Das 1963 beschlossene Krankenversicherungsgesetz betraf die
gesamte Bevölkerung. Ziel war es, die medizinische Versorgung der arbeitenden
Bevölkerung zu fördern, ohne daß dabei Einkommensverluste
gefürchtet werden mußten. Eine zweite bemerkenswerte Neuerung erfolgte
1972, als das Volksgesund-heitsgesetz in Kraft trat, mit welchem eine gleichmäßige
medizinische Versorgung der Gesellschaft angestrebt wurde. Hierfür wurde
ein Netz von medizinischen Zentren gegründet.
Schon Ende der 40er Jahre war der Anteil der Sozialausgaben am Staatshaushalt
auf 15% gewachsen, während er sich vor dem Krieg auf 2-3% belief. Anfang
der 80er Jahre betrug dieser Anteil bereits 25%.