Das eigentliche Umwandlungsgesetz zur Durchführung der
Privatisierung wurde 1989 verabschiedet. 1990 wurden die für die Durchführung
der Privatisierung zuständige Staatliche Vermögensagentur und die
für die Verwaltung des staatlichen Vermögens zuständige Staatliche
Vermögensverwaltungs-AG gegründet. Die Privatisierung erfolgte in
mehreren Schritten. Zunächst wurden vor allem Betriebe des Handels- und
Dienstleistungssektors privatisiert, in einem zweiten Schritt solche im Bereich
der Industrie (s. Bild).
Später folgte der Bankensektor. Mitte der 1990er Jahre kamen die Unternehmen
des Energiesektors sowie die Telekommunikationsunternehmen an die Reihe. Damit
kann die Privatisierung als nahezu abgeschlossen gelten. Betrug der Anteil
des privaten Sektors am Bruttoinlandsprodukt 1989 nur - bzw. im Vergleich
zu anderen sozialistischen Ländern - schon 26%, erreichte er bereits
1996 eine Höhe von 70% und 1998 von 80%.
Nach längerer Diskussion und mehrfacher verfassungs-rechtlicher
Überprüfung der Gesetzentwürfe durch das Verfassungsgericht
wurden 1991/1992 drei Entschädigungsgesetze verabschiedet, die auf dem
Grundprinzip Entschädigung statt Rückgabe basieren. Die Entschädigung
erfolgte in Form von Entschädigungs-scheinen, mit denen Aktien, Gesellschaftsanteile,
z.B. an Genossenschaften, sowie Wohnungen erworben werden können. Die
verfassungsmäßige Abstimmung der Gesetzentwürfe und die daraus
resultierende Kompro-mißfindung erwies sich auch deshalb als so schwierig,
weil einer der Koalitionspartner, die Partei der Kleinen Landwirte, entschieden
darauf drängte, für den Agrarbereich das Grundprinzip umzudrehen.