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5. Ungarn und Finnland im langen 19. Jahrhundert

Ungarn im langen 19. Jahrhundert (1790-1918)

Hintergrund Flagge Ungarn

5.5.1 Regelungen des österreichisch-ungarischen Ausgleichs

Während der Anteil der im Auswärtigen Dienst tätigen Ungarn mit 27% beträchtlich war, blieb das Offiziers-korps weitgehend deutsch-österreichisch, lediglich 7% der im gemeinsamen Kriegsministerium tätigen Offiziere waren Ungarn.
Die Beschlußfassung über den Haushalt in den gemeinsamen Angelegenheiten war Aufgabe der Delegationen beider Länder. Ihnen wurde vom gemein-samen Finanzminister der Etat zur Beschlußfassung vorgelegt. Die beiden Delegationen bestanden aus je 60 vom ungarischen Landtag (s. Bild) bzw. österreichischen Reichsrat (s. Bild) entsandten Personen. Sie tagten getrennt, jährlich abwechselnd in Wien und Budapest, und verkehrten nur schriftlich miteinander. Konnten sie sich nach dreimaligem Notenwechsel nicht einigen, fand eine gemeinsame Sitzung (s. Bild) statt, um eine Abstimmung durchzuführen. Zur Deckung des gemein-samen Haushalts war vorher eine Beschlußfassung über die Aufteilung der Kosten auf die beiden Reichshälften erforderlich. Die Festlegung dieser Quote, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der beiden Reichs-hälften zum Ausdruck bringen sollte, erfolgte in einem komplizierten Verfahren unter Beteiligung beider Parlamente und lieferte mehrfach Zündstoff für politische Konflikte.

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