Im Januar 1946 begann die Aussiedlung der über 400.000 in Ungarn lebenden Deutschen (s. Bild). Die Regierung berief sich auf das Potsdamer Abkommen, das diese Maßnahme der ungarischen Regierung auferlegt hätte, verschwieg dabei aber, daß die Aussiedlung von ihr im Vorfeld der Potsdamer Verhandlungen stark forciert worden war. Die von den Ungarndeutschen geräumten Häuser und Ländereien wurden benötigt, um die während des Krieges nach Ungarn umgesiedelten Bukowiner Székler ansiedeln zu können. Politisch begründet wurde die Aussiedlung mit der Komplizenschaft des Volksbundes mit dem nationalsozialistischen Deutschland. Tatsächlich geschah die Aussiedlung nach äußerst willkürlichen und in den einzelnen Siedlungsregionen uneinheitlich angewandten Kriterien. In der ersten Aussiedlungswelle wurden etwa 150.000 Deutsche in die Amerikanische Besatzungszone,
in einer zweiten Welle im Frühjahr 1947 etwa 50.000 in
die Sowjetische Besatzungszone vertrieben. Die in Ungarn verbliebenen Deutschen
wurden lange Zeit rechtlich und auch später noch politisch und gesellschaftlich
diskriminiert.
Zur gleichen Zeit begann die tschechoslowakische Regierung, den in der Slowakei
lebenden Ungarn mit der Begründung der Kollektivschuld die Staatsbürgerschaft
zu entziehen und nach Tschechien umzusiedeln bzw. nach Ungarn (s.
Bild) zu vertreiben. In dieser Zwangssituation wurde im Februar 1946 ein
Abkommen über einen Bevölkerungsaustausch (s.
Bild) abge-schlossen. 73.000 Angehörige der slowakischen Minderheit
wurden aus Ungarn in die Slowakei und ca. 95.000 Ungarn aus der Slowakei nach
Ungarn umgesiedelt. Weitere ca. 134.000 Ungarn waren aus Siebenbürgen
und 66.000 aus Jugoslawien nach Ungarn umgesiedelt.