Dem Adel war es bereits zur Zeit des Machtkampfes zwischen
den Söhnen Gustav Wasas
gelungen, seine eigenen Rechte zu vergrößern. Beispielsweise hatte
Erich XIV. die Gehöfte
des Adels vom Reiterdienst befreit, wobei die Steuerfreiheit bewahrt worden
war. Und Johann III. hatte
den Adel ohne Kompensationen für die Krone vererbbar gemacht. Auch wurden
dem Adel in der Großmachtphase die höchsten Ämter als Privileg
zugestanden.
Die merkantilistischen Betätigungen konnten die Wirtschaft des Staates
nicht dauerhaft ordnen. Während sich die verwaltungstechnischen und militärischen
Aufgaben vermehrten und es an Geld fehlte, wurden die für die Krone geleisteten
Dienste immer öfter mit dem Adelsstand und Donationsländereien (Lehen)
entgolten. In Schweden und Finnland hatte der Besitzer eines Lehens das Recht,
die Steuern aus diesem Gebiet nicht an die Krone zahlen zu müssen, sondern
für sich selbst zu verwenden.
Der Bedarf an Beamten zwang die Herrscher, immer wieder neue Geschlechter
zu adeln. Allerdings vermehrte sich mit dem Anstieg des Adels auch der Anteil
an Lehen im Land, was wiederum das Steuereinkommen des Staates minderte. Schließlich
geriet die Situation in den 50er Jahren des 17. Jahrhunderts in eine ausweglose
Lage. Nach dem Tod von Gustav II.
Adolf wurde das Land von einem Reichsrat geleitet, der sich
aus Mitgliedern des höchsten Adels zusammensetzte. Dieser verfuhr sehr
freigebig bei der Verteilung von Lehen, was am Ende der Regierungszeit von
Königin Christina (1632-1654)
dazu führte, daß ungefähr 2/3 der Steuern des Reiches in die
Hände des Adels gelangten.
Königin Christina suchte einen Ausweg aus dieser schwierigen Situation
und verzichtete zugunsten ihres Cousins auf die Krone. Karl X. Gustav (1654-1660)
versuchte, der Wirtschaftskrise des Staates auf die einzig mögliche Weise
beizukommen: Er griff in den Besitz des Adels ein. Karl schlug eine Einziehung
der verliehenen Güter vor, wodurch ein Viertel des Steuereinkommens der
großen Lehen zurück an die Krone fallen würde.
Ungeachtet des Widerstandes seitens des Adels stimmte der Landtag dem Vorschlag
zu. Während Karls Regierungszeit brach eine Serie von Kriegen aus, so
daß die Umsetzung der Maßnahme in den Händen des Reichsrates
lag, der jedoch in der Angelegenheit genauso wie die nach dem frühen
Tode des Königs ernannte Vormundschaftsregierung die Zügel schleifen
ließ. Aufgrund der Kriege ging es mit der Wirtschaft des Staates weiter
bergab.