Gustav Wasa
schuf die Grundlage für einen neuzeit-lichen Staat (s.
Olaus, Karte), indem er
die Macht in den Händen des Königs konzentrierte. Als er 1544 seinen
ältesten Sohn zum Kronerben ausrufen ließ, wandelte er das Wahlkönigtum
in ein erbliches Königtum um. Zusätzlich verteilte der König
Herzogtümer an seine Söhne Erich (s.
Erik XIV.), Johann (III.)
und Karl (IX.), so daß
der Einfluß des Wasa-Geschlechts vergrößert wurde.
Gustav Wasa bestimmte Johann zum Herzog von Finnland, wodurch die Bedeutung
Finnlands als Teil des Reiches verstärkt wurde. Die Herzöge erhielten
in ihren Gebieten sehr weitreichende, aber unbestimmt umrissene Hoheitsrechte.
Als Herzog von Finnland konnte Johann zudem eine selbständige Außenpolitik
betreiben, da er wirtschaftlich von Stockholm unabhängig war.
Die Hinzuziehung deutscher Berater für die Zentralverwaltung befreite
den König aus der Abhängigkeit von den schwedischen Magnaten. Gleichzeitig
wurde das Abhängigkeitsverhältnis, welches auf überliefertem,
persönlichen Vertrauen beruhte, durch eine gesetzlich geregelte Arbeitsbeziehung
ersetzt. Auch wurde die Aufgabenteilung zwischen den Kanzlern des Königs
geklärt, indem man eine Rechnungskammer und eine Steuerkammer gründete,
welche sich um das Steuereinkommen des Staates kümmern sollten.
So entstanden die ersten Zentralbehörden des Landes.
Zugleich wurde in den mittelalterlichen Burgbezirken (s.
Karte) und hinsichtlich der Stellung der mächtigen Burgherren eine
Erneuerung der örtlichen Verwaltung in Gang gebracht. Das Land wurde
in Vogteien, welche einige Gemeinden umfaßten, aufgeteilt. Ihre Zentren
waren die Krongüter. Für die Vögte wurden neue Besteuerungsvorschriften
erlassen, denen zufolge Steuerlisten nötig waren, die dann in Stockholm
geprüft wurden. So wurde eine elementare Grundlage für ein Staatsbudget
geschaffen und eine langfristige Planung ermöglicht. Die Verwaltungs-
und Steuerreform bedeutete für die Bauern eine erhebliche Verschärfung
der Besteuerung.
Zudem stimmte man auf dem Landtag im Jahre 1544 einem allgemeinen Aushebungsystem
zu, welches dem König das Recht zugestand, Bauern zum Kriegsdienst heranzuziehen.
Die Aushebung von Truppen bedeutete für die Bauern neue Belastungen.
Allerdings festigte sich dadurch die Stellung des Herrschers, der nun über
eine Armee verfügen konnte, deren Pflichten nicht mehr auf Treueeiden
basierten.
In der Wirtschaftspolitik zeigte sich ein ähnliches Vorgehen Gustav Wasas.