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Seite/Zeile(n)
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Datum/Text
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10. Juli 1968 |
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1522, 16-32 |
Nun haben noch ... Eisenbahn: klagen sie - Vgl. den Artikel »Prague Bars Call
For Bloc Parley« der NYT vom 10.7.1968: Die Prager Regierung war in
separaten Schreiben von der Sowjetunion, Bulgarien, der DDR, Polen und
Ungarn zu einem kurzfristigen Treffen der Parteiführer aufgefordert worden,
erklärte sich aber nicht bereit, daran teilzunehmen. »The letters, similar in
content, charged that the Czechoslovak Central Committee had not been suf-
ficiently firm in dealing with the enemies of Communism in Czechoslovakia.
Counterrevolutionaries outside the party as well as revisionists within
were mentioned.
The letters also condemned the working of press freedom in Czechoslovakia
and asserted that the counterrevolutionaries and revisionists were using the
press, radio and television for their purposes. [...]
Progressive Czechoslovak officials consider the rejection of the more moderate
leadership represented by Alexander Dubcek, First Secretary, and Josepf
[sic] Smrkovsky, president of the National Assembly, a significant victory. [...]
Czechoslovakia was quick and grateful to note Rumania’s abstention from the
demand for a meeting. Rumania believes firmly in the principle of non-interference
[...].
Some Czechoslovaks are nervous over the continued presence of Soviet
troops after the Warsaw Pact maneuvers, that ended June 30. The Soviet command
was said to have advanced technical reasons to explain their slow departure.
Among them were absence of repair facilities for their vehicles and
a shortage of rail transport«; Manöver: s.K. 1222, 24-28.
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1522, 18f. |
begreift das Prinzip ... in Anspruch nimmt - Die Sowjetunion pflegte Proteste
gegen Menschenrechtsverletzungen regelmäßig als Verstöße gegen das Prinzip
der Nichteinmischung in ihre inneren Angelegenheiten zurückzuweisen.
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1522, 22 |
»Revisionisten« - s.K. 1365, 36.
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1522, 23 |
»Konterrevolutionäre« - s.K. 1456, 14f.
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1522, 26 |
Josef Smrkovsky - s.K. 1366, 24.
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1523, 12 |
Absätze 6, 7 ... des Paragraphen 58 - Juristische Grundlage für alle Verurteilungen
durch SMT (s.K. 1218, 26) war der §58 des sowj. Strafkodex vom 6.6.1927,
seltener §17 (Definition des Versuchs) und §19 (Vorbereitung zu einem
Delikt); s. 1795, 23-27.
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1523, 19f. |
Nach Absatz 6 ... zu drei Jahren – §58 Abs. 6 (Spionage): »Die Übergabe, Aneignung
oder das Sammeln mit dem Ziel der Weitergabe von Nachrichten,
die ihrem Inhalt nach speziell bewahrte Staatsgeheimnisse darstellen, an ausländische
Staaten, konterrevolutionäre Organisationen oder Privatpersonen,
wird bestraft mit Freiheitsentzug für eine Zeit von nicht kürzer als drei Jahren
mit Einbeziehung des ganzen oder eines Teils des Vermögens. In denjenigen
Fällen jedoch, in denen die Spionage besonders schwere Folgen hervorrufen
kann, wird sie mit der höchsten Form des sozialen Schutzes – der
Erschießung – oder mit der Erklärung zum Feind der Werktätigen, mit dem
Verlust der Staatsangehörigkeit einer verbündeten Republik und damit
gleichzeitig der UdSSR für alle Zeiten sowie mit Enteignung des gesamten
Vermögens geahndet«; vgl. Finn (1958), S. 28f.; s. 1524, 14 f.; 1795, 23–27.
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1523, 24f. |
wie ein - Filmschauspieler - In der zweibändigen Taschenbuchausgabe fehlt der
Bindestrich; s.K. 1002, 20f.
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1523, 27 |
Krassnogorsk - Stadt etwa 25km westlich von Moskau. Es ist kein Zwangsarbeitslager
dort bekannt, während es im Gebiet Krasnojarsk im nördlichen
Zentralasien mehrere große Lager gab.
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1523, 34f. |
Absatz zwölf bestraft ... Sowjets eingesperrt ist - §58 Abs. 12 (Nichtanzeige von
konterrevolutionären Verbrechen): »Nichtanzeige von einem sicher bekannten,
sich inVorbereitung befindenden oder vollendeten konterrevolutionären
Verbrechen wird bestraft mit Freiheitsentzug für die Zeit von nicht weniger
als sechs Monaten«; vgl. Finn (1958), S. 29; s. 1524, 15; 1795, 23-27.
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1523, 36 |
Absatz 10 - §58 Abs. 10 (Antisowjetische Propaganda und Agitation): »Propaganda
und Agitation, die den Aufruf enthalten, die Sowjetmacht zu stürzen,
zu untergraben oder zu schwächen oder einzelne konterrevolutionäre Verbrechen
zu begehen, ebenso die Verbreitung oder Herstellung oder Aufbewahrung
von Literatur diesen Inhalts, wird bestraft mit Freiheitsentzug für die
Zeit von nicht weniger als sechs Monaten. Werden dieselben Handlungen
ausgeführt während Massenunruhen oder unter Ausnutzung von religiösen
oder nationalen Vorurteilen der Massen oder während eines Krieges, oder in
Ortschaften, in denen der Kriegszustand erklärt worden ist, wird bestraft mit
Maßnahmen des sozialen Schutzes, die im §58 Abs. 2 dieses Kodex aufgezählt
sind«; vgl. Finn (1958), S. 28; s. 1795, 23-27.
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1524, 4 |
Emil Plath - Druckfehler in allen Ausgaben, richtig: Erwin Plath.
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1524, 19f. |
im Juni 1947 ... die Todesurteile abgeschafft - Am 26.5.1947 [sic] beschloß der
Oberste Sowjet die Abschaffung der Todesstrafe; Höchststrafe sollte die Einweisung
in ein Besserungslager für 25 Jahre sein. Am 12.1.1950 wurde sie
für eine Reihe politischer Delikte (»Vaterlandsverräter, Spione, Saboteure«)
wieder eingeführt. Sie galt auch für die sowj. Militärtribunale in der DDR;
vgl. Finn (1958), S. 24; Fricke (1979), S. 578; Torke (1993); s.K. 1716, 8-10;
s. 1790-1797.
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1524, 19 |
Väterchen Stalin - s.K. 29, 26f.
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1524, 20f. |
die »höchste Norm des sozialen Schutzes« - Vermutlich ein Abschreibfehler (tritt
in allen Ausgaben auf), es hieß - z.B. für §58 Abs. 14 Konterrevolutionäre
Spionage - »in besonders schweren Fällen, bis zur höchsten Form des sozialen
Schutzes - der Erschießung mit Einbeziehung des gesamten Vermögens«;
vgl. Finn (1958), S. 31; s.K. 1796, 39-1797, 2; s. 1716, 8-10.
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1524, 21 |
S.M.T. - s.K. 1218, 26.
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1524, 24-26 |
Gustav Cub und ... 185 Jahren Arbeitslager - »4. August 1948. Das SMT Schwerin
verurteilt einen Gustav Cub und acht andere Einwohner Rostocks wegen
angeblicher Verbindung zu einem nicht bekannten Nachrichtendienst zu
insgesamt 185 Jahren Arbeitslager«, Finn (1958), S. 203.
Vgl. auch die Vorfassung JT 4, S. 1524: »[...] und aus solchen Mitteilungen wie der, das Sowjetische
Militärtribunal Schwerin habe am 4. August 1948 einhunderfünfundachtzig Jahre Arbeitslager
verhängt verteilt auf neun Leute aus Rostock. Solche Sprüche, die noch einem Emil Knoop Kopf und
Kragen kosten konnten, waren hier gang und gäbe.«
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1525, 20f. |
als sei die ... Recht gesetzt war - Anspielung auf Röm 13, 1-2: »Jedermann sei
untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit
ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet«; s.K. 365, 3f.
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1525, 22 |
Haftfolgen - s.K. 46, 39.
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1526, 28 |
Olsch - (nd.) Alte.
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1526, 38 |
diese würdige Greisin - s.K. 608, 33.
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1527, 2-8 |
Broschüre des Handbuchs ... Westdeutschland, ein Selbstmord - In Johnsons Bibliothek
befindet sich ein »Handbuch für den Mecklenburgischen Landtag, 1.
Wahlperiode«, hg. vom Büro des Landtags, Schwerin o.J. Im Anhang mit den
Lebensläufen der Parlamentarier finden sich die erwähnten Anmerkungen
oder Striche - nicht in Johnsons Handschrift.
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1527, 7 |
N.K.W.D. - s.K. 1279, 38.
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1527, 19 |
Katasterblatt - s.K. 1273, 18.
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1527, 22 |
»Neubrandenburg« - Gemeint ist das Lager; s.K. 1287, 25.
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1527, 26 |
Persilbrief - s.K. 424, 5.
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1527, 27 |
Entnazifizierung - s.K. 1497, 14-22.
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1527, 29-31 |
kein Arthur Salomon ... von Burse & Dunaway - s.K. 94, 25.
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1527, 33-36 |
Zwar im englischen ... vorzüglichen Papieren verkauft - s.K. 431, 15.
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1527, 34 |
englischen Sektor von Berlin - s.K. 998, 19-24.
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1527, 37 |
Ahrenshoop - s.K. 9, 25.
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1528, 7-9 |
Nun hatte die ... zu Fuß gesperrt - s.K. 1148, 11f.
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