Institut für Germanistik
Rostock, September 2003

Studienplan
Lehramt an Gymnasien

(gemäß LehPrVO M-V: Deutsch als vertieft studiertes Fach)

Dieser Studienplan basiert auf der Neufassung der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an den Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (LehPrVO M-V) vom 7. August 2000. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium des Faches Deutsch am Institut für Germanistik der Universität Rostock.

1 Studienberatung

Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung (Verkürzung oder Verlängerung des Studiums), bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschul- oder Fachrichtungswechsel), bei der An­erkennung von Studienleistungen und bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.

2 Allgemeine Hinweise zum Studium

2.1 Umfang und Gliederung des Studiums

Die Regelstudienzeit umfasst 8 Semester und ein Prüfungssemester. (Die Bedingungen für Verkürzung oder Verlängerung des Studiums regelt die Lehrerprüfungsverordnung.)

Die Mindeststundenanforderung für das Fach Deutsch beträgt 70 Semesterwochenstunden (SWS). Für Studierende mit Musik als erstem Fach reduziert sich die Mindestanforderung im Fach Deutsch entsprechend § 32 (5) der Lehrerprüfungsverordnung um 10 SWS auf 60 SWS. Diese Reduzierung greift nur im Hauptstudium, das Studierende mit Musik als erstem Fach gemäß dem Studienplan für Deutsch als extensiv studiertes Fach (Lehramt an Haupt- und Realschulen, Deutsch als Hauptfach) absolvieren, hat aber keine Konsequenzen für die Prüfungsleistungen (Prüfungszeit).

Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (in der Regel 4 Semester), in dem mit vorwiegend obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen (Vorlesungen, Grundkurse, Proseminare, Aufbaukurse) das elementare Grundwissen des Faches vermittelt wird, und in das Hauptstudium, in dem die Studierenden durch Auswahl aus einem vorwiegend wahlfreien Angebot (Vorlesungen, Seminare Hauptseminare, Oberseminare/Forschungskolloquia) Studienschwerpunkte setzen können.
Die Ausbildung im Fach Deutsch ist eng verbunden mit der Ausbildung in der Fachdidaktik, die bereits im Grundstudium beginnt. Für die Fachdidaktik gibt es gesonderte Studienpläne.

Bestandteil des Studiums Deutsch für ein Lehramt an Gymnasien ist ein mindestens dreimonatiger ausbildungsrelevanter Aufenthalt im fremdsprachigen Ausland.

2.2 Bestätigung von Studienleistungen

Der Besuch seminaristischer Veranstaltungen wird mit einem Teilnahmeschein für das Grundstudium bzw. Hauptstudium durch die Lehrkräfte testiert. Leistungsnachweise bzw. Nachweise über Teilleistungen für einen Leistungsnachweis werden durch die Lehrkräfte erteilt.

Die Teilnahme an Vorlesungen wird von den Lehrkräften nicht testiert, gilt aber bei der Erfüllung der Mindestanforderungen an Semesterwochenstunden. Die Studenten führen über den Besuch von Vorlesungen individuell Nachweis in ihren Studienblättern und machen ihn mit ihrer Unterschrift beim Nachweis der Erfüllung der Gesamtstundenzahl geltend.

3 Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten

3.1 Mindestanforderungen im Grundstudium

Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 16 SWS)

Gegenwartssprache

- Grundkurs: Einführung in die germanistische Linguistik - 4 SWS Ps

- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl* - 8 SWS V

*Angebote: Morphologie 2 SWS V, Syntax 2 SWS V, Lexikologie 2 SWS V, Orthographie 2 SWS V, Phonologie 2 SWS V, Textlinguistik/Textproduktion 2 SWS V

Sprachgeschichte

- Geschichte der deutschen Sprache* - 2 SWS V (Ps)

*Diese Veranstaltung wird in der Regel im Sommersemester angeboten und darf

nicht nach dem Ps Mittelhochdeutsch besucht werden.

- Mittelhochdeutsch - 2 SWS Ps

1 Proseminarschein Sprachwissenschaft

drei Teilleistungen:

- Klausur zum Grundkurs Einführung in die germanistische Linguistik und

- Klausur zu einer zweistündigen Vorlesung im Bereich Gegenwartssprache nach Wahl und

- Klausur zu Mittelhochdeutsch / Geschichte der deutschen Sprache

Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 16 SWS)

Allgemeine Literaturwissenschaft

- Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft - 1 SWS V
(jeweils nur im Wintersemester)   

- Moderne Literaturtheorien - 1 SWS V

(jeweils nur im Sommersemester)
- Grundkurs (systematisch): Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft - 2 SWS GK
- Aufbaukurs (systematisch) - 2 SWS AK

Literaturgeschichte

- Grundkurs (historisch): Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft - 2 SWS GK

- Aufbaukurs (historisch) - 2 SWS AK

- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl* - 6 SWS
*Bei der Wahl der Lehrveranstaltungen ist darauf zu achten, dass folgende Gebiete

mit je einer Lehrveranstaltung belegt werden:                  

Literatur des 19.–21. Jh. / Medien (LW I)

Literatur des 16.–18. Jh. (LW II)

Literatur von den Anfängen bis 1500 (LW II)


1 Proseminarschein Literaturwissenschaft I (Literatur des 19.– 21. Jh. / Medien)
zwei Teilleistungen:

- eine individuelle Leistung im Grundkurs (historisch) „Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft“ nach Maßgabe der Lehrkraft* und
- eine individuelle Leistung in einem Proseminar oder Aufbaukurs zur Literatur von 1800 bis zur Gegenwart / 
Medien nach Maßgabe der Lehrkraft*

1 Proseminarschein Literaturwissenschaft II (Literatur von den Anfängen bis 1800)

zwei Teilleistungen:

- eine individuelle Leistung im Grundkurs (systematisch) „Einführung in die germanistische Literaturwissen-

  schaft“ nach Maßgabe der Lehrkraft* und
- eine individuelle Leistung in einem Proseminar oder Aufbaukurs zur Literatur von den Anfängen bis 1800
  nach Maßgabe der Lehrkraft*

*Diese Leistung kann als Essay, Hausarbeit, Pflichtkonsultation, Seminarreferat oder Übungsaufgabe erbracht werden.

Die Proseminarscheine werden bei Vorlage der Teilleistungen in der Fachstudienberatung Literaturwissenschaft erteilt.

Abschluss des Grundstudiums

Bei Vorlage aller Teilnahmescheine und Proseminarscheine wird der Abschluss des Grundstudiums durch die Fachstudienberater bescheinigt.


3. 2 Mindestanforderungen im Hauptstudium

Das Hauptstudium bietet mit größeren Wahlmöglichkeiten Gelegenheit zur Spezialisierung. Bei der Zusam­men­stellung der wahlfreien Lehrveranstaltungen sind die Anforderungen der Ersten Staatsprüfung zu beachten.

Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 19 SWS)

Studierende mit Musik als erstem Fach absolvieren 14 SWS (siehe Studienplan Deutsch als extensiv studiertes Fach).

- Sprachstufenseminar (wahlweise z. B. Althochdeutsch, Frühneuhochdeutsch, Altniederdeutsch oder Mittelniederdeutsch) - 2 SWS S

- Rhetorik - 1 SWS V

- Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur - 1 SWS V (als 2-stündige Veranstaltung Sprach- und Literaturwissenschaft)

- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl  - 15 SWS

1 Hauptseminarschein Gegenwartssprache

1 Hauptseminarschein Sprachgeschichte

Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 19 SWS)

Studierende mit Musik als erstem Fach absolvieren 14 SWS (siehe Studienplan Deutsch als extensiv studiertes Fach).

- Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur - 1 SWS V  (als 2-stündige Veranstaltung Sprach- und Literaturwissenschaft)

- Veranstaltung zur Literatur einer weiteren europäischen Sprachgemeinschaft - 1 SWS

- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl - 17 SWS

1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft I

1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft II


4 Erste Staatsprüfung im Fach Deutsch

4.1 Schriftliche Hausarbeit

Im Laufe des letzten Studienjahres ist in einem der Fächer eine schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Das Thema wird vom Lehrerprüfungsamt bestätigt. Die Hausarbeit ist in 3 Monaten fertig zu stellen (vgl. § 10 der LehPrVO M-V).

4.2 Staatsprüfung

4.2.1 Zulassungsvoraussetzungen

- Nachweis eines mindestens dreimonatigen ausbildungsrelevanten Aufenthalts im fremdsprachigen Ausland

- Kenntnis zweier Fremdsprachen

- Nachweis eines ordnungsgemäßen Fachstudiums im Gesamtumfang von 70 SWS, darunter

- 3 Leistungsnachweise aus dem Grundstudium (1 Proseminarschein Sprachwissenschaft, 1 Proseminarschein Literaturwissenschaft I, 1 Proseminarschein Literaturwissenschaft II),

- 4 Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium (1 Hauptseminarschein Gegenwartssprache, 1 Hauptseminarschein Sprachgeschichte, 1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft I, 1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft II)

- Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Sprechfertigkeit (Rhetorik) und an einer Veranstaltung zur Literatur einer weiteren europäischen Sprachgemeinschaft


4.2.2 Prüfungsanforderungen

Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck

Sprachwissenschaft

- angemessener und sicherer Umgang mit der Terminologie

- Sicherheit in der Anwendung linguistischer Methoden und Fähigkeiten bei der Analyse von Spezialproblemen

- Fähigkeit zur komplexen, problemorientierten Bearbeitung linguistischer Fragestellungen unter Berücksichtigung integrativer Aspekte

- Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit anderen Theorien/Positionen

Literaturwissenschaft

- Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher Sachverhalte

- Nachweis von Methodenbewusstsein

- Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten literarischer Texte

- Fähigkeit zur literaturgeschichtlichen Einordnung von Werk und Autor

- Fähigkeit, weltliterarische Kontexte herzustellen

- Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren

- Fähigkeit, unterschiedliche Positionen zur Interpretation literarischer Texte und zur literaturgeschichtlichen Einordnung von Texten und Autoren zu diskutieren

4.2.3 Prüfungsleistungen

Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen (Dauer 5 Stunden) und einer mündlichen (Dauer 1 Stunde) Teilprüfung (auch für Studenten mit 60 SWS Deutsch in der Kopplung mit Musik als erstem Fach).

Die Studierenden entscheiden sich, in welchem Teilgebiet (Sprach- oder Literaturwissenschaft) sie mündlich bzw. schriftlich geprüft werden wollen.

Wenn die schriftliche Teilprüfung im Teilgebiet Sprachwissenschaft absolviert wird, umfasst die mündliche Teilprüfung nur das Teilgebiet Literaturwissenschaft.

Wenn die schriftliche Teilprüfung im Teilgebiet Literaturwissenschaft absolviert wird, umfasst die mündliche Teilprüfung je zur Hälfte die Teilgebiete Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft.

Prüfungsgegenstände der Sprachwissenschaft

- zusammenhängende Behandlung zweier linguistischer Spezialprobleme aus den wahlfreien  bzw. Hauptseminaren (mit Wahlmöglichkeiten)

- Anwendung sprachhistorischer Grundlagenkenntnisse zur Kennzeichnung einer historischen Sprachstufe

Prüfungsgegenstände der Literaturwissenschaft

mündliche Prüfung

- Nachweis vertiefter Kenntnisse aus drei literaturwissenschaftlichen Themenbereichen (Werk eines Autors, Entwicklung der Literatur in einer literarischen Epoche, Geschichte eines Genres / einer Gattung, Fragestellung aus der allgemeinen Literaturwissenschaft)

- Nachweis von Überblickswissen

schriftliche Prüfung

Bearbeitung eines Themas zur Literaturgeschichte (mit  Wahlmöglichkeiten) unter folgenden Aspekten:

- Interpretation eines literarischen Textes mit Begründung des methodischen Vorgehens

- Erörterung literaturgeschichtlicher und bio-bibliographischer Aspekte des Textes und seines Autors

- Darstellung gattungs- und genrespezifischer Gegebenheiten des Textes

- Erörterung weltliterarischer Zusammenhänge oder unterschiedlicher Positionen der Forschung zum Gegenstand