Institut für Germanistik - Rostock, September 2002

 

Studienplan

für das Fach Deutsch und Fachdidaktik Deutsch
Deutsch als Beifach
(gemäß LehPrVO M-V: Deutsch als weitergeführtes Fach)

Dieser Studienplan basiert auf der Neufassung der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an den Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (LehPrVO M-V) vom 7. August 2000. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium des Beifachs Deutsch am Institut für Germanistik der Universität Rostock.

1 Studienberatung

Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung (Verkürzung oder Verlängerung des Studiums), bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschul- oder Fachrichtungswechsel), bei der Anerkennung von Studienleistungen und bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.

2 Allgemeine Hinweise zum Studium

2.1 Umfang und Gliederung des Studiums

Die Mindeststundenanforderung für das Beifach Deutsch beträgt 20 Semesterwochenstunden (SWS) einschließlich der fachdidaktischen Ausbildung. Das Studium gliedert sich in das Grundstudium, in dem das elementare Grundwissen des Faches vermittelt wird, und in das Hauptstudium mit Wahlmöglichkeiten.

Die Ausbildung im Beifach Deutsch ist eng verbunden mit der Ausbildung in der Fachdidaktik.

2.2 Bestätigung von Studienleistungen

Der Besuch seminaristischer Veranstaltungen wird mit einem Teilnahmeschein für das Grundstudium bzw. Hauptstudium durch die Lehrkräfte testiert. Leistungsnachweise bzw. Nachweise über Teilleistungen für einen Leistungsnachweis werden durch die Lehrkräfte erteilt.

Die Teilnahme an Vorlesungen wird von den Lehrkräften nicht testiert, gilt aber bei der Erfüllung der Mindestanforderungen an Semesterwochenstunden. Die Studenten führen über den Besuch von Vorlesungen individuell Nachweis in ihren Studienblättern und machen ihn mit ihrer Unterschrift beim Nachweis der Erfüllung der Gesamtstundenzahl geltend.

3 Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten

3.1 Mindestanforderungen im  Grundstudium

Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 6 SWS)

Gegenwartssprache

- Grundkurs: Einführung in die germanistische Linguistik                                                4 SWS Ps

- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl*                                                                        2 SWS V

*Angebote: Morphologie 2 SWS V, Syntax 2 SWS V, Lexikologie 2 SWS V, Orthographie 2 SWS V, Phonologie 2 SWS V, Textlinguistik/Textproduktion 2 SWS V

Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 6 SWS)


- Grundkurs (systematisch): Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft          2 SWS GK
- Grundkurs (historisch): Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft               2 SWS GK
- Aufbaukurs (historisch): Literaturwissenschaft I (Literatur des 19.–21. Jh. / Medien)         2 SWS Ps /AK


1 Proseminarschein Sprachwissenschaft*

*Der Proseminarschein wird nach dem Abschluss von 6 SWS Lehrveranstaltungen über eine Klausur  zur Gegenwartssprache erworben.

oder (alternierend zum Hauptseminarschein, s. unten)

1 Proseminarschein Literaturwissenschaft I (Literatur des 19.–21. Jh. / Medien)

zwei Teilleistungen:

- eine individuelle Leistung im Grundkurs (systematisch) „Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft“ nach Maßgabe der Lehrkraft* und
- eine individuelle Leistung im Grundkurs oder Aufbaukurs Literaturwissenschaft I (Literatur von 1800 bis zur Gegenwart / Medien) nach Maßgabe der Lehrkraft*

*Diese Leistung kann als Essay, Hausarbeit, Pflichtkonsultation, Seminarreferat oder Übungsaufgabe erbracht werden.

Der Proseminarschein wird bei Vorlage der Teilleistungen in der Fachstudienberatung Literaturwissenschaft erteilt.

3. 2 Mindestanforderungen im Hauptstudium

Germanistische Sprachwissenschaft (2 SWS)

- Rhetorik                                                                                                                               1 SWS

- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl                                                                                      1 SWS

Germanistische Literaturwissenschaft (2 SWS)

- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl:

  Literaturwissenschaft I (Literatur des 19.–21. Jh. / Medien)                                                       2 SWS

1 Hauptseminarschein Sprachwissenschaft

oder (alternierend zum Proseminarschein, s. oben)

1 Hauptseminarschein in Literaturwissenschaft I (Literatur des 19.–21. Jh. / Medien)


3.3 Studium Fachdidaktik Deutsch

- Einführung in die Fachdidaktik Sprache                                                                                   2 SWS
- Einführung in die Fachdidaktik Literatur                                                                                   2 SWS

1 Proseminarschein Fachdidaktik (Sprachdidaktik oder Literaturdidaktik)*

            *Der Proseminarschein wird über eine Klausur oder eine schriftliche Arbeit erworben.

 

4 Anerkennungsvoraussetzungen (LehPrVO M-V)

Nachweis eines ordnungsgemäßen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studiums im Mindestumfang von 20 SWS, darunter

- 1 Leistungsnachweis aus dem Grundstudium (1 Proseminarschein Literaturwissenschaft I oder

   Sprachwissenschaft)

- 1 Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium (alternativ zum Grundstudium: 1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft I oder Sprachwissenschaft)

- 1 Proseminarschein Fachdidaktik (Sprachdidaktik oder Literaturdidaktik)

- Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Sprechfertigkeit (Rhetorik)