Es wurde ein Kompromiß 
    zur Reorganisation des Habs-burgerreiches gefunden, der neben staatsrechtliche 
    Fragen auch wirtschaftliche Beziehungen umfaßte. Im Februar 1867 wurde 
    die verantwortliche ungarische Re-gierung (s. 
    Bild 1, Bild 2) 
    unter Graf Gyula Andrássy 
    (s. Bild) ernannt, am 
    29. Mai nahm der ungarische Landtag (s. 
    Bild) das Ausgleichsgesetz an. Nachdem Franz 
    Joseph am 8. Juni zum König von Ungarn (s. 
    Bild 1, Bild 2) 
    gekrönt (s. Elisabeth, 
    A.E.) worden war, sanktionierte er das Gesetz (s. 
    Bild) am 12. Juni. Die in der österreichischen Reichshälfte 
    den Rang einer Verfassung einnehmenden Dezember-gesetze vom 21. Dezember 1867 
    (s. Bild) trugen den 
    veränderten Verhältnissen Rechnung. Damit begann die historische 
    Periode der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, auch Dualismus genannt.
    Unter den Zeitgenossen ebenso wie in der historischen Literatur ist bis heute 
    eine der meist diskutierten Fragen 
die des Verhältnisses zwischen den beiden Partnern im 
    Dualismus. War der Ausgleich wirklich auf der Grundlage von Parität und 
    Gleichberechtigung aufgebaut, wie es die Ausgleichsgesetze definierten, oder 
    bestand ein Verhältnis, das durch Ungleichheit, durch Über- und 
    Unterordnung charakterisiert wurde? Die Frage kann auch folgendermaßen 
    formuliert werden: Wessen Interessen haben sich stärker durchgesetzt, 
    bzw. wer erhielt oder erlitt welche Vor- und Nachteile? 
    
    Es kann keine abschließende Antwort gegeben werden. Beispiele aus unterschiedlichen 
    Bereichen der politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen 
    Entwicklung zeigen aber, daß der Dualismus für beide Seiten erhebliche 
    Vorteile brachte, und daß diese Vorteile die Nachteile erheblich überwogen.