18. Februar 1968
738, 10 Beileid, Herr Cresspahl - Zu Lisbeths Selbstmord vgl. u.a. Wittkowski (1996), S. 125-142; Mecklenburg (1997), S. 295-305; Krellner (2003), S. 236-245; Bormuth (2005), S. 175-96; Winkler (2013), S. 237-250.

738, 10-744, 3 Beileid, Herr Cresspahl - Herr Cresspahl. Tag - Der 18. Februar ist einer der drei Tage, deren Einträge ausschließlich aus imaginären Gesprächen bestehen - je ein Tag pro (ursprünglich geplantem) Band; s. 286, 10-287, 13; 1178, 8-1179, 39.

738, 16 Ortsgruppenführer - s.K. 165, 3.

740, 12 Schleuse - s.K. 473, 9f.

740, 14f. Was gestern abend ... ganzen Reich war - In der Nacht vom 9. auf den 10.11.1938, der sog. »Reichskristallnacht« (gleichzeitig der 15. Jahrestag des gescheiterten Hitlerputsches von 1923, der wiederum am fünften Jahrestag der Novemberrevolution stattfand), wurden nach NS-Berichten 267 Synagogen zerstört, über 8.000 jüd. Geschäfte und Wohnungen geplündert und demoliert, mehr als 26.000 jüd. Bürger in KZ verschleppt und 91 getötet. Diese Zahlen findet man auch heute noch in den Nachschlagewerken. Neuere Forschungen haben dagegen die Zahl von über 2.000 zerstörten Synagogen und Gebetsräumen ergeben. Während des Pogroms und in den Folgetagen wurden etwa 800 Personen ermordet, erlagen ihren Verletzungen oder schieden durch Selbsttötung aus dem Leben. Als Anlaß für dieses Pogrom wurde das Attentat auf einen Sekretär der dt. Botschaft in Paris durch den poln. Juden Grynszpan (s.K. 719, 1) ausgegeben. Im Anschluß an die Gedenkfeier zum Putsch von 1923 empfahl Goebbels den Parteiführern, »spontane« Vergeltungsaktionen des »Volkszorns« zu organisieren, die dann unter Anleitung der Propagandaämter durchgeführt wurden. Da man die Schuld an den Ausschreitungen den Opfern zuschob, wurde durch §1 der »Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit« vom 12.11.1938 (RGBl. I, S. 1579) den »Juden deutscher Staatsangehörigkeit in ihrer Gesamtheit« eine »Kontribution« von einer Milliarde Reichsmark auferlegt, mit der »Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben« vom 12.11.1938 (RGBl. I, S. 1580) Juden der Betrieb von Handwerk und Geschäften verboten und mit der »Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens« vom 3.12.1938 (RGBl. I, S. 1709) die Enteignung ihrer Vermögen eingeleitet; vgl. Schmidt (1998), S. 211-213; s.K. 780, 27; s. 780, 14.

740, 20 Marie Sara Tannebaum - Nach §2 der »Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen« vom 17.8.1938 (RGBl. I, S. 1044) mußten Juden, soweit sie andere Vornamen führten, als sie nach §1 der Verordnung Juden beigelegt werden durften, vom 1.1.1939 an zusätzlich einen weiteren Vornamen annehmen, und zwar männliche Personen den Vornamen Israel, weibliche Personen den Vornamen Sara.

740, 27 Das hätten sie - Druckfehler, richtig: Sie; von Johnson in seinem Exemplar korrigiert und in späteren Ausgaben berücksichtigt.

740, 28 Reichsnährstand - s.K. 399, 34; 607, 30f.


742, 23-28 Wenn sie doch … das Pumpwerk nicht - In der Unfähigkeit der Feuerwehr, den Brand zu löschen, sieht Ute Müller eine Anspielung auf »The Sound and the Fury«, wo ein funkelnagelneues Feuerwehrauto nutzlos vorfährt, weil am Unglücksort kein Wasseranschluß vorhanden ist; vgl. Müller (2005), S. 100.