Bei diesem Friedensschluß handelte es sich im Grunde
um einen Vergleich zwischen dem ungarischen großgrundbesitzenden Adel
und dem Hause Habsburg. Es wurde ein System des Fortbestands der ständischen
Rechte und der feudalen Herrschaft geschaffen, das bis zur Revolution von
1848 erhalten blieb. Mit der Annahme der Pragmatischen
Sanktion (s. Bild)
1723 durch den ungarischen Landtag erstreckte sich die Anerkennung des Erbfolgerechts
auch auf die weiblichen Nachkommen der Habsburger. Zugleich wurde auch die
untrennbare Verbindung mit den habsburgischen Erbländern gebilligt. Der
neue habsburgische König Karl
III. (1711-1740) gab das Versprechen, Ungarn nach dessen eigenen Gesetzen
und im Einvernehmen mit dem Landtag zu regieren.
Die noch aus dem Mittelalter stammenden Verwaltungs-strukturen wurden modernisiert.
Es wurde ein königlicher Statthalterrat unter Führung des Statt-halters,
meistens des Palatins, eingerichtet, in der mit Ausnahme der Finanzangelegenheiten
alle Zweige der inneren Verwaltung zusammengefaßt wurden. Sieben-bürgen
wurde als eine selbständige Provinz verwaltet. Die mit dem Friedensschluß
von 1699 und in einem erneuten Türkenkrieg (1716-1718) zurückeroberten
südlichen Landesteile wurden teils (Slawonien und Teile Transdanubiens)
in die Komitatsverfassung
(s. Karte) und -verwaltung
eingegliedert,
teils (Batschka) der Ungarischen Hofkammer unterstellt und
teils (Banat) von Wien aus verwaltet. Zug um Zug wurden Teile dieser Gebiete
zu der dem Wiener Hof-kriegsrat direkt unterstellten Militärgrenze zusammen-gefaßt.
Insgesamt war die Souveränität des ungarischen Staates innerhalb
der Habsburger Monarchie beschränkt. Diese Einschränkung geschah
aus der Erfahrung heraus, daß Ungarn schon allein infolge der Steuerprivilegien
des Adels aus eigener Kraft nicht in der Lage war, sich selbst nach außen
hin zu verteidigen. Die Maßnahmen trugen also eine starke sicherheitspolitische
Komponente und können deshalb nicht einfach als ein Zeichen der Unterdrückung
Ungarns gewertet werden.
Obgleich die Habsburger ihr absolutistisches System immer weiter ausbauten
und den Landtag immer seltener einberiefen, protestierte der Adel nicht, denn
seine Privilegien und seine Herrschaft über die Leibeigenen blieben unangetastet.
Der Kompromiß zwischen der ungarischen Aristokratie und dem Haus Habsburg
funktionierte so reibungslos, daß der ungarische Landtag 1741, als die
Thronfolge Maria Theresias
(1740-1780, s. Bild 1,
Bild 2, Bild 3) nach
dem Aussterben der männlichen Linie der Habsburger im österreichischen
Erbfolgekrieg bestritten wurde, ihr ohne Zögern militärisch (s.
Bild 1, Bild 2)
beiseite stand.