Nach seiner Krönung war König Stephan
(1000/1001-1038) stark bemüht, in seinem Land und an seinem Hof die Gepflogenheiten
souveräner zeitgenössischer Herrscher einzubürgern. Er ließ
eine eigenständige ungarische Münzprägung einführen und
seine wichtigsten Verordnungen in königliche Urkunden verfassen. Wie
es in der Einführung zu seinem Gesetzbuch steht, schrieb er seinem Volk
"dem Beispiel älterer und neuerer Kaiser folgend" in Gesetzen
vor, wie es ein "ehrenhaftes und friedliches Leben" führen
solle.
Bei all diesen Bestimmungen folgte Stephan weitestgehend den Mustern, die
ihm von seinen aus Deutschland stammenden geistlichen und säkularen Ratgebern
(s. Bild) übermittelt
wurden, und paßte diese an die ungarischen Verhältnisse an.
Die königlichen Besitztümer wurden in Gespanschaften
(s. Karte) (die lateinischsprachigen
Quellen dieser Epoche nennen diese Verwaltungseinheiten comitatus) unterteilt.
Kern dieser Gespanschaften waren die königlichen Höfe (curia, curtis),
die es zerstreut über das ganze Land in unterschiedlicher Entfernung
voneinander gab und denen die umliegenden, jedoch nicht immer ein zusammenhängendes
Gebiet bildenden Ländereien zugeordnet wurden. Auf diese Weise wurde
ein Netz von Hofgespanschaften, die für die Versorgung der Königsfamilie
und ihres Hofes zuständig waren, ausgebaut. In speziellen Gespanschaften
wurden bestimmte königliche Dienstleistungen, wie z. B. die Schatzmeister,
die Reiter oder die Jäger zusammengefaßt.
Weitere königliche Gefolgschaften und Landgüter
wurden den Burgen zugeordnet, die teils vorgefunden und renoviert, teils auf
Stephans Anordnung hin neu errichtet wurden. Die königliche Burgorganisation
diente keinem wirtschaftlichen Zweck wie die Hofgespanschaften, sondern sie
war eine ausschließlich die Macht verkörpernde Institution. Sie
sicherte die militärische Besatzung des Landes und ermöglichte eine
schnelle Mobilisierung der militärischen Kräfte, um äußere
Bedrohungen abzuwehren oder innere Unruhen zu unterdrücken. Die zu einer
Burg gehörigen Burgländereien und die darauf lebende Dienerschaft,
Burgvolk (civis, civilis castrensis) bezeichnet, bildeten die Burggespanschaften,
die sich genauso wie die Hofgespanschaften über unzusammenhängende
Besitztümer erstreckten.
Gleichzeitig stand die Mehrheit der Burggespanschaften sowohl in territorialer
als auch in organisatorischer Hinsicht in enger Verbindung zum Komitat
(s. Karte) (ungarisch: megye),
der Grundinstitution der territorialen Verwaltung der Landes. Zum Komitat
zählten außer dem Grundbesitz der lokalen Burggespanschaft die
übrigen, innerhalb seiner Grenze liegenden königlichen Besitztümer
sowie die kirchlichen und privatherrschaftlichen Güter. Der an der Spitze
der Burggespanschaft stehende Burggespan hatte zugleich das Amt des Komitatsgespans
inne. Dieses Amt berechtigte ihn zur Ausübung des Verwaltungsrechts und
der Gerichtsbarkeit.