Infolge der enormen Kriegsschäden, des Rohstoff-, Energie-
und Arbeitskräftemangels, des drastischen Rückgangs des Viehbestandes,
der infolge der Boden-reform mangelhaften Ausstattung der Kleinbetriebe mit
Gerät und Saatgut, der Pflicht zur Versorgung der sowjetischen Besatzungsarmee,
der Demontage von Industrieanlagen durch die Sowjets und der Re-parationsleistungen
sank die wirtschaftliche Produktion Ungarns auf das äußerst niedrige
Niveau in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg. Die Bevölkerung litt
unter großer Not (s.
Bild) und wurde deutlich schlechter als in den Kriegsjahren versorgt.
Das mangelnde Warenangebot führte 1946 zu einer Hyperinflation eines
bis dahin unbekannten Ausmaßes, die erst mit der Einführung einer
neuen Währung (s. Bild)
am 1.7.1946 gestoppt werden konnte.
Auf Druck der kommunistischen Regierungsmitglieder wurde die bis dahin im
wesentlichen kapitalistische Wirtschaftsordnung durch Verstaatlichungen (s.
Bild), d.h. durch Änderung der Eigentumsverhältnisse, und durch
Einführung einer Planwirtschaft innerhalb von zwei Jahren entscheidend
in ihren Grundlagen verändert. Vor dem Zweiten Weltkrieg befanden sich
nach dem Kriterium der Beschäftigtenzahl etwa 10% der Industriebetriebe
im staatlichen Besitz.
Die Verstaatlichungswelle begann im Juni 1946 mit der Verstaatlichung der Bergwerke und setzte sich im Dezember 1946 mit der Verstaatlichung der größtenSchwerindustriebetriebe fort. Jetzt gehörten bereits 43% der Industriebeschäftigten zum staatlichen Sektor. Mit den beiden nächsten Schritten, der Verstaatlichung der Banken im September 1947 und der Bauxit- und Aluminiumindustrie im November 1947 waren bereits 50% im staatlichen Sektor beschäftigt. Im März 1948 wurden alle Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten verstaatlicht, damit waren etwa 84% aller Beschäftigten im staatlichen Sektor tätig. Und im Dezember 1948 waren alle Industriebetriebe mit mehr als 10 Beschäftigten an der Reihe. Weitere Verstaatlichungsmaßnahmen in den Jahren 1948 und 1949 betrafen den Handel und den Dienstleistungssektor sowie im ausländischen Besitz befindliche Unternehmen. Die private Wirtschaft war somit auf wenige Reste im Handwerks- und Dienstleistungssektor zusammengeschrumpft. Die im Fall der Enteignung von ausländischen Unternehmen vorgesehene Entschädigung wurde meistens dadurch umgangen, indem man gegen die Direktoren Konzeptionsprozesse wegen Sabotage und Spionage einleitete, sie zu hohen Strafen, einige sogar zum Tode verurteilte und das Vermögen, d.h. die Betriebe einzog.