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4. Ungarn und Finnland im Absolutismus und im aufgeklärten Absolutismus

Ungarn im habsburgischen Absolutismus (1686-1790)

Hintergrund Flagge Ungarn

4.3 Der gemäßigte habsburgische Absolutismus (1711 - 1765)

teils (Batschka) der Ungarischen Hofkammer unterstellt und teils (Banat) von Wien aus verwaltet. Zug um Zug wurden Teile dieser Gebiete zu der dem Wiener Hof-kriegsrat direkt unterstellten Militärgrenze zusammen-gefaßt.
Insgesamt war die Souveränität des ungarischen Staates innerhalb der Habsburger Monarchie beschränkt. Diese Einschränkung geschah aus der Erfahrung heraus, daß Ungarn schon allein infolge der Steuerprivilegien des Adels aus eigener Kraft nicht in der Lage war, sich selbst nach außen hin zu verteidigen. Die Maßnahmen trugen also eine starke sicherheitspolitische Komponente und können deshalb nicht einfach als ein Zeichen der Unterdrückung Ungarns gewertet werden.
Obgleich die Habsburger ihr absolutistisches System immer weiter ausbauten und den Landtag immer seltener einberiefen, protestierte der Adel nicht, denn seine Privilegien und seine Herrschaft über die Leibeigenen blieben unangetastet. Der Kompromiß zwischen der ungarischen Aristokratie und dem Haus Habsburg funktionierte so reibungslos, daß der ungarische Landtag 1741, als die Thronfolge Maria Theresias (1740-1780, s. Bild 1, Bild 2, Bild 3) nach dem Aussterben der männlichen Linie der Habsburger im österreichischen Erbfolgekrieg bestritten wurde, ihr ohne Zögern militärisch (s. Bild 1, Bild 2) beiseite stand.

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