Institut für Germanistik - Rostock, September 2002

Studienplan
Lehramt an Haupt- und Realschulen (Zweitfach)

Lehramt an beruflichen Schulen

Lehramt an Sonderschulen

(gemäß LehPrVO M-V: Deutsch als Fach)

Dieser Studienplan basiert auf der Neufassung der Verordnung über die  Erste Staatsprüfung für Lehrämter an den Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (LehPrVO M-V) vom 7. August 2000. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium des Faches Deutsch am Institut für Germanistik der Universität Rostock.

1 Studienberatung

Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung (Verkürzung oder Verlängerung des Studiums), bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschul- oder Fachrichtungswechsel), bei der Anerkennung von Studienleistungen und bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.

2 Allgemeine Hinweise zum Studium

2. 1Umfang und Gliederung des Studiums

Die Regelstudienzeit umfasst 8 Semester und ein Prüfungssemester. (Die Bedingungen für Verkürzung oder Verlängerung des Studiums regelt die Lehrerprüfungsverordnung.)

Die Mindeststundenanforderung für das Fach Deutsch beträgt 40 Semesterwochenstunden (SWS). Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (in der Regel 4 Semester), in dem mit vorwiegend obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen (Vorlesungen, Grundkurse, Proseminare, Aufbaukurse) das elementare Grundwissen des Faches vermittelt wird, und in das Hauptstudium, in dem die Studierenden durch Auswahl aus einem vorwiegend wahlfreien Angebot (Vorlesungen, Seminare, Hauptseminare, Oberseminare/ Forschungskolloquia) Studienschwerpunkte setzen können.

Die Ausbildung im Fach Deutsch ist eng verbunden mit der Ausbildung in der Fachdidaktik, die bereits im Grundstudium beginnt. Für die Fachdidaktik gibt es gesonderte Studienpläne.

2.2 Bestätigung von Studienleistungen

Der Besuch seminaristischer Veranstaltungen wird mit einem Teilnahmeschein für das Grundstudium bzw. Hauptstudium durch die Lehrkräfte testiert. Leistungsnachweise bzw. Nachweise über Teilleistungen für einen Leistungsnachweis werden durch die Lehrkräfte erteilt.

Die Teilnahme an Vorlesungen wird von den Lehrkräften nicht testiert, gilt aber bei der Erfüllung der Mindestanforderungen an Semesterwochenstunden. Die Studenten führen über den Besuch von Vorlesungen individuell Nachweis in ihren Studienblättern und machen ihn mit ihrer Unterschrift beim Nachweis der Erfüllung der Gesamtstundenzahl geltend.

3 Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten

3.1 Mindestanforderungen im Grundstudium

Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 14 SWS)

Gegenwartssprache

- Grundkurs: Einführung in die germanistische Linguistik                                                 4 SWS Ps

- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl*                                                                         8 SWS V

*Angebote: Morphologie 2 SWS V, Syntax 2 SWS V, Lexikologie 2 SWS V, Orthographie 2 SWS V, Phonologie 2 SWS V, Textlinguistik/Textproduktion 2 SWS V

Sprachgeschichte*                                                                                                      2 SWS V/Ps/Ü

*Diese Veranstaltung wird in der Regel im Wintersemester angeboten.


1 Proseminarschein Sprachwissenschaft*

*Der Proseminarschein wird nach dem Abschluss von 14 SWS Lehrveranstaltungen über eine Klausur  zur Gegenwartssprache erworben.

Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 14 SWS)

Allgemeine Literaturwissenschaft

- Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft                                                             1 SWS V

(jeweils nur im Wintersemester)

- Grundkurs (systematisch): Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft                     2 SWS GK

- Aufbaukurs (systematisch)                                                                                                    2 SWS AK

Literaturgeschichte

- Grundkurs (historisch): Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft                           2 SWS GK

- Aufbaukurs (historisch)                                                                                                          2 SWS AK

- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl*                                                                                     5 SWS

*Bei der Wahl der Lehrveranstaltungen ist darauf zu achten, dass folgende Gebiete

mit je einer Lehrveranstaltung belegt werden:

Literatur des 19.– 21. Jh. / Medien (LW I)
Literatur des 16.–18. Jh. (LW II)


1 Proseminarschein Literaturwissenschaft I (Literatur des 19.– 21. Jh. / Medien)

zwei Teilleistungen:


- eine individuelle Leistung im Grundkurs (systematisch) „Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft“ nach Maßgabe der Lehrkraft* und
- eine individuelle Leistung in einem Proseminar oder Aufbaukurs zur Literatur von 1800 bis zur Gegenwart /  Medien nach Maßgabe der Lehrkraft*

*Diese Leistung kann als Essay, Hausarbeit, Pflichtkonsultation, Seminarreferat oder Übungsaufgabe erbracht werden.

Der Proseminarschein wird bei Vorlage der Teilleistungen in der Fachstudienberatung Literaturwissenschaft erteilt.

Abschluss des Grundstudiums

Bei Vorlage aller Teilnahmescheine und Leistungsnachweise wird der Abschluss des Grundstudiums durch die Fachstudienberater bescheinigt.

3. 2 Mindestanforderungen im  Hauptstudium

Bei der Zusammenstellung der wahlfreien Lehrveranstaltungen sind die Anforderungen der Ersten Staatsprüfung zu beachten.

Germanistische Sprachwissenschaft ( 6 SWS)

- Rhetorik                                                                                                                               1 SWS V

- Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur                                                               1 SWS V

  (als 2-stündige Veranstaltung Sprach- und Literaturwissenschaft)

- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl                                                                                      4 SWS

1 Hauptseminarschein Sprachwissenschaft

Germanistische Literaturwissenschaft (6 SWS)

- Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur                                                               1 SWS V

  (als 2-stündige Veranstaltung Sprach- und Literaturwissenschaft)

- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl                                                                                      5 SWS

1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft I


4 Erste Staatsprüfung im Fach Deutsch

4.1 Schriftliche Hausarbeit

Im Laufe des letzten Studienjahres ist in einem der Fächer eine schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Das Thema wird vom Lehrerprüfungsamt bestätigt. Die Hausarbeit ist in 3 Monaten fertig zu stellen (vgl. § 10 der LehPrVO M-V).

4.2 Staatsprüfung

4.2.1 Zulassungsvoraussetzungen

- Kenntnis zweier Fremdsprachen

- Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Sprechfertigkeit (Rhetorik)

- Nachweis eines ordnungsgemäßen Fachstudiums im Gesamtumfang von 40 SWS, darunter

- 2 Leistungsnachweise aus dem Grundstudium (1 Proseminarschein Sprachwissenschaft, 1 Proseminarschein Literaturwissenschaft I),

- 2 Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium (1 Hauptseminarschein Sprachwissenschaft, 1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft I)

4.2.2 Prüfungsanforderungen

Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck

Sprachwissenschaft

- angemessener und sicherer Umgang mit der Terminologie

- Sicherheit in der Anwendung linguistischer Methoden und Fähigkeiten bei der Analyse von Spezialproblemen

- Fähigkeit zur komplexen, problemorientierten Bearbeitung ausgewählter linguistischer Fragestellungen unter Berücksichtigung integrativer Aspekte

Literaturwissenschaft

- Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher Sachverhalte

- Nachweis von Methodenbewusstsein

- Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren

- Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten literarischer Texte

- Fähigkeit zur literaturgeschichtlichen Einordnung von Werk und Autor

4.2.3 Prüfungsleistungen

Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen (Dauer 5 Stunden) und einer mündlichen (Dauer 40 Minuten) Teilprüfung. Die Studierenden entscheiden sich, in welchem Teilgebiet (Sprach- oder Literaturwissenschaft) sie mündlich bzw. schriftlich geprüft werden wollen.

Wenn die schriftliche Teilprüfung im Teilgebiet Sprachwissenschaft absolviert wird, umfasst die mündliche Teilprüfung nur das Teilgebiet Literaturwissenschaft.
Wenn die schriftliche Teilprüfung im Teilgebiet Literaturwissenschaft absolviert wird, umfasst die mündliche Teilprüfung je zur Hälfte die Teilgebiete Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft.

Prüfungsgegenstände der Sprachwissenschaft

- zusammenhängende Behandlung eines linguistischen Spezialproblems aus dem wahlfreien Angebot

- Nachweis von Grundlagenkenntnissen (Gegenwartssprache)

Prüfungsgegenstände der Literaturwissenschaft

mündliche Prüfung

- Nachweis vertiefter Kenntnisse aus zwei literaturwissenschaftlichen Themenbereichen  (Werk eines Autors, Entwicklung der Literatur einer literarischen Epoche, Geschichte eines Genres / einer Gattung, Fragestellung aus der allgemeinen Literaturwissenschaft)

- Nachweis von Überblickswissen


schriftliche Prüfung

Bearbeitung eines Themas zur Literaturgeschichte (mit  Wahlmöglichkeiten) unter folgenden Aspekten:

- Interpretation eines literarischen Textes mit Begründung des methodischen Vorgehens

- Erörterung literaturgeschichtlicher und bio-bibliographischer Aspekte des Textes und seines Autors

- Darstellung gattungs- und genrespezifischer Gegebenheiten des Textes