Institut für Germanistik - Rostock, 16. 10. 2003

 

Bakkalaureus im Fach Germanistik (Zweitfach)
(Gültig ab Immatrikulationsjahrgang 2002/03)

Studienplan

(basierend auf der vom Rat der Philosophischen Fakultät am 15. Mai 2002 beschlossenen Prüfungsordnung für den Bakalaureus-Artium-Studiengang der Universität Rostock)

1.    Studienberatung, Erteilung von Modulscheinen

Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung, gegebenenfalls bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z.B. bei Hochschulwechsel oder längerer Krankheit) und bei der Anmeldung zu den Modulprüfungen.

Die Studienberater der Bereiche Sprach- und Literaturwissenschaft erteilen bei Nachweis der entsprechenden Leistungen die Modulscheine ihrer Bereiche. (Dies betrifft alle Module des Grundstudiums sowie Module zu den Themenkomplexen 1–4 im Vertiefungsstudium. Die Leistungen zu den Themenkomplexen 5–7 im Vertiefungsstudium werden bei den Verantwortlichen für diese Themenkomplexe abgerechnet, die auch die entsprechenden Modulscheine ausstellen.)

2.   Anlage und Struktur des Studiums

Der Bakkalaureus-Artium-Studiengang Germanistik führt zu berufsoffenen akademischen Abschlüssen, die die Absolventen zur selbständigen Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen und zu methodenbewusster Wissensanwendung in unterschiedlichen Praxisbereichen befähigen, ohne sie auf bestimmte Tätigkeitsfelder festzulegen.

Das Studium des Zweitfaches Germanistik besteht aus den beiden Fachkomplexen Sprachwissenschaft und Literaturwissenschaft, die in einem Gesamtumfang von 36 Semesterwochenstunden (SWS) studiert werden. Außerdem sind, neben dem Erstfach, Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 SWS aus dem Angebot der Interdisziplinären Studien zu absolvieren (siehe Bestimmungen zum Erstfach).

Das Studium baut sich aus Modulen inhaltlich zusammenhängender Lehrveranstaltungen unterschiedlichen Typs auf, die jeweils 8 SWS umfassen. Für den Abschluss jedes Moduls wird ein Modulschein erteilt, sofern die erforderlichen Leistungen, die jeweils 12 Leistungspunkten (LP) entsprechen, erbracht sind. Zu diesen Leistungen zählt in allen Modulen des Zweitfaches Germanistik das Bestehen einer Modulprüfung.

Die Regelstudienzeit des BA-Studienganges, der in Grund- und Vertiefungsstudium geteilt ist, umfasst sechs Semester.

Im Laufe des vier Semester umfassenden Grundstudiums werden im Zweitfach zwei Module Sprachwissenschaft (16 SWS) und zwei Module Literaturwissenschaft (16 SWS) studiert. In obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen erwerben die Studierenden das Grundwissen des Faches sowie die Befähigung zu dessen Anwendung.

Im anschließenden Vertiefungsstudium absolvieren die Studierenden des Zweitfaches lediglich ein halbes Modul (4 SWS). Sie erhalten hier die Möglichkeit, unter den angebotenen Themenkomplexen des Instituts für Germanistik frei auszuwählen und damit einen gewissen Studienschwerpunkt zu setzen.

Nach erfolgreichem Abschluss des BA-Studiums kann das Studium des Zweitfaches Germanistik im Rahmen eines angeschlossenen Magisterstudiums fortgeführt oder das Studium eines neuen Zweitfaches aufgenommen werden.*

* Die hierfür gültigen Studienpläne der neuen MA-Studienordnung sind derzeit noch im                                        Prüfungsverfahren.

 

3.     Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten

3.1.  Mindestanforderungen im Grundstudium

 

Sprachwissenschaft

Modul H Sprachwissenschaft I

– 4 SWS Grundkurs (GK)

– 4 SWS Vorlesung (V) zur deutschen Gegenwartssprache nach freier Wahl (aus dem                 Angebot  des Grundstudiums) 

Der Modulschein H wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen (8 LP) und für das Bestehen der Modulprüfung (4 LP) erteilt, die aus einer schriftlichen Prüfungsleistung (Klausur, 150 Minuten) besteht. Die Klausur enthält einen Aufgabenkomplex zum Stoff des Grundkurses. Der Regelprüfungstermin liegt am Ende des ersten Studienjahres.

Modul I Sprachwissenschaft II

–  4 SWS V zur deutschen Gegenwartssprache nach freier Wahl (aus dem Angebot des Grundstudiums) 

– 2 SWS V Geschichte der deutschen Sprache*

* Diese Veranstaltung wird in der Regel nur im Sommersemester angeboten.

– 2 SWS Proseminar (PS) Mittelhochdeutsch

Der Modulschein I wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen (8 LP) und für das Bestehen der Modulprüfung (4 LP) erteilt. Die Modulprüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen – einer schriftlichen Prüfung (Klausur, 90 Minuten) zum Stoff einer der besuchten gegenwartssprachlichen Vorlesungen und einer weiteren schriftlichen Prüfung (Klausur, 90 Minuten) zum Themenkomplex Sprachgeschichte/Mittelhochdeutsch, die am Ende des Proseminars Mittelhochdeutsch abgelegt wird. Der Regelprüfungstermin liegt am Ende des zweiten Studienjahres.


Literaturwissenschaft

Modul J Grundlagen der Älteren, Neueren und Neuesten Literatur*

*Bei der Wahl der Veranstaltungen müssen alle drei unten genannten literaturhistorischen  Zeiträume berücksichtigt werden.

– 2 SWS V zu Themen der Literaturgeschichte

– 2 SWS GK Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft (historisch)

– 2 SWS Aufbaukurs (AK) historisch (Anfänge bis 1500, 16. – 18. Jahrhundert oder 19. – 21. Jahrhundert)

– 2 SWS PS/AK historisch (Anfänge bis 1500, 16. – 18. Jahrhundert oder

   19. – 21. Jahrhundert)

Der Modulschein J wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen (8 LP) und für das Bestehen der Modulprüfung (4 LP) erteilt, die aus zwei schriftlichen Prüfungsleistungen (Hausarbeiten; Bearbeitungszeit insgesamt 120 Stunden) in AK bzw. PS besteht. Der Regelprüfungstermin liegt am Ende des ersten Studienjahres.

Modul K Methodische Grundlagen der Literaturwissenschaft/Kulturwissenschaften

– 2 SWS V Allgemeine Literaturwissenschaft:

- 1 SWS V Einführung in die literaturwissenschaftliche Interpretation*

*Diese Veranstaltung wird in der Regel nur im Wintersemester angeboten.

- 1 SWS V Einführung in die Literaturtheorie**

** Diese Veranstaltung wird in der Regel nur im Sommersemester angeboten.

– 2 SWS GK Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft (systematisch)

– 2 SWS AK systematisch

– 2 SWS nach Wahl (Allgemeine Literaturwissenschaft oder Kulturwissenschaften)

Der Modulschein K wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen (8 LP) und für das Bestehen der Modulprüfung erteilt, die aus einer schriftlichen Prüfungsleistung (Hausarbeit; Bearbeitungszeit 120 Stunden) im GK oder AK besteht. Der Regelprüfungstermin liegt am Ende des zweiten Studienjahres.

 

3.2. Abschluss des Grundstudiums

Für den Eintritt in das Vertiefungsstudium ist der Erwerb der Modulscheine des Grundstudiums Voraussetzung.

 

3.3. Mindestanforderungen im Vertiefungsstudium

Im Vertiefungsstudium wird das Modul L im Umfang von 4 SWS studiert. Die Studierenden wählen einen der folgenden vom Institut für Germanistik angebotenen Themenkomplexe aus und absolvieren die jeweils genannten Lehrveranstaltungen.

Tk     1       Theoretische Probleme der Sprachwissenschaft und Spezialprobleme linguistischer Einzeldisziplinen

Lehrveranstaltungen: 4 SWS V (aus dem Angebot des Vertiefungsstudiums)


Tk     2       Sprachverwendung und sprachliche Varietäten

Lehrveranstaltungen: 4 SWS V (aus dem Angebot des Vertiefungsstudiums)

Tk     3       Spezialprobleme der Neueren und Neuesten Literatur

Lehrveranstaltungen: 2 SWS V historisch; 2 SWS HS historisch

Tk     4       Spezialprobleme literatur- und kulturwissenschaftlicher Methoden und Modelle

Lehrveranstaltungen: 2 SWS V systematisch; 2 SWS HS systematiscch

Tk     5       Ältere deutsche Sprache und Literatur (ÄdSL)

Lehrveranstaltungen: 2 SWS V ÄdSL; 2 SWS HS ÄdSL

Tk     6       Niederdeutsche Sprache und Literatur (NdSL)

Lehrveranstaltungen: 2 SWS V NdSL; 2 SWS HS NdSL oder Niederdeutsche Volkskunde

Tk     7       Deutsch als Fremdsprache

Lehrveranstaltungen: 2 SWS S Didaktik für Deutsch als Fremdsprache; 2 SWS S Interkulturelle Kommunikation

Der Modulschein L wird für die regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen im

Umfang von 4 SWS (4 LP) und die bestandene Modulprüfung (4 LP) erteilt, die aus einer

mündlichen Prüfung (30 Minuten) besteht.  Der Regelprüfungstermin liegt im dritten

Studienjahr.

Mit dem Erwerb der Modulscheine H–K im Grundstudium und des Modulscheins L im

Vertiefungsstudium ist das Studium des Zweitfaches Germanistik im Rahmen des BA-

Studienganges abgeschlossen.                              

Verzeichnis der Abkürzungen und Kurzwörter

SWS         –          Semesterwochenstunde

LP             –          Leistungspunkt

VK             –          Vermittlungskompetenz

IDS            –          Interdisziplinäre Studien

V                –          Vorlesung

PS             –          Proseminar

GK             –          Grundkurs

AK             –          Aufbaukurs

S                –          Seminar

HS             –          Hauptseminar

Ue             –          Übung

Tk              –          Themenkomplex