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8. Ungarn und Finnland in Europa

Transformation des politischen Systems

Hintergrund Flagge Ungarn

8.1.5 Außenpolitik

neben Vergünstigungen im Unterrichts-, Verkehrs- und Gesundheitswesen auch Vergünstigungen auf kulturellen Gebieten vor und regelt das Recht, im Mutterland befristet Arbeit aufzunehmen. Am Wohnort können Mitglieder der magyarischen Minderheit Mittel für kulturelle und pädagogische Projekte beantragen; Familien steht darüber hinaus ein zusätzliches Kindergeld vom ungarischen Staat zu, sobald sie zwei Kinder in eine ungarische Schule schicken. Um in den Genuß dieser Vergünstigungen zu gelangen, muß man einen von ungarischen Behörden ausgestellten Ausweis beantragen. Dafür ist es wiederum notwendig, sich als Ungar zu deklarieren und die Empfehlung einer im jeweiligen Nachbarstaat tätigen ungarischen Organisation vorzuweisen. Dieses Verfahren ist jedoch mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden, nicht zuletzt, weil die Mitglieder der magyarischen Minderheiten eigens ins Mutterland reisen müssen, um den Ausweis zu beantragen. Wohl auch aus diesem Grund haben bis Mitte 2002 lediglich 430.000 Menschen den Ausweis beantragt. Auf Kritik stieß das "Statusgesetz" insbesondere bei der slowakischen und rumänischen Regierung. Man sah darin eine Diskriminierung der jeweils eigenen Mehrheit und einen unzulässigen Eingriff in die staatsbürgerlichen Pflichten der ungarischen Minderheiten.

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