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5. Ungarn und Finnland im langen 19. Jahrhundert

Ungarn im langen 19. Jahrhundert (1790-1918)

Hintergrund Flagge Ungarn

5.5.1 Regelungen des österreichisch-ungarischen Ausgleichs

Geregelt wurden die Zollfrage, die Frage der mit anderen Staaten abzuschließenden Wirtschaftsverträge, die Frage der Vereinheitlichung, Erhebung und Aufteilung von indirekten Steuern, die Koordination der Eisenbahnentwicklung, der Schiffahrt und des Postwesens, sowie die Einheit des Währungssystems und das Problem der Notenbank. Grundlegend war die Einigung, daß die beiden Reichsteile ein von einer gemeinsamen Zollgrenze umgebenes einheitliches Zoll- und Handelsgebiet bilden. Es gab also keine innere Zollgrenze. Der Konfliktpunkt lag immer darin, in welcher Weise die Festlegung von Einfuhr- und Ausfuhrzöllen auf bestimmte Produkte sich auf die Entwicklung der Wirtschaft in dem einen oder dem anderen Teil des Reiches insgesamt bzw. in wirtschaftlichen Teilbereichen wie Industrie oder Landwirtschaft auswirkte.
Während die österreichische Reichshälfte (s. Karte, Cisleithanien) als ein Bundesstaat mit 16 Ländern (s. Bild) aufgebaut war, die jeweils eine beschränkte Autonomie besaßen, bildete Ungarn (s. Karte Transleithanien) dagegen eine staatsrechtliche Einheit (s. Bild). In dieser waren Siebenbürgen und das Gebiet der Militärgrenze wieder mit Ungarn vereinigt, lediglich Kroatien erhielt durch den ungarisch-kroatischen Ausgleich 1868 eine eingeschränkte Autonomie.

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