Einer der grundlegenden Punkte im Programm der Károlyi-Regierung war der Abschluß eines sofortigen Waffenstillstandsvertrages, um den Krieg zu beenden. Aus diesem Grund akzeptierte die ungarische Regierung den Waffenstillstandsvertrag von Padua, der am 3.11.1918 zwischen dem Armeeoberkommando der Monarchie und dem italienischen Oberkommando abgeschlossen wurde, obgleich er die ungarische Frontlinie überhaupt nicht berührte. Am 13.11.1918 unterzeichnete Ungarn den Waffenstillstandsvertrag (s. Bild) von Belgrad, der die Waffenstillstandslinie auf dem ungarischen Territorium in etwa entlang den ethnischen Grenzen festlegte. Hiernach mußte Ungarn einen Teil Siebenbürgens, des Banats, der Batschka und des südungarischen Komitats Baranya räumen. Die militärisch geräumten Gebiete sollten aber unter ungarischer Verwaltung verbleiben. Für das Gebiet Oberungarns (Slowakei) wurde keine Demarkationslinie bestimmt. Es zeigte sich schnell, daß die Ententemächte
und ihre Verbündeten die Einhaltung dieser Demarkationslinien nicht beachteten, sondern weiter auf ungarisches Territorium vordrangen und damit die Hoffnung Ungarns auf Wahrung der territorialen Integrität faktisch zunichte machten. Gegen den Einmarsch tschechischer und rumänischer Truppen auf ungarisches Gebiet wurde heftig protestiert. Die alliierte Militärmission in Budapest aber ging auf diese Proteste überhaupt nicht ein, sondern forderte stattdessen die ungarische Regierung auf, ihre Truppen aus der Slowakei zurückzuziehen, und begründete dies mit der Anerkennung der Tschechoslowakei als verbündete Macht der Entente. Am 6.12.1918 wurde eine Demarkationslinie festgesetzt, deren Verlauf wenig später sogar noch weiter zu Ungunsten Ungarns verändert wurde. In ähnlicher Weise wurde Ungarn gezwungen, sich auch aus Siebenbürgen immer weiter zurückzuziehen.