Die Verschmelzung Finnlands mit Schweden erstreckte sich über
einen langen Zeitraum und verlief relativ friedlich. Als neben der kirchlichen
Verwaltung (s. Bengt Birgersson)
auch eine weltliche Exekutive im Land Fuß faßte, verwandelte sich
das alte Bündnisverhältnis in eine politisch hierarchische Beziehung.
In Rom galt Finnland bereits im 13. Jahrhundert als selbständiges Bistum
(s. Bero I., Magnus
I.). Der Bischof von Turku war landesweit die wichtigste Person, da er
über weltliche Macht sowie militärische Truppen verfügte. Erst
mit der Reformation im 16. Jahrhundert, als man seine Residenz, die Burg Kuusisto
in der Nähe von Turku, dem Erdboden gleichmachte, verlor der Bischof
von Turku seine Position.
Das gesamte Bistum (s. Karte)
von Turku war eine Provinz Schwedens, welche als "Itämaa" (Ostland)
bezeichnet wurde. 1362 durften Vertreter Finnlands an den Königswahlen
teilnehmen, wodurch Finnland eine gleichberechtigte Stellung neben den anderen
Provinzen Schwedens inne hatte.
Verwaltungstechnisch wurde das Land in Burgbezirke eingeteilt, welche von
Burgherren (s. Grip), die
der König ernannte, geleitet wurden. Sie kümmerten sich um die Verwaltung
des Burgbezirks, die Ordnung, die Verteidigung und die Eintreibung der Steuern.
Ihre Macht hing davon ab, auf welcher Grundlage sie ihre Bezirke bekommen
hatten.
Beispielsweise verfügte der Burgherr von Viborg (s.
Posse) über größere Befugnisse als die anderen, da er
die Ostgrenze des Reiches verteidigte. Ohne Ausnahme wurden die Burgbezirke
nach dem Tode des Burgherren dem König zurückgegeben. Dadurch gab
es in Schweden während des Mittelalters keinen mächtigen, feudalen
Adelsstand mit Leibeigenen, wie dies anderswo in Europa üblich war.
Die unterste Stufe der Verwaltung war die örtliche Selbstverwaltung, deren
Wurzeln bis in das altfinnische Gerichtswesen zurückreichten. Das Volk übte
in den Gerichten der Pfarreien und in den Räten der Städte Macht aus,
wo sowohl administrative als auch rechtliche Angelegenheiten beschlossen wurden.
Anfangs waren die Gemeinden Pfarreien oder Kirchspiele, aber im 15. Jahrhundert
wurden zusätzlich rein ländliche Verwaltungsgemeinden gegründet,
welche von den Bauern gewählte Amtsmänner leiteten.
Die Amtsmänner
fungierten als Verbindungsglied zwischen den Einwohnern und den Vertretern des
Königs. Über die eigentliche Autorität verfügten die Gerichte,
so z.B in Steuersachen, da sich das Besteuerungssystem der Gemeinden voneinander
unterschied.