Institut für Germanistik
Rostock, September 2003

Studienplan

Lehramt an Grund- und Hauptschulen

(gemäß LehPrVO M-V: Deutsch als weitergeführtes Fach)

Dieser Studienplan basiert auf der Neufassung der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an den Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (LehPrVO M-V) vom 7. August 2000. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium des Faches Deutsch am Institut für Germanistik der Universität Rostock.

1 Studienberatung

Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung (Verkürzung oder Verlängerung des Studiums), bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschul- oder Fachrichtungswechsel), bei der Anerkennung von Studienleistungen und bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.

2 Allgemeine Hinweise zum Studium

2. 1 Umfang und Gliederung des Studiums

Die Regelstudienzeit umfasst 8 Semester und ein Prüfungssemester. (Die Bedingungen für Verkürzung oder Verlängerung des Studiums regelt die Lehrerprüfungsverordnung.)

Die Mindeststundenanforderung für das Fach Deutsch beträgt 30 Semesterwochenstunden (SWS). Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (in der Regel 4 Semester), in dem mit vorwiegend obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen (Vorlesungen, Grundkurse, Proseminare, Aufbaukurse) das elementare Grundwissen des Faches vermittelt wird, und in das Hauptstudium, in dem die Studierenden durch Auswahl aus einem vorwiegend wahlfreien Angebot (Vorlesungen, Seminare, Hauptseminare, Oberseminare/Forschungskolloquia) Studienschwerpunkte setzen können.

Die Ausbildung im Fach Deutsch ist eng verbunden mit der Ausbildung in der Fachdidaktik, die bereits im Grundstudium beginnt. Für die Fachdidaktik gibt es gesonderte Studienpläne.

2.2 Bestätigung von Studienleistungen

Der Besuch seminaristischer Veranstaltungen wird mit einem Teilnahmeschein für das Grundstudium bzw. Hauptstudium durch die Lehrkräfte testiert. Leistungsnachweise bzw. Nachweise über Teilleistungen für einen Leistungsnachweis werden durch die Lehrkräfte erteilt.

Die Teilnahme an Vorlesungen wird von den Lehrkräften nicht testiert, gilt aber bei der Erfüllung der Mindestanforderungen an Semesterwochenstunden. Die Studenten führen über den Besuch von Vorlesungen individuell Nachweis in ihren Studienblättern und machen ihn mit ihrer Unterschrift beim Nachweis der Erfüllung der Gesamtstundenzahl geltend.

3 Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten

3.1 Mindestanforderungen im  Grundstudium

Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 10 SWS)

Gegenwartssprache

- Grundkurs: Einführung in die germanistische Linguistik - 4 SWS Ps

- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl* - 4 SWS V

*Angebote: Morphologie 2 SWS V, Syntax 2 SWS V, Lexikologie 2 SWS V, Orthographie 2 SWS V, Phonologie 2 SWS V, Textlinguistik/Textproduktion 2 SWS V

Sprachgeschichte* - 2 SWS V/Ps/Ü

*Diese Veranstaltung wird in der Regel im Wintersemester angeboten.


1 Proseminarschein Sprachwissenschaft

- Klausur zum Grundkurs Einführung in die germanistische Linguistik

Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 9 SWS)

Allgemeine Literaturwissenschaft

- Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft - 1 SWS V

(jeweils nur im Wintersemester)

- Grundkurs (systematisch): Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft - 2 SWS GK

Literaturgeschichte

- Grundkurs (historisch): Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft - 2 SWS GK

- Aufbaukurs (historisch) - 2 SWS AK

- Lehrveranstaltung nach Wahl aus dem literaturhistorischen Abschnitt, der nicht Gegenstand des gewählten Aufbaukurses ist - 2 SWS

1 Proseminarschein Literaturwissenschaft I (Literatur des 19.–21. Jh. / Medien)

zwei Teilleistungen:


- eine individuelle Leistung im Grundkurs (systematisch) „Einführung in die germanistische Literaturwissen
schaft“ nach Maßgabe der Lehrkraft* und

- eine individuelle Leistung in einem Proseminar oder Aufbaukurs zur Literatur von 1800 bis zur Gegenwart / Medien nach Maßgabe der Lehrkraft*

*Diese Leistung kann als Essay, Hausarbeit, Pflichtkonsultation, Seminarreferat oder Übungsaufgabe erbracht werden.

Der Proseminarschein wird bei Vorlage der Teilleistungen in der Fachstudienberatung Literaturwissenschaft erteilt.

Abschluss des Grundstudiums

Bei Vorlage aller obligatorischen Teilnahmescheine und Leistungsnachweise wird der Abschluss des Grundstudiums durch die Fachstudienberater bescheinigt.

3. 2 Mindestanforderungen im Hauptstudium

Bei der Zusammenstellung der wahlfreien Lehrveranstaltungen sind die Anforderungen der Ersten Staats­prü­fung zu beachten.

Germanistische Sprachwissenschaft (5 SWS)

- Rhetorik - 1 SWS

- Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur - 1 SWS

  (als 2-stündige Lehrveranstaltung Sprach- und Literaturwissenschaft)

- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl - 3 SWS

1 Hauptseminarschein Sprachwissenschaft

Germanistische Literaturwissenschaft (6 SWS)

- Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur  - 1 SWS

  (als 2-stündige Lehrveranstaltung Sprach- und Literaturwissenschaft)

- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl - 5 SWS

1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft I (Literatur des 19.–21. Jh. / Medien)


4 Erste Staatsprüfung im Fach Deutsch

4.1 Schriftliche Hausarbeit

Im Laufe des letzten Studienjahres ist in einem der Fächer eine schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Das Thema wird vom Lehrerprüfungsamt bestätigt. Die Hausarbeit ist in 3 Monaten fertig zu stellen (vgl. § 10 der LehPrVO M-V).

4.2 Staatsprüfung

4.2.1 Zulassungsvoraussetzungen

- Kenntnis zweier Fremdsprachen

- Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Sprechfertigkeit (Rhetorik)

- Nachweis eines ordnungsgemäßen Fachstudiums im Gesamtumfang von 30 SWS, darunter

- 2 Leistungsnachweise aus dem Grundstudium (1 Proseminarschein Sprachwissenschaft, 1 Proseminarschein Literaturwissenschaft I),

- 2 Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium (1 Hauptseminarschein Sprachwissenschaft, 1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft I)

 4.2.2 Prüfungsanforderungen

Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck

Sprachwissenschaft

- angemessener und sicherer Umgang mit der Terminologie

- Sicherheit in der Anwendung linguistischer Methoden und Fähigkeiten bei der Analyse von Spezialproblemen

- Fähigkeit zur komplexen, problemorientierten Bearbeitung ausgewählter linguistischer Fragestellungen unter Berücksichtigung integrativer Aspekte

Literaturwissenschaft

- Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher Sachverhalte

- Nachweis von Methodenbewusstsein

- Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren

- Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten literarischer Texte

- Fähigkeit zur literaturgeschichtlichen Einordnung von Werk und Autor

4.2.3 Prüfungsleistungen

Die Studierenden haben die Wahl, in welchem der beiden weitergeführten Fächer sie sich mündlich (Prüfungsdauer 40 Minuten) bzw. schriftlich (Klausur 5 Stunden) prüfen lassen wollen. Außerdem entscheiden sie für das Prüfungsfach Deutsch, in welchem Teilgebiet (Sprach- oder Literaturwissenschaft) sie vorrangig geprüft werden wollen.

Prüfungsgegenstände der Sprachwissenschaft

schriftliche und mündliche Prüfung

- zusammenhängende Behandlung eines linguistischen Spezialproblems aus dem gewählten Hauptseminar

- Nachweis von Grundlagenkenntnissen zur Gegenwartssprache

- Grundkenntnisse in der Literaturwissenschaft (nur in der mündlichen Prüfung)


Prüfungsgegenstände der Literaturwissenschaft

mündliche Prüfung

- Nachweis vertiefter Kenntnisse aus zwei literaturwissenschaftlichen Themenbereichen (Werk eines Autors, Entwicklung der Literatur einer literarischen Epoche, Geschichte eines Genres / einer Gattung, Fragestellung aus der allgemeinen Literaturwissenschaft)

- Nachweis von Überblickswissen

- Grundkenntnisse in der Sprachwissenschaft

schriftliche Prüfung

Bearbeitung eines Themas zur Literaturgeschichte (mit Wahlmöglichkeiten) unter folgenden Aspekten:

- Interpretation eines literarischen Textes mit Begründung des methodischen Vorgehens

- Erörterung literaturgeschichtlicher und bio-bibliographischer Aspekte des Textes und seines Autors

- Darstellung gattungs- und genrespezifischer Gegebenheiten des Textes