Mit dem Tod von Karl
XII. endete der Absolutismus. Der Schwerpunkt der Macht ging an die Stände
über. Der Absolutismus wurde für schuldig am Verlust der Großmachtstellung
befunden. Gestützt auf die neue Regierungsform (1720) und die Landtagsordnung
von 1723 entzog man dem König die Macht, so daß auch die Stände
nicht mehr unter der Macht des Königs standen. Diese Periode von 1721-1772
wird Freiheitszeit genannt.
Nach Karl XII. erbte seine Schwester Ulrika Eleonora (1719-1720) die Krone.
Sie mußte ein Grundgesetz genehmigen, welches die Macht des Herrschers
beschränkte. Als sie zugunsten ihres Gatten Friedrich (1720-1751) auf
die Krone verzichtete, schränkten die Stände die Macht des Königs
ganz ein.
Die Stände kamen nun regelmäßig zum Landtag zusammen und ihnen
stand die ausschließliche Entscheidungsgewalt zu. Neu war, daß
auch die Exekutive den Ständen übertragen wurde. Desweiteren hatten
sie die Gerichtsgewalt inne. In der Praxis mischten sich die Stände in
alles, sogar in das Privatleben der Königsfamilie, ein. Der König
wurde verpflichtet, Entschlüsse des Landtags zu unter-schreiben, worunter
auch solche waren, die ihm keine weiteren Sonderrechte zugestanden.
Die Arbeitsbelastung des Landtags wuchs derart, daß man für die
Bearbeitung der Angelegenheiten Kommissionen gründete, von denen die
wichtigste der Geheime Ausschuß war.
Er kümmerte sich ganz um die Außenpolitik (s.
Horn). Als Mitglieder wurden Vertreter der Bauern nicht zuge-lassen. In
allen Kommissionen war der Adel doppelt vertreten, aber seine Übermacht
wurde ein wenig dadurch ausgeglichen, daß die Abstimmung nach Ständen
erfolgte.
In der Freiheitszeit enstand der Brauch, daß nur ein vom Landtag akzeptierter
Adeliger Mitglied im Reichsrat werden konnte. Wenn ein Reichsratsmitglied
das Vertrauen der Stände verlor, wurde er unter Androhung von Strafverfolgung
wegen Amtsdelikts aus seinem Amt entfernt. Aus Angst vor Skandalen und Geldstrafen
räumten die Reichsräte ihre Plätze dann freiwillig. So wurde in der Freiheitszeit
ein direkter Parlamentarismus verwirklicht, bei dem die Regierung sich des
Vertrauens des Landtags erfreute. Der Kanzlerpräsident leitete den Reichsrat.
Er war das eigentliche Oberhaupt des Landes. In dieser neuen politischen Atmosphäre
entstanden auch politische Parteien, die in erster Linie Interessen-gruppen
waren. Sie unterschieden sich voneinander vor allem in der Haltung zur Außenpolitik.
Der Adel und das höhere Bürgertum unterstützten die Politik der "Partei der
Hüte", die für eine Rückkehr der Großmachtstellung mittels wirtschaftlicher
und politischer Hilfe Frankreichs eintrat.