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Seite/Zeile(n)
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Datum/Text
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18. Februar 1968 |
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738, 10 |
Beileid, Herr Cresspahl - Zu Lisbeths Selbstmord vgl. u.a. Wittkowski (1996), S. 125-142; Mecklenburg (1997), S. 295-305; Krellner (2003), S. 236-245; Bormuth (2005), S. 175-96; Winkler (2013), S. 237-250.
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738, 10-744, 3 |
Beileid, Herr Cresspahl - Herr Cresspahl. Tag - Der 18. Februar ist einer der drei Tage, deren Einträge ausschließlich aus imaginären Gesprächen bestehen - je ein Tag pro (ursprünglich geplantem) Band; s. 286, 10-287, 13; 1178, 8-1179, 39.
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738, 16 |
Ortsgruppenführer - s.K. 165, 3.
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740, 12 |
Schleuse - s.K. 473, 9f.
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740, 14f. |
Was gestern abend ... ganzen Reich war - In der Nacht vom 9. auf den 10.11.1938,
der sog. »Reichskristallnacht« (gleichzeitig der 15. Jahrestag des gescheiterten
Hitlerputsches von 1923, der wiederum am fünften Jahrestag der Novemberrevolution
stattfand), wurden nach NS-Berichten 267 Synagogen zerstört,
über 8.000 jüd. Geschäfte und Wohnungen geplündert und demoliert,
mehr als 26.000 jüd. Bürger in KZ verschleppt und 91 getötet. Diese Zahlen
findet man auch heute noch in den Nachschlagewerken. Neuere Forschungen
haben dagegen die Zahl von über 2.000 zerstörten Synagogen und Gebetsräumen
ergeben. Während des Pogroms und in den Folgetagen wurden etwa 800
Personen ermordet, erlagen ihren Verletzungen oder schieden durch Selbsttötung
aus dem Leben. Als Anlaß für dieses Pogrom wurde das Attentat auf einen
Sekretär der dt. Botschaft in Paris durch den poln. Juden Grynszpan (s.K. 719, 1)
ausgegeben. Im Anschluß an die Gedenkfeier zum Putsch von 1923
empfahl Goebbels den Parteiführern, »spontane« Vergeltungsaktionen des
»Volkszorns« zu organisieren, die dann unter Anleitung der Propagandaämter
durchgeführt wurden. Da man die Schuld an den Ausschreitungen den Opfern
zuschob, wurde durch §1 der »Verordnung über eine Sühneleistung der Juden
deutscher Staatsangehörigkeit« vom 12.11.1938 (RGBl. I, S. 1579) den »Juden
deutscher Staatsangehörigkeit in ihrer Gesamtheit« eine »Kontribution« von
einer Milliarde Reichsmark auferlegt, mit der »Verordnung zur Ausschaltung
der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben« vom 12.11.1938 (RGBl. I,
S. 1580) Juden der Betrieb von Handwerk und Geschäften verboten und mit
der »Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens« vom 3.12.1938
(RGBl. I, S. 1709) die Enteignung ihrer Vermögen eingeleitet; vgl. Schmidt
(1998), S. 211-213; s.K. 780, 27; s. 780, 14.
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740, 20 |
Marie Sara Tannebaum - Nach §2 der »Zweiten Verordnung zur Durchführung
des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen« vom
17.8.1938 (RGBl. I, S. 1044) mußten Juden, soweit sie andere Vornamen führten,
als sie nach §1 der Verordnung Juden beigelegt werden durften, vom 1.1.1939
an zusätzlich einen weiteren Vornamen annehmen, und zwar männliche
Personen den Vornamen Israel, weibliche Personen den Vornamen Sara.
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740, 27 |
Das hätten sie - Druckfehler, richtig: Sie; von Johnson in seinem Exemplar korrigiert
und in späteren Ausgaben berücksichtigt.
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740, 28 |
Reichsnährstand - s.K. 399, 34; 607, 30f.
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742, 23-28 |
Wenn sie doch … das Pumpwerk nicht - In der Unfähigkeit der Feuerwehr, den Brand zu löschen, sieht Ute Müller eine Anspielung auf »The Sound and the Fury«, wo ein funkelnagelneues Feuerwehrauto nutzlos vorfährt, weil am Unglücksort kein Wasseranschluß vorhanden ist; vgl. Müller (2005), S. 100.
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