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7. Kádár - Kekkonen und die Nachkriegsperiode (1945 - 1989)

Der ungarische Stalinismus (1948 bis 1956)

Hintergrund Flagge Ungarn

7.3.1 Merkmale des politischen Systems

vorher verabschiedete Verfassung der Ungarischen Volksrepublik in Kraft. Sie war der sowjetischen Verfassung von 1936 nachempfunden. In ihr wurde betont, daß die Ungarische Volksrepublik ein Staat der Arbeiter und Bauern sei, daß alle Macht dem werktätigen Volke gehöre und daß sich die Masse der Produktionsmittel im gesellschaftlichen Eigentum befinde. Die Verfassung hob vor allem auch das Prinzip der Gewaltenteilung auf. Eine andere politisch wichtige Neuerung in dem Institutionensystem erfolgte mit der Einführung des 21-köpfigen Präsidialrats, der als kollektives Staatsoberhaupt wirkte und in den Perioden zwischen den Parlamentssitzungen dessen Befugnisse übertragen bekam. Als symbolisches Zeichen des neuen Systems führte die Verfassung das neue Wappen mit Weizenkranz, Hammer und Sichel ein. Die kommunistische Partei konnte nun ohne Rücksichtnahme auf irgendwelche anderen politischen Kräfte die bereits eingeschlagene Richtung weiter verfolgen und in der Umgestaltung von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft fortfahren.

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