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4. Ungarn und Finnland im Absolutismus und im aufgeklärten Absolutismus

Finland: Das letzte Jahrhundert als Teil Schwedens 1721-1809

Hintergrund Flagge Ungarn

4.3 Von der Ständeherrschaft zurück zum Absolutismus

Die neue Regierungsform von 1772 gestand den Schwerpunkt der Macht wieder dem König zu. Der Landtag versammelte sich nicht mehr regelmäßig, sondern der König rief ihn dann zusammen, wann es ihm paßte. Den Ständen wurde nur noch gestattet, über die Erhebung neuer Steuern und über Krieg oder Frieden zu bestimmen.
Auch die Exekutivgewalt ging an den König über. Er ernannte die Reichsräte, welche nur dem König Rechenschaft schuldig waren. Der Geheime Ausschuß wurde aufgelöst, da der König die Außenpolitik fast alleine lenkte. Außerdem erhielt der König das Recht, die Staatssteuern nach seinem Willen zu verwenden.
Ausländische Mächte griffen wider Erwarten nicht in die Neuordnung der Macht in Schweden ein. Der Staatsstreich ließ den König in der Volksgunst steigen, und auch in den Augen der Gegner vermehrte sich sein Ansehen. Gustav tätigte zu Beginn seiner Regierungszeit eine beachtenswerte Anzahl von Erneuerungen: Unter anderem wurde die Folter abgeschafft, Ausländern wurde Religionsfreiheit zugestanden, man verwirklichte die Pressefreiheit, die Verkehrsbedingungen (s. Bild, Karte 1, Karte 2) wurden verbessert und das Recht des Schnapsbrennens wurde zum Monopol des Staates erklärt.

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