3. Auswertung des Steuerregisters

Die Feststellung ungleicher Steuerlast sollte nicht den Blick dafür verstellen, daß Steuerregister auch dann noch viele wertvolle Informationen enthalten, deren Auswertung lohnt. Gerade eine Kopfsteuer erforderte die Erhebung zahlreicher persönlicher Daten, die beredt Auskunft über die Sozialstruktur der steuerpflichtigen Bevölkerung geben und dem Historiker als Gesellschaftsspiegel dienen können. Das trifft auch für die Steuer von 1678 zu. Gerade ihre gegen den Widerstand der Stadt Oldenburg durchgesetzte vollständige Veranlagung ermöglicht es, gründlichen Einblick in die vergangene gesellschaftliche Wirklichkeit zu nehmen.
Um den Vorschriften der Steuerausschreibung zu genügen, mußten die Einnehmer bei der Veranlagung jedem Steuerpflichtigen einen standardisierten Fragenkatalog vorlegen und die Antworten in ihr Register eintragen. Daraus ergibt sich heute die Möglichkeit, die Informationen ebenso standardisiert in eine maschinenlesbare Datei zu übertragen und mit Hilfe eines Großrechners quantitativ auszuwerten. Das ließ sich im vorliegenden Fall ohne größere Probleme ausführen.
Ein Vergleich des von Walter Schaub veröffentlichten Kopf , Vieh und Zinsschatzanschlags von 1678 mit dem Original im Staatsarchiv Oldenburg ergab, daß die quantitativen Daten korrekt übertragen waren und daß mithin bei Erstellung der Datei die gedruckte Version als Grundlage dienen konnte. Lediglich die Zahl der steuerpflichtigen Haushalte war zu verändern. Da die Stadt Oldenburg in ihrem Steuerregister nur die ihrer Jurisdiktion unterstehenden Einwohner erfassen sollte, mußten alle versehentlich eingetragenen Angehörigen des Hofes oder des Militärs herausgelassen werden, ebenso einige inzwischen verzogene Einwohner; das waren 10 Fälle (5). Dagegen kamen 20 Fälle hinzu, die zweifellos einen eigenen Haushalt führten, aber unter einem anderen mit eingetragen waren (6) wahrscheinlich ebenfalls aus Versehen. Die von Schaub bis 399 numerierten städtischen Haushalte erhöhten sich damit auf 409. Entsprechend dem Charakter der in Klassen eingeteilten Kopfsteuer waren die Stuerpflichtigen bei ihrer Veranlagung nach ihrem Beruf und den in ihrem Haushalt lebenden Personen zu befragen, daneben ging es auch um Zinseinkünfte und Viehbesitz. Die auszuwertenden Angaben wurden auf Lochkarten numerisch in 24 Variablen erfaßt, wie es die Tabelle 3 (Abbildung 1) zeigt, die als Erhebungsbogen diente. Die Zahlencodes können hier außer Betracht bleiben. Jeder Fall bekam eine laufende Nummer; danach wurden Wohnstandort und verhältnis ob eigenes Haus oder Miete sowie Beruf und Familienstand oder Geschlecht notiert. Eine zweite Fragengruppe betraf die Familienstruktur: die im Haushalt lebenden Kinder, Verwandten, Mägde und Gehilfen. Es folgten die Angaben zu den Vermögensverhältnissen: erlittener Brandschaden, zinsbringendes Kapital und davon abzugsfähige Schulden, Viehbesitz mit gesondertem Nachweis der Pferde. Schließlich ging es um ausführliche Ermittlung der Besteuerung: die Steuerklasse, die gesamte Veranlagungssumme und ihre Teilbeträge, welche zur Charakterisierung der Steuer bereits vorgestellt wurden.

Abbildung 2


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