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5. Ungarn und Finnland im langen 19. Jahrhundert

Ungarn im langen 19. Jahrhundert (1790-1918)

Hintergrund Flagge Ungarn

5.4.1 Abrechnung mit dem revolutionären Ungarn

Nach österreichischer Auffassung hatte Ungarn durch die Revolution seine konstitutionellen Rechte "verwirkt", es wurde deshalb einer zentralistisch-neoabsolutistischen Regierung (s. Schwarzenberg) unterstellt. Ungarn erhielt den Status einer Reichsprovinz. Seine Gliederung in Komitate mit Selbstverwaltung wurde aufgelöst, das Land in fünf Verwaltungsbezirke (s. Karte) eingeteilt. Siebenbürgen mit dem Partium, die Vojvodina und das Temescher Banat, Kroatien und Slawonien wurden abgetrennt. Einen wie auch immer zusammengesetzten Landtag gab es nicht mehr. Die Verwaltung lag zu einem großen Teil - vor allem auch in den Gebieten mit einem hohen Anteil an Nationalitätenbevölkerung - in den Händen von landesfremden Beamten, den nach dem österreichischen Innenminister Bach benannten Bach-Husaren. Starke Militär- und Polizeikräfte sorgten für Ruhe und Ordnung. Die Hoffnungen der Angehörigen des konservativen, gegen die Revolution eingestellten ungarischen Adels, ihre alten feudalen Rechte wiederzuerhalten, erfüllten sich nicht. Ihre Kaisertreue zahlte sich nicht aus. Sie zogen sich ebenso wie die meisten anderen Ungarn und die Vertreter der Nationalitäten, die ebenfalls nichts erhielten, in die passive Resistenz (s. Bild) zurück.

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