Die Entwicklung eines sozialen Sicherheitssystems, welches
auf der Einkommensverteilung basierte, wurde sofort nach dem Krieg in Angriff
genommen. Eine große Zahl neuer sozialer Probleme wie die Lage von Kriegswitwen,
Frontkämpfern, Waisen, Invaliden und Flüchtlingen mußte gelöst
werden. Das in der Kriegszeit entwickelte System der Wirtschaftsordnung bildete
die Voraussetzung für die Verwirklichung einer staatlich gelenkten Sozialpolitik.
Der Beginn der neuen Sozialpolitik läßt sich auf das Jahr 1948
datieren, als eine Kindergeldverordnung erlassen wurde. Für jedes Kind
unter 17 Jahren wurde eine "Familienzulage" von 500 Mark gezahlt.
In der Wirtschaft belief sich damals der durchschnittliche Stundenlohn der
Männer auf 80 Mark pro Stunde. Die Erneuerung war tiefgreifend, denn
es gab in Finnland, als das Gesetz in Kraft trat, 1,2 Millionen Kinder unter
17 Jahren.
Aufgrund der Inflation und des Systems der Finanzierungsgrundlage
verlor das vor dem Krieg beschlossene Volksrentengesetz seine Bedeutung. Ein
neues Volksrentengesetz trat 1956 in Kraft. Hiernach wurden die Renten nivelliert,
und die Finanzierung von der nächsten Generation übernommen. Der
zentrale Bauernverband wurde bei der Durchführung der Reform beteiligt.
Die Forderung der lohnabhängigen Bevölkerung nach Schaffung einer
Rentensicherheit führte nach langen Beratungen zu einem Kompromiß.
Die neuen Rentengesetze für Arbeitnehmer und für in kurzzeitigen
Arbeitsverhältnissen Stehenden traten 1962 in Kraft. Die Endstufe der
Rente belief sich anfangs auf 40% des Verdienstes des letzten Arbeitsjahres,
die Leistung wurde im Jahre 1974 auf 60% erhöht.