Institut für Germanistik - Rostock, September 2002
Studienplan
für das Fach Deutsch und Fachdidaktik Deutsch
Deutsch als Doppelwahlpflichtfach
im Diplomstudiengang Wirtschaftspädagogik
(Studienrichtung II)
1 Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung (Verkürzung oder Verlängerung des Studiums), bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschul- oder Fachrichtungswechsel), bei der Anerkennung von Studienleistungen und bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
2 Allgemeine Hinweise zum Studium
2. 1Umfang und Gliederung des Studiums
Das Studium des Faches Deutsch beginnt in der Regel im 4. Semester und wird mit dem Ende des 8. Semesters abgeschlossen. Für die Fachprüfung im Rahmen der Diplomprüfung steht das 9. Semester zur Verfügung.
Das Fach Deutsch wird im Umfang von 46 SWS studiert. Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (Empfehlung: 3 Semester) und in das Hauptstudium. Das Grundstudium sichert mit einem hohen Anteil an obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen ein umfassendes Grundwissen des Faches. Das überwiegend wahlfreie Angebot des Hauptstudiums bietet den Studierenden Gelegenheit, sich nach eigenen Interessen oder im Hinblick auf den beruflichen Einsatz spezielle Kenntnisse anzueignen.
2.2 Bestätigung von Studienleistungen
Der Besuch seminaristischer Veranstaltungen wird mit einem Teilnahmeschein für das Grundstudium bzw. Hauptstudium durch die Lehrkraft testiert. Leistungsnachweise bzw. Nachweise über Teilleistungen für einen Leistungsnachweis werden durch die Lehrkräfte erteilt.
Die Teilnahme an Vorlesungen wird von den Lehrkräften nicht testiert, gilt aber bei der Erfüllung der Mindestanforderungen an Semesterwochenstunden. Die Studenten führen über den Besuch von Vorlesungen individuell Nachweis in ihren Studienblättern und machen ihn mit ihrer Unterschrift beim Nachweis der Erfüllung der Gesamtstundenzahl geltend.
3 Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten
3.1 Mindestanforderungen im Grundstudium
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 14 SWS)
Gegenwartssprache
- Grundkurs: Einführung in die germanistische Linguistik 4 SWS Ps
- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl* 8 SWS V
*Angebote: Morphologie 2 SWS V, Syntax 2 SWS V, Lexikologie 2 SWS V, Orthographie 2 SWS V, Phonologie 2 SWS V, Textlinguistik/Textproduktion 2 SWS V
Sprachgeschichte* 2 SWS V/Ps/Ü
*Diese Veranstaltung wird in der Regel im Wintersemester angeboten.
1 Proseminarschein Sprachwissenschaft**Der Proseminarschein wird nach dem Abschluss von 14 SWS Lehrveranstaltungen über eine Klausur zur Gegenwartssprache erworben.
Germanistische Literaturwissenschaft
(Mindeststundenzahl 13 SWS)
Allgemeine Literaturwissenschaft
-Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft
1 SWS V
(nur jeweils im Wintersemester)
- Grundkurs (systematisch): Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft 2
SWS GK
- Aufbaukurs (systematisch)
2 SWS AK
Literaturgeschichte
- Grundkurs (historisch): Einführung
in die germanistische Literaturwissenschaft 2 SWS
- Aufbaukurs (historisch) 2
SWS
- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl
4 SWS
Bei der Wahl des Aufbaukurses (historisch) und der wahlfreien Lehrveranstaltungen
ist zu beachten, dass die folgenden Gebiete mit je einer Lehrveranstaltung belegt
werden:
Literatur des 19.– 21. Jh. / Medien (LW I)
Literatur des 16.–18. Jh. (LW II)
l Proseminarschein Literaturwissenschaft
I (Literatur des 19.– 21. Jh. / Medien)
zwei Teilleistungen:
- eine individuelle Leistung
im Grundkurs (historisch) „Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft“
nach Maßgabe der Lehrkraft* und
- eine individuelle Leistung in einem Proseminar oder Aufbaukurs zur Literatur
von 1800 bis zur Gegenwart / Medien nach Maßgabe der Lehrkraft*
*Diese Leistung kann als Essay, Hausarbeit, Pflichtkonsultation, Seminarreferat oder Übungsaufgabe erbracht werden.
Der Proseminarschein wird bei
Vorlage der Teilleistungen in der Fachstudienberatung Literaturwissenschaft
erteilt.
Fachdidaktik Deutsch (4 SWS)
- Einführung in die Sprachdidaktik (Sek II) 2 SWS
- Einführung in die Literaturdidaktik (Sek II) 2 SWS
Abschluss des Grundstudiums
Bei Vorlage aller obligatorischen Teilnahmescheine und Leistungsnachweise wird der Abschluss des Grundstudiums durch die Fachstudienberater bescheinigt.
3. 2 Mindestanforderungen im Hauptstudium
Bei der Zusammenstellung der wahlfreien Lehrveranstaltungen sind die Anforderungen der Abschlussprüfung zu beachten.
Germanistische Sprachwissenschaft (7 SWS)
- Rhetorik 1 SWS
- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 6 SWS
1 Hauptseminarschein Sprachwissenschaft
Germanistische Literaturwissenschaft (7 SWS)
- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 7 SWS
1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft
Fachdidaktik Deutsch (2 SWS)
- Lehrveranstaltung nach freier Wahl (für Sek II) 2 SWS
1 Hauptseminarschein Fachdidaktik
4 Abschlussprüfung im Fach Deutsch
4.1 Zulassungsvoraussetzungen
- Kenntnis zweier Fremdsprachen
- Nachweis eines ordnungsgemäßen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studiums im Gesamtumfang
von 46 SWS, darunter
- 2 Leistungsnachweise aus dem Grundstudium (1 Proseminarschein Sprachwissenschaft, 1 Proseminarschein Literaturwissenschaft),
- 3 Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium (1 Hauptseminarschein Sprachwissenschaft, 1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft, 1 Hauptseminarschein Fachdidaktik)
4.2 Prüfungsanforderungen
Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck
Sprachwissenschaft
- angemessener und sicherer Umgang mit der Terminologie
- Sicherheit in der Anwendung linguistischer Methoden und Fähigkeiten bei der Analyse von Spezialproblemen
- Fähigkeit zur komplexen, problemorientierten Bearbeitung ausgewählter linguistischer Fragestellungen unter Berücksichtigung integrativer Aspekte
Literaturwissenschaft
- Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren
- Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher Sachverhalte
- Nachweis von Methodenbewusstsein
- Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten literarischer Texte
- Fähigkeit zur literaturgeschichtlichen Einordnung von Werk und Autor
4.3 Prüfungsleistungen
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen (Dauer 5 Stunden) und einer mündlichen (Dauer 40 Minuten) Teilprüfung. Die Studierenden entscheiden sich, in welchem Teilgebiet (Sprach- oder Literaturwissenschaft) sie mündlich bzw. schriftlich geprüft werden wollen.
Wenn die schriftliche Teilprüfung
im Teilgebiet Sprachwissenschaft absolviert wird, umfasst die mündliche
Teilprüfung nur das Teilgebiet Literaturwissenschaft.
Wenn die schriftliche Teilprüfung im Teilgebiet Literaturwissenschaft absolviert
wird, umfasst die mündliche Teilprüfung je zur Hälfte die Teilgebiete
Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft.
Prüfungsgegenstände der Sprachwissenschaft:
- zusammenhängende Behandlung eines linguistischen Spezialproblems aus dem gewählten Hauptseminar
- Nachweis von Grundlagenkenntnissen zur Gegenwartssprache
Prüfungsgegenstände der Literaturwissenschaft
mündliche Prüfung- Nachweis vertiefter Kenntnisse aus zwei literaturwissenschaftlichen Themenbereichen (Werk eines Autors, Entwicklung der Literatur einer literarischen Epoche, Geschichte eines Genres / einer Gattung, übergreifende theoretische Fragestellung)
- Nachweis von Überblickswissen
Bearbeitung eines Themas zur Literaturgeschichte (mit Wahlmöglichkeiten) unter folgenden Aspekten:
- Interpretation eines literarischen Textes mit Begründung des methodischen Vorgehens
- Erörterung literaturgeschichtlicher und bio-bibliographischer Aspekte des Textes und seines Autors
- Darstellung gattungs- und genrespezifischer Gegebenheiten des Textes