Als Folge der 1929 beginnenden Wirtschaftsdepression gewann
in Übereinstimmung mit dem europäischen Muster auch in Finnland
eine starke, zum rechten Flügel gehörende Bewegung an Kraft. Die
Entstehung der Sowjetunion und die Fortsetzung der kommunistischen Tätigkeit
warfen in Finnland die Frage auf, wie es möglich sei, daß verbotene
Organisationen ihre subversiven Aktivitäten unter anderem Namen fortsetzen
können. Kommunisten saßen im Parlament und organisierten Streiks
an den Arbeitsplätzen. Es schien, daß der Befreiungskrieg nicht
sein Ziel erreicht hätte, solange die Kommunisten ihre landesver-räterische
Betätigung auch nach Kriegsende frei fortsetzen konnten.
In Ostbottnien kam es in Lapua zu einem Handgemenge zwischen Rechten und Linken:
Bei einem von dem kommunistischen Jugendverein im Gewerkschaftshaus veranstalteten
Treffen riß man ihnen die roten Hemden vom Leib und mißhandelte
sie.
Eine Woche später stellte eine Bürgerversammlung in Lapua an die
Regierung die Forderung, die Aktivitäten der Kommunisten zu beenden.
Als die Forderungen nicht erfüllt wurden, hielt man eine neue Versammlung
ab, auf der eine antikommunistische Oganisation gegründet wurde, die
sich "Türschloß von Finnland" (Lapua-Bewegung) nannte.
Obwohl diese zunächst die Notwendigkeit eines gesetzeskonformen
Vorgehens betonte, war das außerparlamentarische, direkte Handeln ihrer
Mitglieder von vornherein eindeutig. Im März 1930 wurden die Druckmaschinen
eines kommunistischen Verlages in Vaasa zerstört. Kommunisten wurden
entführt und an die Grenze zur Sowjetunion gefahren. Dort wurden sie
gezwungen, in ihr "Idealreich" zu marschieren. Dabei geschahen auch
einige Morde. Dennoch empfing die Regierung des Landes die Führer des
von der Lapua-Bewegung organisierten Bauernmarsches (s.
Bild) in Helsinki.
Die Minderheitsregierung von Kyösti
Kallio mußte abtreten, und Svinhufvud
ernannte eine neue Regierung. Bei den Parlamentswahlen (s.
Relander) im November 1930 erhielten die bürgerlichen Parteien genau
so viele Sitze, wie zur Annahme der Notver-ordnungen erforderlich waren. Dazu
gehörten unter anderem ein Gesetz zum Schutz der Republik und ein anti-kommunistisches
Gesetz, auf dessen Grundlage die Tätigkeit Linksradikaler verboten wurde.