Nachdem Karl XI. (1660-1697) im Jahre 1672 volljährig
geworden war, verhandelte er die Einziehung der verliehenen Güter 1680
erneut. Die Meinungsver-schiedenheiten der Stände ermöglichten es
dem König, das Fortschreiten der Angelegenheit zu beschleunigen. Er ging
einfach davon aus, daß die Stände der Einziehung einstimmig zugestimmt
hatten. Alle Grafschaften und Bezirke der Freiherren sowie alle Lehen mit
einem großen Einkommen sollten ohne Entschädigung an die Krone
zurückfallen, was die Absicht Karls XI., die Macht des Königs zu
vermehren, unterstützte. Auf dem gleichen Landtag erwirkte der König
auch einen Beschluß darüber, daß er nicht an den Reichsrat
gebunden ist, da die Regierungsform von 1634 für eine Vormundschaftsregierung
gedacht gewesen war.
Auf dem nächsten Landtag 1682 verloren die Stände ihre gesetzgebende
Gewalt, nachdem der König sie gefragt hatte, ob er bei der Einziehung
der verliehenen Güter von den Ständen abhängig sei. Diese bestätigten,
daß der König nicht von den Ständen abhängig sei.
Infolgedessen schritt die Einziehung der verliehenen Güter unter Aufsicht
des Finnen Klaus Fleming
voran, und die Wirtschaft des Staates verbesserte sich schnell.
Im allgemeinen war man mit den Errungenschaften des Königs
zufrieden, und gemäß dem überall in Europa üblichen Vorgehen
bestätigte der Landtag 1693, daß der König nur Gott für
seine Taten Rechenschaft schuldig sei. Somit wandelte sich Schweden zu einem
absolutistischen Staat.
Für den Standesadel war die Einziehung der verliehenen Güter ein
schwerer Schlag, da er dadurch sein Recht verlor, die Bewohner der Lehen zu
besteuern und zu regieren. Adelige suchten als Offiziere, Beamten oder Pfarrer
eine neue Stellung. Ein Teil begann tatsächlich damit, das Land seiner
Gutshöfe (s. Bild),
welches von der Einziehung nicht betroffen war, selbst zu bestellen. Ungeachtet
der Niederlagen blieb der Adel der mächtigste Stand, da er sich seine
Steuerfreiheit und seine Sonderrechte auf die Ämter bewahrt hatte.