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2. Christianisierung und Mittelalter

Die Geschichte Finnlands im Mittelalter (ca. 1150-1521)

Hintergrund Flagge Ungarn

2.2 Das Finnland der Burgherren

Beispielsweise verfügte der Burgherr von Viborg (s. Posse) über größere Befugnisse als die anderen, da er die Ostgrenze des Reiches verteidigte. Ohne Ausnahme wurden die Burgbezirke nach dem Tode des Burgherren dem König zurückgegeben. Dadurch gab es in Schweden während des Mittelalters keinen mächtigen, feudalen Adelsstand mit Leibeigenen, wie dies anderswo in Europa üblich war.
Die unterste Stufe der Verwaltung war die örtliche Selbstverwaltung, deren Wurzeln bis in das altfinnische Gerichtswesen zurückreichten. Das Volk übte in den Gerichten der Pfarreien und in den Räten der Städte Macht aus, wo sowohl administrative als auch rechtliche Angelegenheiten beschlossen wurden. Anfangs waren die Gemeinden Pfarreien oder Kirchspiele, aber im 15. Jahrhundert wurden zusätzlich rein ländliche Verwaltungsgemeinden gegründet, welche von den Bauern gewählte Amtsmänner leiteten.
Die Amtsmänner fungierten als Verbindungsglied zwischen den Einwohnern und den Vertretern des Königs. Über die eigentliche Autorität verfügten die Gerichte, so z.B in Steuersachen, da sich das Besteuerungssystem der Gemeinden voneinander unterschied.

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