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4. Ungarn und Finnland im Absolutismus und im aufgeklärten Absolutismus

Finland: Das letzte Jahrhundert als Teil Schwedens 1721-1809

Hintergrund Flagge Ungarn

4.1 Vom Absolutismus zur Herrschaft der Stände

Er kümmerte sich ganz um die Außenpolitik (s. Horn). Als Mitglieder wurden Vertreter der Bauern nicht zuge-lassen. In allen Kommissionen war der Adel doppelt vertreten, aber seine Übermacht wurde ein wenig dadurch ausgeglichen, daß die Abstimmung nach Ständen erfolgte.
In der Freiheitszeit enstand der Brauch, daß nur ein vom Landtag akzeptierter Adeliger Mitglied im Reichsrat werden konnte. Wenn ein Reichsratsmitglied das Vertrauen der Stände verlor, wurde er unter Androhung von Strafverfolgung wegen Amtsdelikts aus seinem Amt entfernt. Aus Angst vor Skandalen und Geldstrafen räumten die Reichsräte ihre Plätze dann freiwillig. So wurde in der Freiheitszeit ein direkter Parlamentarismus verwirklicht, bei dem die Regierung sich des Vertrauens des Landtags erfreute. Der Kanzlerpräsident leitete den Reichsrat. Er war das eigentliche Oberhaupt des Landes. In dieser neuen politischen Atmosphäre entstanden auch politische Parteien, die in erster Linie Interessen-gruppen waren. Sie unterschieden sich voneinander vor allem in der Haltung zur Außenpolitik. Der Adel und das höhere Bürgertum unterstützten die Politik der "Partei der Hüte", die für eine Rückkehr der Großmachtstellung mittels wirtschaftlicher und politischer Hilfe Frankreichs eintrat.

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