Dadurch daß im 13. Jahrhundert der König ver-schiedenen
Bevölkerungsgruppen unterschiedliche Privi-legien zugestand, bildeten
sich in Schweden Stände heraus. Anfangs erhielt der entstehende Adelsstand
persönliche Sonderrechte, während die Geistlichkeit und das Bürgertum
von solchen Privilegien profitierten, die der Kirche, bzw. den Städten
zugestanden worden waren. Die Bauern hatten keine Sonderrechte, da sie keinen
gesonderten Stand bildeten. Grund für das Zugeständnis von Sonderrechten
war die beginnende Arbeitsteilung, welche den verschiedenen Bevölkerungs-gruppen
jeweils eigene Aufgaben zuwies.
Als König Magnus Ladulås
Birgersson 1279 anderen Personen als dem König, den Bischöfen und
den Burgherren das Aufstellen von Reitern untersagte, bildete sich neben dem
ursprünglichen Adel aus den wohlhabenden Bauern eine neue steuerfreie
Gruppierung heraus. Nun konnte sich jeder, der über ausreichendes Vermögen
verfügte, als Reiter ausgeben. Als Gegenleistung dafür erhielt er
Steuerfreiheit. Wenn ein Reiter den Dienst quittierte, verlor er seine Steuerfreiheit.
Allmählich jedoch wurde es üblich, daß ein Sohn seinem Vater
als Reiter folgte, so daß die Steuerfreiheit vererbt wurde und sich
ein finnischer Adel herauszubilden begann.
Der finnische Adel diente im Mittelalter dem Bischof oder
dem Burgherren. Um die untergeordneten Verwaltungs-aufgaben kümmerten
sich im allgemeinen die soge-nannten Edelmänner, die über Finnischkenntnisse
verfügen mußten. Da all ihre Liegenschaften steuerfrei waren, lohnte
es sich für sie, ihren Landbesitz zu vergrößern. Als aber
die Fläche des steuerfreien Landes stetig anstieg und die Steuereinnahmen
des Staates sanken, begrenzte man die Aufnahme zum Edelmann.
Aufgrund des Zölibats entwickelte sich in kirchlichen Kreisen kein eigenes
Priestergeschlecht. Da der Kirche als Institution Sonderrechte zugestanden
wurden, bildete die Geistlichkeit einen eigenen Stand. Zu den kirchlichen
Sonderrechten (s. Benedictus,
Bero II. Balk, Bitz,
Hemming, Särkilahti)
zählten das Besteuerungs-recht, die Selbstverwaltung sowie eine eigene
Gerichts-barkeit. Außerdem war die Kirche von den an die Krone zu entrichtenden
Steuern befreit.
Neben der Verbreitung
der christlichen Lehre, was zu ihren Hauptaufgaben zählte, prägte die
Kirche die ganze geistige Kultur.