Es wurde ein Kompromiß
zur Reorganisation des Habs-burgerreiches gefunden, der neben staatsrechtliche
Fragen auch wirtschaftliche Beziehungen umfaßte. Im Februar 1867 wurde
die verantwortliche ungarische Re-gierung (s.
Bild 1, Bild 2)
unter Graf Gyula Andrássy
(s. Bild) ernannt, am
29. Mai nahm der ungarische Landtag (s.
Bild) das Ausgleichsgesetz an. Nachdem Franz
Joseph am 8. Juni zum König von Ungarn (s.
Bild 1, Bild 2)
gekrönt (s. Elisabeth,
A.E.) worden war, sanktionierte er das Gesetz (s.
Bild) am 12. Juni. Die in der österreichischen Reichshälfte
den Rang einer Verfassung einnehmenden Dezember-gesetze vom 21. Dezember 1867
(s. Bild) trugen den
veränderten Verhältnissen Rechnung. Damit begann die historische
Periode der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, auch Dualismus genannt.
Unter den Zeitgenossen ebenso wie in der historischen Literatur ist bis heute
eine der meist diskutierten Fragen
die des Verhältnisses zwischen den beiden Partnern im
Dualismus. War der Ausgleich wirklich auf der Grundlage von Parität und
Gleichberechtigung aufgebaut, wie es die Ausgleichsgesetze definierten, oder
bestand ein Verhältnis, das durch Ungleichheit, durch Über- und
Unterordnung charakterisiert wurde? Die Frage kann auch folgendermaßen
formuliert werden: Wessen Interessen haben sich stärker durchgesetzt,
bzw. wer erhielt oder erlitt welche Vor- und Nachteile?
Es kann keine abschließende Antwort gegeben werden. Beispiele aus unterschiedlichen
Bereichen der politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen
Entwicklung zeigen aber, daß der Dualismus für beide Seiten erhebliche
Vorteile brachte, und daß diese Vorteile die Nachteile erheblich überwogen.