In der Ungarischen Unabhängigen Volksfront, deren Präsident Mátyás Rákosi und Generalsekretär László Rajk wurde, galt das Programm des Aufbaus des Sozialismus; ihre eigentliche Aufgabe bestand darin, unter Wahrung eines gewissen demokratischen Scheins die örtlichen Volksfrontkomitees zu organisieren und die Kandidatenliste für die Parlamentswahlen aufzustellen. Die Neuwahlen zur Nationalversammlung im Mai 1949 brachten der Einheitsliste der Unabhängigen Volksfront einen Sieg mit 96,3% der abgegebenen Stimmen. Von den gewählten Abgeordneten gehörten 71% der Partei der Ungarischen Werktätigen an. In der Regierung unter István Dobi befanden sich auch einige wenige Minister, die Mitglieder anderer Parteien waren. Es war aber offenkundig, daß die Regierung nur eine formale Bedeutung besaß, die eigentliche Macht war in den Händen der Führer der kommunistischen Partei konzentriert. Damit war die kommunistische Machtübernahme abgeschlossen. Zum endgültigen Abschluß und zur Legitimierung dieses Prozesses trat am 20.7.1949 die von der Nationalversammlung zwei Tage
vorher verabschiedete Verfassung der Ungarischen Volksrepublik in Kraft. Sie war der sowjetischen Verfassung von 1936 nachempfunden. In ihr wurde betont, daß die Ungarische Volksrepublik ein Staat der Arbeiter und Bauern sei, daß alle Macht dem werktätigen Volke gehöre und daß sich die Masse der Produktionsmittel im gesellschaftlichen Eigentum befinde. Die Verfassung hob vor allem auch das Prinzip der Gewaltenteilung auf. Eine andere politisch wichtige Neuerung in dem Institutionensystem erfolgte mit der Einführung des 21-köpfigen Präsidialrats, der als kollektives Staatsoberhaupt wirkte und in den Perioden zwischen den Parlamentssitzungen dessen Befugnisse übertragen bekam. Als symbolisches Zeichen des neuen Systems führte die Verfassung das neue Wappen mit Weizenkranz, Hammer und Sichel ein. Die kommunistische Partei konnte nun ohne Rücksichtnahme auf irgendwelche anderen politischen Kräfte die bereits eingeschlagene Richtung weiter verfolgen und in der Umgestaltung von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft fortfahren.