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2. Christianisierung und Mittelalter

Die Zeit der Staatsgründung

Hintergrund Flagge Ungarn

2.2.2 Herrschaftsorganisation

Weitere königliche Gefolgschaften und Landgüter wurden den Burgen zugeordnet, die teils vorgefunden und renoviert, teils auf Stephans Anordnung hin neu errichtet wurden. Die königliche Burgorganisation diente keinem wirtschaftlichen Zweck wie die Hofgespanschaften, sondern sie war eine ausschließlich die Macht verkörpernde Institution. Sie sicherte die militärische Besatzung des Landes und ermöglichte eine schnelle Mobilisierung der militärischen Kräfte, um äußere Bedrohungen abzuwehren oder innere Unruhen zu unterdrücken. Die zu einer Burg gehörigen Burgländereien und die darauf lebende Dienerschaft, Burgvolk (civis, civilis castrensis) bezeichnet, bildeten die Burggespanschaften, die sich genauso wie die Hofgespanschaften über unzusammenhängende Besitztümer erstreckten.
Gleichzeitig stand die Mehrheit der Burggespanschaften sowohl in territorialer als auch in organisatorischer Hinsicht in enger Verbindung zum Komitat (s. Karte) (ungarisch: megye), der Grundinstitution der territorialen Verwaltung der Landes. Zum Komitat zählten außer dem Grundbesitz der lokalen Burggespanschaft die übrigen, innerhalb seiner Grenze liegenden königlichen Besitztümer sowie die kirchlichen und privatherrschaftlichen Güter. Der an der Spitze der Burggespanschaft stehende Burggespan hatte zugleich das Amt des Komitatsgespans inne. Dieses Amt berechtigte ihn zur Ausübung des Verwaltungsrechts und der Gerichtsbarkeit.

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