3. Auswertung des Steuerregisters
Die Feststellung ungleicher Steuerlast sollte nicht den Blick dafür verstellen, daß Steuerregister
auch dann noch viele wertvolle Informationen enthalten, deren Auswertung lohnt. Gerade eine
Kopfsteuer erforderte die Erhebung zahlreicher persönlicher Daten, die beredt Auskunft über die
Sozialstruktur der steuerpflichtigen Bevölkerung geben und dem Historiker als
Gesellschaftsspiegel dienen können. Das trifft auch für die Steuer von 1678 zu. Gerade ihre
gegen den Widerstand der Stadt Oldenburg durchgesetzte vollständige Veranlagung ermöglicht
es, gründlichen Einblick in die vergangene gesellschaftliche Wirklichkeit zu nehmen.
Um den Vorschriften der Steuerausschreibung zu genügen, mußten die Einnehmer bei der
Veranlagung jedem Steuerpflichtigen einen standardisierten Fragenkatalog vorlegen und die
Antworten in ihr Register eintragen. Daraus ergibt sich heute die Möglichkeit, die Informationen
ebenso standardisiert in eine maschinenlesbare Datei zu übertragen und mit Hilfe eines
Großrechners quantitativ auszuwerten. Das ließ sich im vorliegenden Fall ohne größere Probleme
ausführen.
Ein Vergleich des von Walter Schaub veröffentlichten Kopf , Vieh und Zinsschatzanschlags von
1678 mit dem Original im Staatsarchiv Oldenburg ergab, daß die quantitativen Daten korrekt
übertragen waren und daß mithin bei Erstellung der Datei die gedruckte Version als Grundlage
dienen konnte. Lediglich die Zahl der steuerpflichtigen Haushalte war zu verändern. Da die Stadt
Oldenburg in ihrem Steuerregister nur die ihrer Jurisdiktion unterstehenden Einwohner erfassen
sollte, mußten alle versehentlich eingetragenen Angehörigen des Hofes oder des Militärs
herausgelassen werden, ebenso einige inzwischen verzogene Einwohner; das waren 10 Fälle (5). Dagegen kamen 20 Fälle hinzu, die zweifellos
einen eigenen Haushalt führten, aber unter einem anderen mit eingetragen waren (6) wahrscheinlich ebenfalls aus Versehen. Die von
Schaub bis 399 numerierten städtischen Haushalte erhöhten sich damit auf 409. Entsprechend
dem Charakter der in Klassen eingeteilten Kopfsteuer waren die Stuerpflichtigen bei ihrer
Veranlagung nach ihrem Beruf und den in ihrem Haushalt lebenden Personen zu befragen,
daneben ging es auch um Zinseinkünfte und Viehbesitz. Die auszuwertenden Angaben wurden
auf Lochkarten numerisch in 24 Variablen erfaßt, wie es die Tabelle 3 (Abbildung 1) zeigt, die als Erhebungsbogen diente. Die
Zahlencodes können hier außer Betracht bleiben. Jeder Fall bekam eine laufende Nummer;
danach wurden Wohnstandort und verhältnis ob eigenes Haus oder Miete sowie Beruf und
Familienstand oder Geschlecht notiert. Eine zweite Fragengruppe betraf die Familienstruktur: die
im Haushalt lebenden Kinder, Verwandten, Mägde und Gehilfen. Es folgten die Angaben zu den
Vermögensverhältnissen: erlittener Brandschaden, zinsbringendes Kapital und davon
abzugsfähige Schulden, Viehbesitz mit gesondertem Nachweis der Pferde. Schließlich ging es um
ausführliche Ermittlung der Besteuerung: die Steuerklasse, die gesamte Veranlagungssumme und
ihre Teilbeträge, welche zur Charakterisierung der Steuer bereits vorgestellt wurden.
Abbildung 2
Titelblatt