Die Mehrheit der Volksvertreter war jedoch der Ansicht, daß
der Senat das Parlament beiseite gedrängt hatte, dem ausschließlich
das Recht zustand, über die Selbständigkeit Finnlands zu beschließen.
Man verhandelte die Angelegenheit erneut im Parlament. Dabei erwiesen sich
die beiden von den Sozial-demokraten und den bürgerlichen Parteien gestellten
Anträge auf Selbständigkeit als konträr. Nach Auffassung der
Sozialisten sollte versucht werden, ein Überein-kommen mit Rußland
zu schließen, so daß die Unab-hängigkeit auf friedlichem
Wege verwirklicht werden konnte. Die Sozialisten waren nun zur "Kooperations-linie"
hinübergewechselt.
Am 6. Dezember 1917 nahm das Parlament den Antrag der bürgerlichen Parteien mit 100 zu 88 Stimmen an und erklärte Finnland zum selbständigen Staat. Zwei Jahre später wurde der 6. Dezember durch einen Beschluß der Regierung zum finnischen Unabhängigkeitstag erklärt.