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7. Die Geschichte Finnlands nach dem Zweiten Weltkrieg

Der Aufbau des Wohlfahrtsstaates

Hintergrund Flagge Finnland

7.3.2 Der Beginn einer staatlich gelenkten Sozialpolitik


Aufgrund der Inflation und des Systems der Finanzierungsgrundlage verlor das vor dem Krieg beschlossene Volksrentengesetz seine Bedeutung. Ein neues Volksrentengesetz trat 1956 in Kraft. Hiernach wurden die Renten nivelliert, und die Finanzierung von der nächsten Generation übernommen. Der zentrale Bauernverband wurde bei der Durchführung der Reform beteiligt.
Die Forderung der lohnabhängigen Bevölkerung nach Schaffung einer Rentensicherheit führte nach langen Beratungen zu einem Kompromiß. Die neuen Rentengesetze für Arbeitnehmer und für in kurzzeitigen Arbeitsverhältnissen Stehenden traten 1962 in Kraft. Die Endstufe der Rente belief sich anfangs auf 40% des Verdienstes des letzten Arbeitsjahres, die Leistung wurde im Jahre 1974 auf 60% erhöht.

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