9 Nun hatte die ... zu Fuß gesperrt - s.K. 1148, 11f.