Hinsichtlich des letzteren war eine Dreiteilung üblich,
wobei die drei Gruppen als die "Gespane"
(comes), die "Soldaten und die vermögenden Männer"
(miles et alicuius vir ubertatis) und die "zum Volk Gehörigen"
(vulgaris) bezeichnet wurden.
Die Schicht der Gespane bildete die Aristokratie im heutigen Sinne. Die Herkunft
dieser Schicht beleuchtet der Gesetzesartikel, der sie als die "nach
Geburt und Würde Größeren" (maiores natu et dignitate)
bezeichnet. In diese Schicht gehörten diejenigen Stammesgrößen
der Landnahmezeit, die auf der Seite der Árpáden
ihre gesellschaftliche Stellung mit Erfolg in das neue Herrschaftssystem hinüberzuretten
vermochten, sowie diejenigen aus dem Ausland stammenden Personen, die im Dienst
der Árpáden in der gesellschaftlichen Hierarchie aufgestiegen
waren.
Zur mittleren Schicht der Freien gehörten die als Soldaten (miles)
bezeichneten Personen. Zu dieser Schicht gehörten sowohl die über
einen Grundbesitz verfügenden als auch im Dienst anderer stehenden Soldaten,
wobei die letzteren einen freiwilligen, nicht durch den Zwang der Abhängigkeit
bestimmten Dienst leisteten.
Die untere Schicht der Freien wird in den Gesetzesbüchern
als "zum Volk gehörig" (vulgaris) bezeichnet. Hinter
dieser Bezeichnung steckt wahrscheinlich die Gruppe der kleinen Grundbesitzer
sowie der unvermögenden Freien.
Als eine weitere gesellschaftliche Gruppe erwähnen die Gesetzesbücher
bereits zu Stephans Zeiten
die als Gäste (hospes)
bezeichneten ausländischen Siedler.
Bis zum ausgehenden 11. Jahrhundert wurde die Struktur der ungarischen Gesellschaft
von weiteren Differenzierungen erfaßt. Innerhalb der Schicht der Freien
kristallisierte sich die Gruppe der Vornehmen, Adelige (nobilis) genannt,
heraus. Diese verfügten über Privilegien, welche über die Rechte
der Gemeinfreien hinausgingen. Und in der Schicht der Hörigen bildete
sich ein neuer Typ der Befreiung heraus, der der betroffenen Person zwar nicht
sämtliche Vorrechte eines frei Geborenen, aber dennoch im Vergleich zur
vollständigen Hörigkeit einige zusätzliche Rechte gewährte.