Das ursprüngliche Ziel Alexanders
I. war, Finnland als eine russische Provinz in Rußland zu inkorporieren.
Allerdings änderte er seine Meinung und versprach, die alten Gesetze
und Rechte der Finnen auch unter russischer Herrschaft zu bewahren. Ein Faktor
zur Schaffung der Sonderstellung war die Notwendigkeit, das Land schnell zu
stabilisieren, zumal ein Teil der Bauern einen Partisanenkrieg begonnen hatte.
Auch sprach die Angst vor einem Krieg mit Napoleon dafür, aus Finnland
einen Puffer an der Nordwestecke der russischen Hauptstadt zu machen.
G.M. Sprengtporten und M.
Speranski, die Ratgeber von Alexander I., versicherten zudem, daß
das aus der schwedischen Zeit stammende Grundgesetz dem Kaiser ausreichende
Macht zugestehe. Zur selben Zeit plante Alexander, Rußland in eine konstitutionelle
Monarchie umzuwandeln, und die Staatsverfassung Schwedens wurde als ein gutes
Beispiel für die administrativen Reformen Rußlands angesehen.
1809 berief der Zar den Landtag in Porvoo ein, wobei es ihm darum ging, die
Stellung Finnlands zu definieren. Dort schworen am 29.3.1809 (s.
Bild) die Stände dem neuen Herrscher Treue. Der Zar sprach seinerseits
den Herrschereid, in welchem er zusicherte, den lutherischen Glauben, die
früheren Gesetze und die Sonderrechte der Stände zu achten.
Zusätzlich wurden auf dem Landtag die vom Kaiser unterbreiteten
Vorschläge beraten, die das Militär- und Finanzwesen, die Steuern
und die Verwaltung Finnlands betrafen. Die nach ihren Rekrutierungsbezirken
in Rotten eingeteilte finnische Armee wurde für 50 Jahre aufgelöst:
Anstelle der Militärpflicht wurde eine Ersatzsteuer eingeführt.
Der russische Rubel wurde zur neuen Währung, aber im privaten Zahlungsverkehr
blieb das schwedische Geld in Gebrauch. Die in Finnland eingezogenen Steuern
wurden für die eigenen Bedürfnisse des Landes verwendet, so daß
Finnland eine eigene Staatswirtschaft erhielt. Zusätzlich blieb zwischen
dem autonomen Finnland und Rußland eine Zollgrenze bestehen, und die
Russen hatten keine staatsbürgerlichen Rechte in Finnland. Mit dem neuen
Verwaltungssystem gingen die Hoheitsrechte des schwedischen Königs an
den russischen Zaren über. Die im Jahre 1771 in Kraft getretene Verfassung
und der Zusatz von 1789 gestanden dem Herrscher eine fast absolutistische
Stellung zu.