In rascher Folge wurden von der adligen Standes-vertretung insgesamt 31 Gesetzesartikel vorbereitet. Angesichts der revolutionären Entwicklung in Deutschland und Italien hatte der Hof in Wien keine andere Wahl, als am 11. April 1848 die Gesetzesartikel (s. Bild) in der vorgelegten Fassung zu sanktionieren. Ein Teil der Gesetze diente der grundlegenden sozialen Umgestaltung (z.B. Aufhebung der Leibeigenschaft) und Sicherung der individuellen politischen Rechte (z.B. Gleichheit vor dem Gesetz). Eine zweite Gruppe der Gesetze schuf die politischen Institutionen nach dem
Muster der bürgerlichen parlamentarischen Monarchien
(z.B. Zensuswahlrecht, unabhängige Regierung), und ein dritter Teil schließlich
regelte das Verhältnis Ungarns zur Habsburgermonarchie.
Vor allem auf Grund des Umstands, daß die revolutionäre Umgestaltung
auf dem Wege der vom König sanktionierten Gesetzgebung des Landtags geschah,
trug die Revolution den Charakter einer gesetzlichen Revolution. Die Errungenschaften
konnten deshalb später auf legalem Weg nicht mehr rückgängig
gemacht werden.