Am 4. Juni 1920 wurde der Ungarn betreffende Friedensvertrag
(s. Bild) von Trianon
unterzeichnet. Es entbehrte nicht einer gewissen Ironie des Schicksals, daß
der Friedensvertrag ausgerechnet von den Protagonisten des alten politischen
Systems unter-schrieben werden mußte, die bis zuletzt an der Fiktion
der territorialen Integrität Ungarns festgehalten und damit auch zum
Zusammenbruch der Österreichisch-Ungarischen Monarchie beigetragen hatten.
Die von den Siegern (s. Karte)
diktierten Bestimmungen des Friedensvertrages waren äußerst ungerecht
und dienten ausschließlich den machtpolitischen und wirtschaftlichen
Interessen der Entente-Mächte, insbesondere Frank-reichs, und der Nachbarstaaten
(s. Karte) Ungarns. Sie lösten
in Ungarn einen unbeschreiblichen Schock aus. Es gab damals keine gesellschaftliche
oder politische Gruppierung in Ungarn, die sich mit den in Trianon festgelegten
Grenzen abfand. In den Ruf nach Revision (s.
Bild) der Grenzen fielen alle ein.
Mit der Abtrennung (s. Karte)
der Slowakei und der Karpato-Ukraine, die zur Tschechoslowakei kamen, Siebenbürgens
und des östlichen Banats, die an Rumänien fielen, des westlichen
Banats und der Batschka, die an Jugoslawien angeschlossen wurden, und des
Burgenlandes, das mit Österreich vereinigt wurde, verlor Ungarn über
zwei Drittel seines früheren Territoriums.
Die abgetrennten Gebiete waren ethnisch keine reinen Nationalitätengebiete,
sondern häufig national gemischt. Durch die Grenzziehung verlor Ungarn
über 60% seiner früheren Bevölkerung (s.
Karte), darunter über 3 Millionen Magyaren, etwa ein Drittel des
magyarischen Ethnikums. Von diesen mehr als drei Millionen lebten nun 1,06
Millionen in der Tschechoslowakei, 1,7 Millionen in Rumänien, 0,56 Millionen
in Jugoslawien und einige Tausend in Österreich. Durch diese Grenzziehung
wurde jedoch keine Lösung des Nationalitätenproblems im Karpatenbecken
nach ethnischen Gesichtspunkten erreicht, sondern vielmehr wurden die Wurzeln
neuer Probleme gelegt.
In den anderen Bestimmungen des Friedensvertrages wurden weitere Verpflichtungen
Ungarns geregelt: Es durfte den Status seiner Unabhängigkeit nicht ändern;
das Militär wurde auf 35.000 Mann reduziert; Panzer und schwere Waffen
waren nicht erlaubt, so daß die Armee lediglich zur Aufrechterhaltung
der inneren Ordnung und zum Grenzschutz geeignet war. Darüber hinaus
wurde Ungarn zur Wiedergutmachung der Kriegsschäden verpflichtet, deren
endgültige Höhe später festgelegt werden sollte.