Institut für Germanistik
Rostock, September 2006
Lehramt an Gymnasien
(gemäß LehPrVO M-V: Deutsch als vertieft studiertes Fach)
Dieser Studienplan basiert auf der Neufassung der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an den Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (LehPrVO M-V) vom 7. August 2000. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium des Faches Deutsch am Institut für Germanistik der Universität Rostock.
1 Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung (Verkürzung oder Verlängerung des Studiums), bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschul- oder Fachrichtungswechsel), bei der Anerkennung von Studienleistungen und bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
2 Allgemeine Hinweise zum Studium
2. 1 Umfang und Gliederung des Studiums
Die Regelstudienzeit umfasst acht Semester und ein Prüfungssemester. (Die Bedingungen für Verkürzung oder Verlängerung des Studiums regelt die Lehrerprüfungsverordnung.)
Die Mindeststundenanforderung für das Fach Deutsch beträgt 70 Semesterwochenstunden (SWS). Für Studierende mit Musik als erstem Fach reduziert sich die Mindestanforderung im Fach Deutsch entsprechend § 32 (5) der Lehrerprüfungsverordnung um zehn SWS auf 60 SWS. Diese Reduzierung greift nur im Hauptstudium, das Studierende mit Musik als erstem Fach gemäß dem Studienplan für Deutsch als extensiv studiertes Fach (Lehramt an Haupt- und Realschulen, Deutsch als Hauptfach) absolvieren, hat aber keine Konsequenzen für die Prüfungsleistungen (Prüfungszeit).
Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (in der Regel vier Semester), in dem mit vorwiegend obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen (Vorlesungen, Grundkurse, Proseminare, Aufbaukurse) das elementare Grundwissen des Faches vermittelt wird, und in das Hauptstudium, in dem die Studierenden durch Auswahl aus einem vorwiegend wahlfreien Angebot (Vorlesungen, Seminare Hauptseminare, Oberseminare/Forschungskolloquia) Studienschwerpunkte setzen können.
Die Ausbildung im Fach Deutsch ist eng verbunden mit der Ausbildung in der Fachdidaktik, die bereits im Grundstudium beginnt. Für die Fachdidaktik gibt es gesonderte Studienpläne.
2.2 Bestätigung von Studienleistungen
Der Besuch seminaristischer Veranstaltungen wird mit einem Teilnahmeschein für das Grundstudium bzw. Hauptstudium durch die Lehrkräfte testiert. Leistungsnachweise bzw. Nachweise über Teilleistungen für einen Leistungsnachweis werden durch die Lehrkräfte erteilt.
Die Teilnahme an Vorlesungen wird von den Lehrkräften nicht testiert, gilt aber bei der Erfüllung der Mindestanforderungen an Semesterwochenstunden. Die Studenten führen über den Besuch von Vorlesungen individuell Nachweis in ihren Studienblättern und machen ihn mit ihrer Unterschrift beim Nachweis der Erfüllung der Gesamtstundenzahl geltend.
3 Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten
3.1 Mindestanforderungen im Grundstudium
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 16 SWS)
Gegenwartssprache
– Grundkurs: Einführung in die germanistische Linguistik 4 SWS GK
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl* 8 SWS V
*Angebote: Morphologie 2 SWS V, Syntax 2 SWS V, Lexikologie 2 SWS V,
Orthographie 2 SWS V, Phonologie 2 SWS V, Textlinguistik/Textproduktion 2 SWS V
Sprachgeschichte
– Geschichte der deutschen Sprache* 2 SWS V (PS)
*Diese Veranstaltung wird in der Regel im Sommersemester angeboten und darf
nicht nach dem PS Mittelhochdeutsch besucht werden.
– Mittelhochdeutsch 2 SWS PS
Zu erbringende Leistung
1 Proseminarschein Sprachwissenschaft
drei Teilleistungen:
– Klausur zum Grundkurs Einführung in die germanistische Linguistik und
– Klausur zu einer zweistündigen Vorlesung im Bereich Gegenwartssprache nach Wahl und
– Klausur zu Mittelhochdeutsch / Geschichte der deutschen Sprache
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 16 SWS)
Allgemeine Literaturwissenschaft / Literaturtheorie
– Allgemeine Literaturwissenschaft / Literaturtheorie 2 SWS V
– Aufbaukurs (systematisch) 2 SWS AK
Literaturgeschichte
– Grundkurs: Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft 2 SWS GK
Bei der Wahl der folgenden Lehrveranstaltungen ist darauf zu achten, dass die hier
genannten Gebiete mit mindestens je einer Lehrveranstaltung belegt werden:
Literatur des 19.–21. Jh. / Medien (LW I)
Literatur des 16.–18. Jh. (LW II)
Literatur von den Anfängen bis 1500 (LW II)
– Aufbaukurs (historisch) 2 SWS AK
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 8 SWS
Zu erbringende Leistungen
1 Leistungsnachweis Literaturwissenschaft I (Literatur des 19.–21. Jh. / Medien)
zwei Teilleistungen:
– eine individuelle Leistung im Grundkurs Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft nach Maßgabe der Lehrkraft* und
– eine individuelle Leistung als benotete Hausarbeit in einem Proseminar oder Aufbaukurs zur Literatur von 1800 bis zur Gegenwart / Medien
1 Leistungsnachweis Literaturwissenschaft II (Literatur von den Anfängen bis 1800)
zwei Teilleistungen:
– eine individuelle Leistung im Aufbaukurs (systematisch) nach Maßgabe der Lehrkraft* und
– eine individuelle Leistung als benotete Hausarbeit in einem Proseminar oder Aufbaukurs zur Literatur von den Anfängen bis 1800
*Diese Leistung kann als Essay, Hausarbeit, Pflichtkonsultation, Seminarreferat oder Übungsaufgabe erbracht werden.
Zitiertest
Im Grundstudium ist ein Zitiertest zu erbringen. Er sollte in den ersten beiden Semestern abgelegt werden. Der Zitiertest gehört zu den Voraussetzungen zur Zulassung zu ersten Staatsprüfung.
Abschluss des Grundstudiums
Bei Vorlage aller Teilnahmescheine und Proseminarscheine kann der Abschluss des Grundstudiums durch die Fachstudienberater bescheinigt werden.
3. 2 Mindestanforderungen im Hauptstudium
Das Hauptstudium bietet mit größeren Wahlmöglichkeiten Gelegenheit zur Spezialisierung. Bei der Zusammenstellung der wahlfreien Lehrveranstaltungen sind die Anforderungen der Ersten Staatsprüfung zu beachten.
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 19 SWS)
Studierende mit Musik als erstem Fach absolvieren 14 SWS (siehe Studienplan Deutsch als extensiv studiertes Fach).
– Sprachstufenseminar (wahlweise z. B. Althochdeutsch, 2 SWS S
Frühneuhochdeutsch, Altniederdeutsch oder Mittelniederdeutsch)
– Rhetorik 1 SWS V/S
– Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur 1 SWS V
(als 2-stündige Veranstaltung Sprach- und Literaturwissenschaft)
– Textproduktion / Produktives Schreiben 1 SWS S
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 14 SWS
Zu erbringende Leistungen
1 Hauptseminarschein Gegenwartssprache
1 Hauptseminarschein Sprachgeschichte
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 19 SWS)
Studierende mit Musik als erstem Fach absolvieren 14 SWS (siehe Studienplan Deutsch als extensiv studiertes Fach).
– Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur 1 SWS V
(als 2-stündige Veranstaltung Sprach- und Literaturwissenschaft)
– Lehrveranstaltung zur Literatur einer weiteren europäischen Sprachgemeinschaft 1 SWS
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 17 SWS
Zu erbringende Leistungen
1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft I
1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft II
4 Erste Staatsprüfung im Fach Deutsch
4.1 Schriftliche Hausarbeit
Im Laufe des letzten Studienjahres ist in einem der Fächer eine schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Das Thema wird vom Lehrerprüfungsamt bestätigt. Die Hausarbeit ist in drei Monaten fertigzustellen (vgl. § 10 der LehPrVO M-V).
4.2 Staatsprüfung
4.2.1 Zulassungsvoraussetzungen
– Nachweis der Kenntnis zweier Fremdsprachen
– Nachweis eines ordnungsgemäßen Fachstudiums im Gesamtumfang von 70 SWS, darunter
– 3 Leistungsnachweise aus dem Grundstudium (1 Proseminarschein Sprachwissenschaft, 1 Leistungsnachweis Literaturwissenschaft I, 1 Leistungsnachweis Literaturwissenschaft II)
– 4 Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium (1 Hauptseminarschein Gegenwartssprache, 1 Hauptse-minarschein Sprachgeschichte, 1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft I, 1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft II)
– Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Sprechfertigkeit (Rhetorik)
– Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum produktiven Schreiben
– Nachweis der Teilnahme an einer
Lehrveranstaltung zur Literatur einer weiteren europäischen Sprachgemeinschaft
– Zitiertest
4.2.2 Prüfungsanforderungen
Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck
Sprachwissenschaft
– angemessener und sicherer Umgang mit der Terminologie
– Sicherheit in der Anwendung linguistischer Methoden und Fähigkeiten bei der Analyse von Spezialproblemen
– Fähigkeit zur komplexen, problemorientierten Bearbeitung linguistischer Fragestellungen unter Berücksichtigung integrativer Aspekte
– Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit anderen Theorien/Positionen
Literaturwissenschaft
– Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher Sachverhalte
– Nachweis von Methodenbewusstsein
– Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten literarischer Texte
– Fähigkeit zur literaturgeschichtlichen Einordnung von Werk und Autor
– Fähigkeit, weltliterarische Kontexte herzustellen
– Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren
– Fähigkeit, unterschiedliche Positionen zur Interpretation literarischer Texte und zur literaturgeschichtlichen Einordnung von Texten und Autoren zu diskutieren
4.2.3 Prüfungsleistungen
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen (Dauer: 5 Stunden) und einer mündlichen (Dauer: 1 Stunde) Teilprüfung (auch für Studenten mit 60 SWS Deutsch in der Kopplung mit Musik als erstem Fach).
Die Studierenden entscheiden sich, in welchem Teilgebiet (Sprach- oder Literaturwissenschaft) sie mündlich bzw. schriftlich geprüft werden wollen.
Wenn die schriftliche Teilprüfung im Teilgebiet Sprachwissenschaft absolviert wird, umfasst die mündliche Teilprüfung nur das Teilgebiet Literaturwissenschaft.
Wenn die schriftliche Teilprüfung im Teilgebiet Literaturwissenschaft absolviert wird, umfasst die mündliche Teilprüfung je zur Hälfte die Teilgebiete Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft.
Prüfungsgegenstände der Sprachwissenschaft
– zusammenhängende Behandlung zweier linguistischer Spezialprobleme aus den wahlfreien bzw. Hauptsemi-naren (mit Wahlmöglichkeiten)
– Anwendung sprachhistorischer Grundlagenkenntnisse zur Kennzeichnung einer historischen Sprachstufe
Prüfungsgegenstände der Literaturwissenschaft
mündliche Prüfung
– Nachweis vertiefter Kenntnisse aus drei literaturwissenschaftlichen Themenbereichen (Werk eines Autors, Entwicklung der Literatur in einer literarischen Epoche, Geschichte eines Genres / einer Gattung, Fragestellung aus der allgemeinen Literaturwissenschaft)
– Nachweis von Überblickswissen
schriftliche Prüfung
Bearbeitung eines Themas zur Literaturgeschichte (mit Wahlmöglichkeiten) unter folgenden Aspekten:
– Interpretation eines literarischen Textes mit Begründung des methodischen Vorgehens
– Erörterung literaturgeschichtlicher und bio-bibliographischer Aspekte des Textes und seines Autors
– Darstellung gattungs- und genrespezifischer Gegebenheiten des Textes
– Erörterung weltliterarischer Zusammenhänge oder unterschiedlicher Positionen der Forschung zum Gegenstand
Institut für Germanistik Rostock, September 2006
Lehramt an Haupt- und Realschulen
Deutsch als Hauptfach
(gemäß LehPrVO M-V: Deutsch als extensiv studiertes Fach)
Dieser Studienplan basiert auf der Neufassung der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an den Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (LehPrVO M-V) vom 7. August 2000. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium des Faches Deutsch am Institut für Germanistik der Universität Rostock.
1 Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung (Verkürzung oder Verlängerung des Studiums), bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschul- oder Fachrichtungswechsel), bei der Anerkennung von Studienleistungen und bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
2 Allgemeine Hinweise zum Studium
2. 1 Umfang und Gliederung des Studiums
Die Regelstudienzeit umfasst acht Semester und ein Prüfungssemester. (Die Bedingungen für Verkürzung oder Verlängerung des Studiums regelt die Lehrerprüfungsverordnung.)
Die Mindeststundenanforderung für das Fach Deutsch beträgt 60 Semesterwochenstunden (SWS). Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (in der Regel vier Semester), in dem mit vorwiegend obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen (Vorlesungen, Grundkurse, Proseminare, Aufbaukurse) das elementare Grundwissen des Faches vermittelt wird, und in das Hauptstudium, in dem die Studierenden durch Auswahl aus einem vorwiegend wahlfreien Angebot (Vorlesungen, Seminare Hauptseminare, Oberseminare/Forschungskolloquia) Studienschwerpunkte setzen können.
Die Ausbildung im Fach Deutsch ist eng verbunden mit der Ausbildung in der Fachdidaktik, die bereits im Grundstudium beginnt. Für die Fachdidaktik gibt es gesonderte Studienpläne.
2.2 Bestätigung von Studienleistungen
Der Besuch seminaristischer Veranstaltungen wird mit einem Teilnahmeschein für das Grundstudium bzw. Hauptstudium durch die Lehrkräfte testiert. Leistungsnachweise bzw. Nachweise über Teilleistungen für einen Leistungsnachweis werden durch die Lehrkräfte erteilt.
Die Teilnahme an Vorlesungen wird von den Lehrkräften nicht testiert, gilt aber bei der Erfüllung der Mindestanforderungen an Semesterwochenstunden. Die Studenten führen über den Besuch von Vorlesungen individuell Nachweis in ihren Studienblättern und machen ihn mit ihrer Unterschrift beim Nachweis der Erfüllung der Gesamtstundenzahl geltend.
3 Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten
3.1 Mindestanforderungen im Grundstudium
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 16 SWS)
Gegenwartssprache
– Grundkurs: Einführung in die germanistische Linguistik 4 SWS GK
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl* 8 SWS V
*Angebote: Morphologie 2 SWS V, Syntax 2 SWS V, Lexikologie 2 SWS V,
Orthographie 2 SWS V, Phonologie 2 SWS V, Textlinguistik/Textproduktion 2 SWS V
Sprachgeschichte
– Geschichte der deutschen Sprache* 2 SWS V (PS)
*Diese Veranstaltung wird in der Regel im Sommersemester angeboten und darf
nicht nach dem PS Mittelhochdeutsch besucht werden.
– Mittelhochdeutsch 2 SWS PS
Zu erbringende Leistung
1 Proseminarschein Sprachwissenschaft
zwei Teilleistungen:
– Klausur zum Grundkurs Einführung in die germanistische Linguistik und
– Klausur zu Mittelhochdeutsch / Geschichte der deutschen Sprache
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 16 SWS)
Allgemeine Literaturwissenschaft / Literaturtheorie
– Allgemeine Literaturwissenschaft / Literaturtheorie 2 SWS V
– Aufbaukurs (systematisch) 2 SWS AK
Literaturgeschichte
– Grundkurs: Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft 2 SWS GK
Bei der Wahl der folgenden Lehrveranstaltungen ist darauf zu achten, dass die hier
genannten Gebiete mit mindestens je einer Lehrveranstaltung belegt werden:
Literatur des 19.–21. Jh. / Medien (LW I)
Literatur des 16.–18. Jh. (LW II)
Literatur von den Anfängen bis 1500 (LW II)
– Aufbaukurs (historisch) 2 SWS AK
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 8 SWS
Zu erbringende Leistungen
1 Leistungsnachweis Literaturwissenschaft I (Literatur des 19.– 21. Jh. / Medien)
zwei Teilleistungen:
– eine individuelle Leistung im Grundkurs Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft nach Maßgabe der Lehrkraft* und
– eine individuelle Leistung als benotete Hausarbeit in einem Proseminar oder Aufbaukurs zur Literatur von 1800 bis zur Gegenwart / Medien
1 Leistungsnachweis Literaturwissenschaft II (Literatur von den Anfängen bis 1800)
zwei Teilleistungen:
– eine individuelle Leistung im Aufbaukurs (systematisch) nach Maßgabe der Lehrkraft* und
– eine individuelle Leistung als benotete Hausarbeit in einem Proseminar oder Aufbaukurs zur Literatur von den Anfängen bis 1800
*Diese Leistung kann als Essay, Hausarbeit, Pflichtkonsultation, Seminarreferat oder Übungsaufgabe erbracht werden.
Zitiertest
Im Grundstudium ist ein Zitiertest zu erbringen. Er sollte in den ersten beiden Semestern abgelegt werden. Der Zitiertest gehört zu den Voraussetzungen zur Zulassung zu ersten Staatsprüfung.
Abschluss des Grundstudiums
Bei Vorlage aller Teilnahmescheine und Leistungsnachweise kann der Abschluss des Grundstudiums durch die Fachstudienberater bescheinigt werden.
3. 2 Mindestanforderungen im Hauptstudium
Das Hauptstudium bietet mit größeren Wahlmöglichkeiten Gelegenheit zur Spezialisierung. Bei der Zusammenstellung der wahlfreien Lehrveranstaltungen sind die Anforderungen der Ersten Staatsprüfung zu beachten.
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 14 SWS)
– Sprachstufenseminar (wahlweise z. B. Althochdeutsch, 2 SWS S
Frühneuhochdeutsch, Altniederdeutsch oder Mittelniederdeutsch)
– Rhetorik 1 SWS V/S
– Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur 1 SWS V
(als 2-stündige Veranstaltung Sprach- und Literaturwissenschaft)
– Textproduktion / Produktives Schreiben 1 SWS S
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 9 SWS
Zu erbringende Leistung
1 Hauptseminarschein Sprachwissenschaft (entweder in Gegenwartssprache oder in Sprachgeschichte)
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 14 SWS)
– Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur 1 SWS V
(als 2-stündige Veranstaltung Sprach- und Literaturwissenschaft)
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 13 SWS
Zu erbringende Leistungen
1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft I
1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft II
4 Erste Staatsprüfung im Fach Deutsch
4.1 Schriftliche Hausarbeit
Im Laufe des letzten Studienjahres ist in einem der Fächer eine schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Das Thema wird vom Lehrerprüfungsamt bestätigt. Die Hausarbeit ist in drei Monaten fertigzustellen (vgl. § 10 der LehPrVO M-V).
4.2 Staatsprüfung
4.2.1 Zulassungsvoraussetzungen
– Nachweis der Kenntnis zweier Fremdsprachen
– Nachweis eines ordnungsgemäßen Fachstudiums im Gesamtumfang von 60 SWS, darunter
– 3 Leistungsnachweise aus dem Grundstudium (1 Proseminarschein Sprachwissenschaft, 1 Leistungsnachweis Literaturwissenschaft I, 1 Leistungsnachweis Literaturwissenschaft II)
– 3 Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium (1 Hauptseminarschein Gegenwartssprache oder Sprachgeschichte, 1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft I, 1 Hauptseminarschein Literaturwis-senschaft II)
– Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Sprechfertigkeit (Rhetorik)
– Nachweis der Teilnahme an einer
Lehrveranstaltung zum produktiven Schreiben
– Zitiertest
4.2.2 Prüfungsanforderungen
Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck
Sprachwissenschaft
– angemessener und sicherer Umgang mit der Terminologie
– Sicherheit in der Anwendung linguistischer Methoden und Fähigkeiten bei der Analyse von Spezialproblemen
– Fähigkeit zur komplexen, problemorientierten Bearbeitung linguistischer Fragestellungen unter Berücksichti-gung integrativer Aspekte
– Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit anderen Theorien/Positionen
Literaturwissenschaft
– Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher Sachverhalte
– Nachweis von Methodenbewusstsein
– Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren
– Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten literarischer Texte
– Fähigkeit zur literaturgeschichtlichen Einordnung von Werk und Autor
– Fähigkeit, unterschiedliche Positionen zur Interpretation literarischer Texte und zur literaturgeschichtlichen Einordnung von Texten und Autoren zu diskutieren
4.2.3 Prüfungsleistungen
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen (Dauer: 5 Stunden) und einer mündlichen (Dauer: 40 Minuten) Teilprüfung.
Die Studierenden entscheiden sich, in welchem Teilgebiet (Sprach- oder Literaturwissenschaft) sie mündlich bzw. schriftlich geprüft werden wollen.
Wenn die schriftliche Teilprüfung im Teilgebiet Sprachwissenschaft absolviert wird, umfasst die mündliche Teilprüfung nur das Teilgebiet Literaturwissenschaft.
Wenn die schriftliche Teilprüfung im Teilgebiet Literaturwissenschaft absolviert wird, umfasst die mündliche Teilprüfung je zur Hälfte die Teilgebiete Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft.
Prüfungsgegenstände der Sprachwissenschaft
– zusammenhängende Behandlung zweier linguistischer Spezialprobleme aus den wahlfreien bzw. Hauptseminaren (mit Wahlmöglichkeiten)
– Anwendung sprachhistorischer Grundlagenkenntnisse zur Kennzeichnung einer historischen Sprachstufe
Prüfungsgegenstände der Literaturwissenschaft
mündliche Prüfung
– Nachweis vertiefter Kenntnisse aus drei literaturwissenschaftlichen Themenbereichen (Werk eines Autors, Entwicklung der Literatur einer literarischen Epoche, Geschichte eines Genres / einer Gattung, Fragestellung aus der allgemeinen Literaturwissenschaft)
– Nachweis von Überblickswissen
schriftliche Prüfung
Bearbeitung eines Themas zur Literaturgeschichte (mit Wahlmöglichkeiten) unter folgenden Aspekten:
– Interpretation eines literarischen Textes mit Begründung des methodischen Vorgehens
– Erörterung literaturgeschichtlicher und bio-bibliographischer Aspekte des Textes und seines Autors
– Darstellung gattungs- und genrespezifischer Gegebenheiten des Textes
– Erörterung weltliterarischer Zusammenhänge oder unterschiedlicher Positionen der Forschung zum Gegenstand
Institut für Germanistik Rostock, September 2006
Lehramt an Haupt- und Realschulen (Zweitfach)
Lehramt an beruflichen Schulen
Lehramt an Sonderschulen
(gemäß LehPrVO M-V: Deutsch als Fach)
Dieser Studienplan basiert auf der Neufassung der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an den Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (LehPrVO M-V) vom 7. August 2000. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium des Faches Deutsch am Institut für Germanistik der Universität Rostock.
1 Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung (Verkürzung oder Verlängerung des Studiums), bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschul- oder Fachrichtungswechsel), bei der Anerkennung von Studienleistungen und bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
2 Allgemeine Hinweise zum Studium
2. 1 Umfang und Gliederung des Studiums
Die Regelstudienzeit umfasst acht Semester und ein Prüfungssemester. (Die Bedingungen für Verkürzung oder Verlängerung des Studiums regelt die Lehrerprüfungsverordnung.)
Die Mindeststundenanforderung für das Fach Deutsch beträgt 40 Semesterwochenstunden (SWS). Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (in der Regel vier Semester), in dem mit vorwiegend obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen (Vorlesungen, Grundkurse, Proseminare, Aufbaukurse) das elementare Grundwissen des Faches vermittelt wird, und in das Hauptstudium, in dem die Studierenden durch Auswahl aus einem vorwiegend wahlfreien Angebot (Vorlesungen, Seminare, Hauptseminare, Oberseminare/Forschungskolloquia) Studienschwerpunkte setzen können.
Die Ausbildung im Fach Deutsch ist eng verbunden mit der Ausbildung in der Fachdidaktik, die bereits im Grundstudium beginnt. Für die Fachdidaktik gibt es gesonderte Studienpläne.
2.2 Bestätigung von Studienleistungen
Der Besuch seminaristischer Veranstaltungen wird mit einem Teilnahmeschein für das Grundstudium bzw. Hauptstudium durch die Lehrkräfte testiert. Leistungsnachweise bzw. Nachweise über Teilleistungen für einen Leistungsnachweis werden durch die Lehrkräfte erteilt.
Die Teilnahme an Vorlesungen wird von den Lehrkräften nicht testiert, gilt aber bei der Erfüllung der Mindestanforderungen an Semesterwochenstunden. Die Studenten führen über den Besuch von Vorlesungen individuell Nachweis in ihren Studienblättern und machen ihn mit ihrer Unterschrift beim Nachweis der Erfüllung der Gesamtstundenzahl geltend.
3 Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten
3.1 Mindestanforderungen im Grundstudium
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 14 SWS)
Gegenwartssprache
– Grundkurs: Einführung in die germanistische Linguistik 4 SWS GK
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl* 8 SWS V
*Angebote: Morphologie 2 SWS V, Syntax 2 SWS V, Lexikologie 2 SWS V,
Orthographie 2 SWS V, Phonologie 2 SWS V, Textlinguistik/Textproduktion 2 SWS V
Sprachgeschichte* 2 SWS V/PS/Ü
*Diese Veranstaltung wird in der Regel im Wintersemester angeboten.
Zu erbringende Leistung
1 Proseminarschein Sprachwissenschaft
– Klausur zum Grundkurs Einführung in die germanistische Linguistik
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 14 SWS)
Allgemeine Literaturwissenschaft / Literaturtheorie
– Allgemeine Literaturwissenschaft / Literaturtheorie 2 SWS V
– Aufbaukurs (systematisch) 2 SWS AK
Literaturgeschichte
– Grundkurs: Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft 2 SWS GK
Bei der Wahl der folgenden Lehrveranstaltungen ist darauf zu achten, dass die hier
genannten Gebiete mit mindestens je einer Lehrveranstaltung belegt werden:
Literatur des 19.–21. Jh. / Medien (LW I)
Literatur des 16.–18. Jh. (LW II)
– Aufbaukurs (historisch) 2 SWS AK
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl* 6 SWS
Zu erbringende Leistungen
1 Leistungsnachweis Literaturwissenschaft I (Literatur des 19.–21. Jh. / Medien)
zwei Teilleistungen:
– eine individuelle Leistung im Aufbaukurs (systematisch) nach Maßgabe der Lehrkraft* und
– eine individuelle Leistung als benotete Hausarbeit in einem Proseminar oder Aufbaukurs zur Literatur von 1800 bis zur Gegenwart / Medien
*Diese Leistung kann als Essay, Hausarbeit, Pflichtkonsultation, Seminarreferat oder Übungsaufgabe erbracht werden.
Zitiertest
Im Grundstudium ist ein Zitiertest zu erbringen. Er sollte in den ersten beiden Semestern abgelegt werden. Der Zitiertest gehört zu den Voraussetzungen zur Zulassung zu ersten Staatsprüfung.
Abschluss des Grundstudiums
Bei Vorlage aller Teilnahmescheine und Leistungsnachweise kann der Abschluss des Grundstudiums durch die Fachstudienberater bescheinigt werden.
3. 2 Mindestanforderungen im Hauptstudium
Bei der Zusammenstellung der wahlfreien Lehrveranstaltungen sind die Anforderungen der Ersten Staatsprüfung zu beachten.
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 6 SWS)
– Rhetorik 1 SWS V/S
– Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur 1 SWS V
(als 2-stündige Veranstaltung Sprach- und Literaturwissenschaft)
– Textproduktion / Produktives Schreiben 1 SWS S
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 3 SWS
Zu erbringende Leistung
1 Hauptseminarschein Sprachwissenschaft
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 6 SWS)
– Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur 1 SWS V
(als 2-stündige Veranstaltung Sprach- und Literaturwissenschaft)
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 5 SWS
Zu erbringende Leistung
1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft I
4 Erste Staatsprüfung im Fach Deutsch
4.1 Schriftliche Hausarbeit
Im Laufe des letzten Studienjahres ist in einem der Fächer eine schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Das Thema wird vom Lehrerprüfungsamt bestätigt. Die Hausarbeit ist in drei Monaten fertigzustellen (vgl. § 10 der LehPrVO M-V).
4.2 Staatsprüfung
4.2.1 Zulassungsvoraussetzungen
– Nachweis der Kenntnis zweier Fremdsprachen
– Nachweis eines ordnungsgemäßen Fachstudiums im Gesamtumfang von 40 SWS, darunter
– 2 Leistungsnachweise aus dem Grundstudium (1 Proseminarschein Sprachwissenschaft, 1 Leistungsnachweis Literaturwissenschaft I)
– 2 Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium (1 Hauptseminarschein Sprachwissenschaft, 1 Hauptse-minarschein Literaturwissenschaft I)
– Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Sprechfertigkeit (Rhetorik)
– Nachweis der Teilnahme an einer
Lehrveranstaltung zum produktiven Schreiben
– Zitiertest
4.2.2 Prüfungsanforderungen
Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck
Sprachwissenschaft
– angemessener und sicherer Umgang mit der Terminologie
– Sicherheit in der Anwendung linguistischer Methoden und Fähigkeiten bei der Analyse von Spezialproblemen
– Fähigkeit zur komplexen, problemorientierten Bearbeitung ausgewählter linguistischer Fragestellungen unter Berücksichtigung integrativer Aspekte
Literaturwissenschaft
– Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher Sachverhalte
– Nachweis von Methodenbewusstsein
– Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren
– Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten literarischer Texte
– Fähigkeit zur literaturgeschichtlichen Einordnung von Werk und Autor
4.2.3 Prüfungsleistungen
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen (Dauer: 5 Stunden) und einer mündlichen (Dauer: 40 Minuten) Teilprüfung. Die Studierenden entscheiden sich, in welchem Teilgebiet (Sprach- oder Literaturwissenschaft) sie mündlich bzw. schriftlich geprüft werden wollen.
Wenn die schriftliche Teilprüfung im Teilgebiet Sprachwissenschaft absolviert wird, umfasst die mündliche Teilprüfung nur das Teilgebiet Literaturwissenschaft.
Wenn die schriftliche Teilprüfung im Teilgebiet Literaturwissenschaft absolviert wird, umfasst die mündliche Teilprüfung je zur Hälfte die Teilgebiete Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft.
Prüfungsgegenstände der Sprachwissenschaft
– zusammenhängende Behandlung eines linguistischen Spezialproblems aus dem wahlfreien Angebot
– Nachweis von Grundlagenkenntnissen (Gegenwartssprache)
Prüfungsgegenstände der Literaturwissenschaft
mündliche Prüfung
– Nachweis vertiefter Kenntnisse aus zwei literaturwissenschaftlichen Themenbereichen (Werk eines Autors, Entwicklung der Literatur einer literarischen Epoche, Geschichte eines Genres / einer Gattung, Fragestellung aus der allgemeinen Literaturwissenschaft)
– Nachweis von Überblickswissen
schriftliche Prüfung
Bearbeitung eines Themas zur Literaturgeschichte (mit Wahlmöglichkeiten) unter folgenden Aspekten:
– Interpretation eines literarischen Textes mit Begründung des methodischen Vorgehens
– Erörterung literaturgeschichtlicher und bio-bibliographischer Aspekte des Textes und seines Autors
– Darstellung gattungs- und genrespezifischer Gegebenheiten des Textes
Institut für Germanistik Rostock, September 2006
Lehramt an Grund- und Hauptschulen
(gemäß LehPrVO M-V: Deutsch als weitergeführtes Fach)
Dieser Studienplan basiert auf der Neufassung der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an den Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (LehPrVO M-V) vom 7. August 2000. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium des Faches Deutsch am Institut für Germanistik der Universität Rostock.
1 Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung (Verkürzung oder Verlängerung des Studiums), bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschul- oder Fachrichtungswechsel), bei der Anerkennung von Studienleistungen und bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
2 Allgemeine Hinweise zum Studium
2. 1 Umfang und Gliederung des Studiums
Die Regelstudienzeit umfasst acht Semester und ein Prüfungssemester. (Die Bedingungen für Verkürzung oder Verlängerung des Studiums regelt die Lehrerprüfungsverordnung.)
Die Mindeststundenanforderung für das Fach Deutsch beträgt 30 Semesterwochenstunden (SWS). Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (in der Regel vier Semester), in dem mit vorwiegend obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen (Vorlesungen, Grundkurse, Proseminare, Aufbaukurse) das elementare Grundwissen des Faches vermittelt wird, und in das Hauptstudium, in dem die Studierenden durch Auswahl aus einem vorwiegend wahlfreien Angebot (Vorlesungen, Seminare, Hauptseminare, Oberseminare/Forschungskolloquia) Studienschwerpunkte setzen können.
Die Ausbildung im Fach Deutsch ist eng verbunden mit der Ausbildung in der Fachdidaktik, die bereits im Grundstudium beginnt. Für die Fachdidaktik gibt es gesonderte Studienpläne.
2.2 Bestätigung von Studienleistungen
Der Besuch seminaristischer Veranstaltungen wird mit einem Teilnahmeschein für das Grundstudium bzw. Hauptstudium durch die Lehrkräfte testiert. Leistungsnachweise bzw. Nachweise über Teilleistungen für einen Leistungsnachweis werden durch die Lehrkräfte erteilt.
Die Teilnahme an Vorlesungen wird von den Lehrkräften nicht testiert, gilt aber bei der Erfüllung der Mindestanforderungen an Semesterwochenstunden. Die Studenten führen über den Besuch von Vorlesungen individuell Nachweis in ihren Studienblättern und machen ihn mit ihrer Unterschrift beim Nachweis der Erfüllung der Gesamtstundenzahl geltend.
3 Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten
3.1 Mindestanforderungen im Grundstudium
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 10 SWS)
Gegenwartssprache
– Grundkurs: Einführung in die germanistische Linguistik 4 SWS GK
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl* 4 SWS V
*Angebote: Morphologie 2 SWS V, Syntax 2 SWS V, Lexikologie 2 SWS V,
Orthographie 2 SWS V, Phonologie 2 SWS V, Textlinguistik/Textproduktion 2 SWS V
Sprachgeschichte* 2 SWS V/PS/Ü
*Diese Veranstaltung wird in der Regel im Wintersemester angeboten.
Zu erbringende Leistung
1 Proseminarschein Sprachwissenschaft
– Klausur zum Grundkurs Einführung in die germanistische Linguistik
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 8 SWS)
Allgemeine Literaturwissenschaft / Literaturtheorie
– Allgemeine Literaturwissenschaft / Literaturtheorie 2 SWS V
Literaturgeschichte
– Grundkurs: Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft 2 SWS GK
– Aufbaukurs (historisch) 2 SWS AK
– Lehrveranstaltung nach Wahl aus dem literaturhistorischen Abschnitt, der nicht 2 SWS
Gegenstand des gewählten Aufbaukurses ist
Zu erbringende Leistungen
1 Leistungsnachweis Literaturwissenschaft I (Literatur des 19.–21. Jh. / Medien)
– eine individuelle Leistung als benotete Hausarbeit in einem Proseminar oder Aufbaukurs zur Literatur von 1800 bis zur Gegenwart / Medien
Zitiertest
Im Grundstudium ist ein Zitiertest zu erbringen. Er sollte in den ersten beiden Semestern abgelegt werden. Der Zitiertest gehört zu den Voraussetzungen zur Zulassung zu ersten Staatsprüfung.
Abschluss des Grundstudiums
Bei Vorlage aller obligatorischen Teilnahmescheine und Leistungsnachweise kann der Abschluss des Grundstudiums durch die Fachstudienberater bescheinigt werden.
3. 2 Mindestanforderungen im Hauptstudium
Bei der Zusammenstellung der wahlfreien Lehrveranstaltungen sind die Anforderungen der Ersten Staatsprüfung zu beachten.
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 5 SWS)
– Rhetorik 1 SWS V/S
– Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur 1 SWS V
(als 2-stündige Lehrveranstaltung Sprach- und Literaturwissenschaft)
– Textproduktion / Produktives Schreiben 1 SWS S
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 2 SWS
Zu erbringende Leistung
1 Hauptseminarschein Sprachwissenschaft
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 7 SWS)
– Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur 1 SWS V
(als 2-stündige Lehrveranstaltung Sprach- und Literaturwissenschaft)
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 6 SWS
Zu erbringende Leistung
1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft I (Literatur des 19.–21. Jh. / Medien)
4 Erste Staatsprüfung im Fach Deutsch
4.1 Schriftliche Hausarbeit
Im Laufe des letzten Studienjahres ist in einem der Fächer eine schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Das Thema wird vom Lehrerprüfungsamt bestätigt. Die Hausarbeit ist in 3 Monaten fertig zu stellen (vgl. § 10 der LehPrVO M-V).
4.2 Staatsprüfung
4.2.1 Zulassungsvoraussetzungen
– Nachweis der Kenntnis zweier Fremdsprachen
– Nachweis eines ordnungsgemäßen Fachstudiums im Gesamtumfang von 30 SWS, darunter
– 2 Leistungsnachweise aus dem Grundstudium (1 Proseminarschein Sprachwissenschaft, 1 Leistungsnachweis Literaturwissenschaft I)
– 2 Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium (1 Hauptseminarschein Sprachwissenschaft, 1 Hauptse-minarschein Literaturwissenschaft I)
– Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Sprechfertigkeit (Rhetorik)
– Nachweis der Teilnahme an einer
Lehrveranstaltung zum produktiven Schreiben
– Zitiertest
4.2.2 Prüfungsanforderungen
Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck
Sprachwissenschaft
– angemessener und sicherer Umgang mit der Terminologie
– Sicherheit in der Anwendung linguistischer Methoden und Fähigkeiten bei der Analyse von Spezialproblemen
– Fähigkeit zur komplexen, problemorientierten Bearbeitung ausgewählter linguistischer Fragestellungen unter Berücksichtigung integrativer Aspekte
Literaturwissenschaft
– Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher Sachverhalte
– Nachweis von Methodenbewusstsein
– Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren
– Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten literarischer Texte
– Fähigkeit zur literaturgeschichtlichen Einordnung von Werk und Autor
4.2.3 Prüfungsleistungen
Die Studierenden haben die Wahl, in welchem der beiden weitergeführten Fächer sie sich mündlich (Dauer: 40 Minuten) bzw. schriftlich (Dauer: 5 Stunden) prüfen lassen wollen. Außerdem entscheiden sie für das Prüfungsfach Deutsch, in welchem Teilgebiet (Sprach- oder Literaturwissenschaft) sie vorrangig geprüft werden wollen.
Prüfungsgegenstände der Sprachwissenschaft
schriftliche und mündliche Prüfung
– zusammenhängende Behandlung eines linguistischen Spezialproblems aus dem gewählten Hauptseminar
– Nachweis von Grundlagenkenntnissen zur Gegenwartssprache
– Grundkenntnisse in der Literaturwissenschaft (nur in der mündlichen Prüfung)
Prüfungsgegenstände der Literaturwissenschaft
mündliche Prüfung
– Nachweis vertiefter Kenntnisse aus zwei literaturwissenschaftlichen Themenbereichen (Werk eines Autors, Entwicklung der Literatur einer literarischen Epoche, Geschichte eines Genres / einer Gattung, Fragestellung aus der allgemeinen Literaturwissenschaft)
– Nachweis von Überblickswissen
– Grundkenntnisse in der Sprachwissenschaft
schriftliche Prüfung
Bearbeitung eines Themas zur Literaturgeschichte (mit Wahlmöglichkeiten) unter folgenden Aspekten:
– Interpretation eines literarischen Textes mit Begründung des methodischen Vorgehens
– Erörterung literaturgeschichtlicher und bio-bibliographischer Aspekte des Textes und seines Autors
– Darstellung gattungs- und genrespezifischer Gegebenheiten des Textes
Institut für Germanistik Rostock, September 2006
für das Fach Deutsch und Fachdidaktik Deutsch
Deutsch als Beifach
(gemäß LehPrVO M-V: Deutsch als weitergeführtes Fach)
Dieser Studienplan basiert auf der Neufassung der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an den Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (LehPrVO M-V) vom 7. August 2000. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium des Beifachs Deutsch am Institut für Germanistik der Universität Rostock.
1 Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung (Verkürzung oder Verlängerung des Studiums), bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschul- oder Fachrichtungswechsel), bei der Anerkennung von Studienleistungen und bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
2 Allgemeine Hinweise zum Studium
2. 1 Umfang und Gliederung des Studiums
Die Mindeststundenanforderung für das Beifach Deutsch beträgt 20 Semesterwochenstunden (SWS) einschließlich der fachdidaktischen Ausbildung. Das Studium gliedert sich in das Grundstudium, in dem das elementare Grundwissen des Faches vermittelt wird, und in das Hauptstudium mit Wahlmöglichkeiten.
Die Ausbildung im Beifach Deutsch ist eng verbunden mit der Ausbildung in der Fachdidaktik.
2.2 Bestätigung von Studienleistungen
Der Besuch seminaristischer Veranstaltungen wird mit einem Teilnahmeschein für das Grundstudium bzw. Hauptstudium durch die Lehrkräfte testiert. Leistungsnachweise bzw. Nachweise über Teilleistungen für einen Leistungsnachweis werden durch die Lehrkräfte erteilt.
Die Teilnahme an Vorlesungen wird von den Lehrkräften nicht testiert, gilt aber bei der Erfüllung der Mindestanforderungen an Semesterwochenstunden. Die Studenten führen über den Besuch von Vorlesungen individuell Nachweis in ihren Studienblättern und machen ihn mit ihrer Unterschrift beim Nachweis der Erfüllung der Gesamtstundenzahl geltend.
3 Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten
3.1 Mindestanforderungen im Grundstudium
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 6 SWS)
Gegenwartssprache
– Grundkurs: Einführung in die germanistische Linguistik 4 SWS GK
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl* 2 SWS V
*Angebote: Morphologie 2 SWS V, Syntax 2 SWS V, Lexikologie 2 SWS V,
Orthographie 2 SWS V, Phonologie 2 SWS V, Textlinguistik/Textproduktion 2 SWS V
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 6 SWS)
Allgemeine Literaturwissenschaft / Literaturtheorie
– Allgemeine Literaturwissenschaft / Literaturtheorie 2 SWS V
Literaturgeschichte
– Grundkurs: Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft 2 SWS GK
– Proseminar / Aufbaukurs (historisch): Literaturwissenschaft I 2 SWS PS/AK
(Literatur des 19.–21. Jh. / Medien)
Zu erbringende Leistungen
1 Proseminarschein Sprachwissenschaft
– Klausur zum Grundkurs Einführung in die germanistische Linguistik
oder (alternierend zum Hauptseminarschein, s. unten)
1 Leistungsnachweis Literaturwissenschaft I (Literatur des 19.–21. Jh. / Medien)
– eine individuelle Leistung als benotete Hausarbeit in einem Proseminar oder Aufbaukurs (historisch) zur Literatur von 1800 bis zur Gegenwart / Medien
Zitiertest
Im Grundstudium ist ein Zitiertest zu erbringen. Er sollte in den ersten beiden Semestern abgelegt werden. Der Zitiertest gehört zu den Voraussetzungen zur Zulassung zu ersten Staatsprüfung.
3. 2 Mindestanforderungen im Hauptstudium
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 2 SWS)
– Rhetorik 1 SWS V/S
– Textproduktion / Produktives Schreiben 1 SWS S
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 2 SWS)
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl:
Literaturwissenschaft I (Literatur des 19.–21. Jh. / Medien) 2 SWS
Zu erbringende Leistung
1 Hauptseminarschein Sprachwissenschaft
oder (alternierend zum Proseminarschein, s. oben)
1 Hauptseminarschein in Literaturwissenschaft I (Literatur des 19.–21. Jh. / Medien)
3.3 Studium Fachdidaktik Deutsch (Mindeststundenzahl 4 SWS)
– Einführung in die Fachdidaktik Sprache 2 SWS
– Einführung in die Fachdidaktik Literatur 2 SWS
Zu erbringende Leistung
1 Proseminarschein Fachdidaktik (Sprachdidaktik oder Literaturdidaktik) nach Maßgabe der Lehrkraft*
*Der Proseminarschein wird über eine Klausur oder eine schriftliche Arbeit erworben.
4 Anerkennungsvoraussetzungen (LehPrVO M-V)
– Nachweis eines ordnungsgemäßen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studiums im Mindestumfang von 20 SWS, darunter
– 1 Leistungsnachweis aus dem Grundstudium (alternativ zum Hauptstudium: 1 Leistungsnachweis Literaturwissenschaft I oder Sprachwissenschaft)
– 1 Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium (alternativ zum Grundstudium: 1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft I oder Sprachwissenschaft)
– 1 Proseminarschein Fachdidaktik (Sprachdidaktik oder Literaturdidaktik)
– Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Sprechfertigkeit (Rhetorik)
– Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum produktiven Schreiben
Institut für Germanistik Rostock, September 2006
für das Fach Deutsch und Fachdidaktik Deutsch
Deutsch als Doppelwahlpflichtfach
im Diplomstudiengang Wirtschaftspädagogik
(Studienrichtung II)
1 Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung (Verkürzung oder Verlängerung des Studiums), bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschul- oder Fachrichtungswechsel), bei der Anerkennung von Studienleistungen und bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
2 Allgemeine Hinweise zum Studium
2. 1 Umfang und Gliederung des Studiums
Das Studium des Faches Deutsch beginnt in der Regel im 4. Semester und wird mit dem Ende des 8. Semesters abgeschlossen. Für die Fachprüfung im Rahmen der Diplomprüfung steht das 9. Semester zur Verfügung.
Das Fach Deutsch wird im Umfang von 46 SWS studiert. Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (Empfehlung: 3 Semester) und in das Hauptstudium. Das Grundstudium sichert mit einem hohen Anteil an obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen ein umfassendes Grundwissen des Faches. Das überwiegend wahlfreie Angebot des Hauptstudiums bietet den Studierenden Gelegenheit, sich nach eigenen Interessen oder im Hinblick auf den beruflichen Einsatz spezielle Kenntnisse anzueignen.
2.2 Bestätigung von Studienleistungen
Der Besuch seminaristischer Veranstaltungen wird mit einem Teilnahmeschein für das Grundstudium bzw. Hauptstudium durch die Lehrkraft testiert. Leistungsnachweise bzw. Nachweise über Teilleistungen für einen Leistungsnachweis werden durch die Lehrkräfte erteilt.
Die Teilnahme an Vorlesungen wird von den Lehrkräften nicht testiert, gilt aber bei der Erfüllung der Mindestanforderungen an Semesterwochenstunden. Die Studenten führen über den Besuch von Vorlesungen individuell Nachweis in ihren Studienblättern und machen ihn mit ihrer Unterschrift beim Nachweis der Erfüllung der Gesamtstundenzahl geltend.
3 Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten
3.1 Mindestanforderungen im Grundstudium
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 14 SWS)
Gegenwartssprache
– Grundkurs: Einführung in die germanistische Linguistik 4 SWS GK
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl* 8 SWS V
*Angebote: Morphologie 2 SWS V, Syntax 2 SWS V, Lexikologie 2 SWS V,
Orthographie 2 SWS V, Phonologie 2 SWS V, Textlinguistik/Textproduktion 2 SWS V
Sprachgeschichte* 2 SWS V/PS/Ü
*Diese Veranstaltung wird in der Regel im Wintersemester angeboten.
Zu erbringende Leistung
1 Proseminarschein Sprachwissenschaft
– Klausur zum Grundkurs Einführung in die germanistische Linguistik
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 12 SWS)
Allgemeine Literaturwissenschaft / Literaturtheorie
– Allgemeine Literaturwissenschaft / Literaturtheorie 2 SWS V
– Aufbaukurs (systematisch) 2 SWS AK
Literaturgeschichte
– Grundkurs: Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft 2 SWS GK
Bei der Wahl der folgenden Lehrveranstaltungen ist darauf zu achten, dass die hier
genannten Gebiete mit mindestens je einer Lehrveranstaltung belegt werden:
Literatur des 19.–21. Jh. / Medien (LW I)
Literatur des 16.–18. Jh. (LW II)
– Aufbaukurs (historisch) 2 SWS AK
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 4 SWS
Zu erbringende Leistungen
l Leistungsnachweis Literaturwissenschaft I (Literatur des 19.–21. Jh. / Medien)
zwei Teilleistungen:
– eine individuelle Leistung im Grundkurs Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft nach Maßgabe der Lehrkraft* und
– eine individuelle Leistung als benotete Hausarbeit in einem Proseminar oder Aufbaukurs zur Literatur von 1800 bis zur Gegenwart / Medien
*Diese Leistung kann als Essay, Hausarbeit, Pflichtkonsultation, Seminarreferat oder Übungsaufgabe erbracht werden.
Zitiertest
Im Grundstudium ist ein Zitiertest zu erbringen. Er sollte in den ersten beiden Semestern abgelegt werden. Der Zitiertest gehört zu den Voraussetzungen zur Zulassung zu ersten Staatsprüfung.
Fachdidaktik Deutsch (Mindeststundenzahl 4 SWS)
– Einführung in die Sprachdidaktik (Sekundarstufe II) 2 SWS
– Einführung in die Literaturdidaktik (Sekundarstufe II) 2 SWS
Abschluss des Grundstudiums
Bei Vorlage aller obligatorischen Teilnahmescheine und Leistungsnachweise kann der Abschluss des Grundstudiums durch die Fachstudienberater bescheinigt werden.
3. 2 Mindestanforderungen im Hauptstudium
Bei der Zusammenstellung der wahlfreien Lehrveranstaltungen sind die Anforderungen der Abschlussprüfung zu beachten.
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 7 SWS)
– Rhetorik 1 SWS V/S
– Textproduktion / Produktives Schreiben 1 SWS S
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 5 SWS
Zu erbringende Leistung
1 Hauptseminarschein Sprachwissenschaft
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 7 SWS)
– Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 7 SWS
Zu erbringende Leistung
1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft
Fachdidaktik Deutsch (Mindeststundenzahl 2 SWS)
– Lehrveranstaltung nach freier Wahl (für Sekundarstufe II) 2 SWS
Zu erbringende Leistung
1 Hauptseminarschein Fachdidaktik
4 Abschlussprüfung im Fach Deutsch
4.1 Zulassungsvoraussetzungen
– Nachweis der Kenntnis zweier Fremdsprachen
– Nachweis eines ordnungsgemäßen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studiums im Gesamtumfang von 46 SWS, darunter
– 2 Leistungsnachweise aus dem Grundstudium (1 Proseminarschein Sprachwissenschaft, 1 Leistungsnachweis Literaturwissenschaft)
– 3 Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium (1 Hauptseminarschein Sprachwissenschaft, 1 Haupt-seminarschein Literaturwissenschaft, 1 Hauptseminarschein Fachdidaktik)
– Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Sprechfertigkeit (Rhetorik)
– Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum produktiven Schreiben
4.2 Prüfungsanforderungen
Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck
Sprachwissenschaft
– angemessener und sicherer Umgang mit der Terminologie
– Sicherheit in der Anwendung linguistischer Methoden und Fähigkeiten bei der Analyse von Spezialproblemen
– Fähigkeit zur komplexen, problemorientierten Bearbeitung ausgewählter linguistischer Fragestellungen unter Berücksichtigung integrativer Aspekte
Literaturwissenschaft
– Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren
– Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher Sachverhalte
– Nachweis von Methodenbewusstsein
– Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten literarischer Texte
– Fähigkeit zur literaturgeschichtlichen Einordnung von Werk und Autor
4.3 Prüfungsleistungen
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen (Dauer: 5 Stunden) und einer mündlichen (Dauer: 40 Minuten) Teilprüfung. Die Studierenden entscheiden sich, in welchem Teilgebiet (Sprach- oder Literaturwissenschaft) sie mündlich bzw. schriftlich geprüft werden wollen.
Wenn die schriftliche Teilprüfung im Teilgebiet Sprachwissenschaft absolviert wird, umfasst die mündliche Teilprüfung nur das Teilgebiet Literaturwissenschaft.
Wenn die schriftliche Teilprüfung im Teilgebiet Literaturwissenschaft absolviert wird, umfasst die mündliche Teilprüfung je zur Hälfte die Teilgebiete Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft.
Prüfungsgegenstände der Sprachwissenschaft:
– zusammenhängende Behandlung eines linguistischen Spezialproblems aus dem gewählten Hauptseminar
– Nachweis von Grundlagenkenntnissen zur Gegenwartssprache
Prüfungsgegenstände der Literaturwissenschaft
mündliche Prüfung
– Nachweis vertiefter Kenntnisse aus zwei literaturwissenschaftlichen Themenbereichen (Werk eines Autors, Entwicklung der Literatur einer literarischen Epoche, Geschichte eines Genres / einer Gattung, übergreifende theoretische Fragestellung)
– Nachweis von Überblickswissen
schriftliche Prüfung
Bearbeitung eines Themas zur Literaturgeschichte (mit Wahlmöglichkeiten) unter folgenden Aspekten:
– Interpretation eines literarischen Textes mit Begründung des methodischen Vorgehens
– Erörterung literaturgeschichtlicher und bio-bibliographischer Aspekte des Textes und seines Autors
– Darstellung gattungs- und genrespezifischer Gegebenheiten des Text