In der Landwirtschaft kam es im 16. Jahrhundert zu drei wichtigen Entwicklungen. Zum einen wurde der Ackerbau vor allem in der von den Türken besetzten Großen Tiefebene weitgehend von einer extensiven Viehzucht abgelöst, da der westeuropäische Markt nahezu unbeschränkte Absatzmöglichkeiten für Schlachtvieh bot und die Viehzucht angesichts der unsicheren Lage ein geringeres Risiko barg. Am Ende des 16. Jahrhunderts wurden jährlich 150.000 - 200.000 Schlachtrinder (s. Karte) exportiert. (s. Abbildung) Des weiteren wurde in einigen Landesteilen, so z.B. in der Gegend um Tokaj, ein hochintensiver Weinanbau betrieben, dessen Erzeugnisse ebenfalls zu einem großen Teil exportiert wurden. Schließlich traten die Großgrundbesitzer verstärkt als Konkurrenten der Bauern auf, indem sie sich auf Eigenbewirtschaftung ihrer Güter umstellten. Zugleich zwangen sie diese zu verstärkter Fronarbeit auf ihren Gütern, was besonders für den habsburgischen Teil Ungarns und Siebenbürgen typisch war. Lediglich die freien Székler und die sächsischen Bauern blieben hiervon verschont. Im zentralen Teil Ungarns dagegen verlief die Entwicklung anders. Die adligen Grundherren und auch die Mehrzahl der städtischen Bürger waren vor den Türken geflohen, viele Dörfer von ihren Einwohnern verlassen worden. Sie ließen sich in den Marktflecken nieder und betrieben von dort aus ihre Landwirtschaft, überwiegend Viehzucht.
Die Bauern wurden zu steuerpflichtigen Untertanen des Sultans. Sie mußten ihre Steuern unmittelbar an dessen Schatzamt abliefern. Sofern sie in Dörfern lebten, welche die Spahis (s.Bild) als befristete Lehen vom Sultan erhalten hatten, wurden die Steuern direkt an diese bezahlt. Die Abgabenlast war von vergleichbarer Höhe wie die früher an die Grundherren gezahlte. Die Bauern mußten jedoch keine Fronarbeit leisten. Allerdings versuchten das habsburgische Ungarn bzw. die dorthin geflüchteten Grundherren auch von dort aus, Abgaben von den im türkischen Teil gelegenen Dörfern zu erzwingen. Im Frieden von Adrianopel 1568 wurde sogar festgelegt, daß die von den Bauern erhobenen Steuern zu gleichen Teilen an den König von Ungarn und den türkischen Sultan zu verteilen seien.