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6. Horthy - Mannerheim und die Zwischenkriegsperiode

Die bürgerlich-demokratische Revolution und Regierung 1918/19

Hintergrund Flagge Ungarn

6.1.4 Bodenreform

Die Bildung von Genossenschaften wurde gestattet. Zur Durchführung der Bodenreform war ein kompliziertes und langwieriges bürokratisches Verfahren vorgesehen; eine eigenmächtige Landaneignung wurde verboten. Für ein Land mit einer feudalistischen Besitzstruktur, in der der Großgrundbesitz weit dominierte, war dieses Bodenreformgesetz von historischer Bedeutung. Dennoch stellte es die ländliche Bevölkerung nicht zufrieden, weil es zu spät kam, weil es zu kompliziert und langwierig in seiner Durchführung war und weil die neuen Eigentümer Entschädigung zahlen sollten. Das Gesetz wurde praktisch nicht mehr umgesetzt, einzig Graf Károlyi (s. Bild) verteilte bereits am 23.2.1919 seinen eigenen Großgrundbesitz.

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