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4. Ungarn und Finnland im Absolutismus und im aufgeklärten Absolutismus

Ungarn im habsburgischen Absolutismus (1686-1790)

Hintergrund Flagge Ungarn

4.1 Errichtung eines absolutistischen Systems (1686-1703)

So mußten sie das Erbrecht der Habsburger unter Ausschaltung freier Königswahlen anerkennen, die Abschaffung des von der Goldenen Bulle 1222 verbürgten Widerstandsrechts (s. Karte) gegen gesetz-widrige Übergriffe des Königs bestätigen, und die protestantische Glaubensfreiheit einschränken. Sieben-bürgen ging in den Besitz der Habsburger über. Ein kaiserliches Diplom sicherte zwar die Rechte und die Sonderstellung des Fürstentums; der Kaiser (s. Bild) übernahm aber das Fürstenamt selbst, so daß die Autonomie praktisch verloren ging. Des weiteren mußte sich Ungarn mit einem Betrag von 400.000 Gulden an den jährlichen Kriegskosten in Höhe von ca. 3 Millionen Gulden beteiligen. Gleichzeitig flossen aber erhebliche Mittel nach Ungarn, z.B. um die Infrastruktur an Verkehrswegen aufzubauen, die eine Voraussetzung für die Ansiedlungspläne (s. Kollonich) bildeten. Die Hoffnung etlicher Adliger, ihre Besitztümer nach Vertreibung der Türken wieder zu erhalten, wurde enttäuscht.

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