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7. Die Geschichte Finnlands nach dem Zweiten Weltkrieg

Jahre der Gefahr (1944 - 1945)

Hintergrund Flagge Finnland

FZB-Vertragstext

6. Artikel: Die hohen vertragschließenden Parteien verpflichten sich, die Grundsätze der beiderseitigen Achtung der Souveränität und der Unabhängigkeit sowie der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen Staates zu befolgen.

7. Artikel: Die Durchführung dieses Vertrages findet nach den Grundsätzen der Organisation der Vereinten Nationen statt.

8. Artikel: Dieser Vertrag soll ratifiziert werden und bleibt 10 Jahre, vom Tage des Inkrafttretens an, gültig. Der Vertrag tritt durch den Austausch der Ratifikations-urkunden in Kraft, welcher baldmöglichst in Helsinki stattfinden wird. Falls keine von den beiden hohen vertragschließenden Parteien den Vertrag ein Jahr vor Ablauf der genannten 10-Jahresperiode gekündigt hat, bleibt derselbe in 5-Jahresperioden so lange gültig, wie nicht eine von den beiden hohen vertragschließenden Parteien ein Jahr vor Ablauf der laufenden 5-Jahresperiode eine schriftliche Mitteilung über ihre Absicht macht, dessen Inkraftsein zu beenden.

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