Institut für Germanistik - Rostock, 16. 10. 2003

 

Bakkalaureus im Fach Germanistik (Erstfach)
(Gültig ab Immatrikulationsjahrgang 2002/03)

Studienplan

(basierend auf der vom Rat der Philosophischen Fakultät am 15. Mai 2002 beschlossenen Prüfungsordnung für den Bakalaureus-Artium-Studiengang der Universität Rostock)

1.    Studienberatung, Erteilung von Modulscheinen

Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung, gegebenenfalls bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z.B. bei Hochschulwechsel oder längerer Krankheit) und bei der Anmeldung zu den Modulprüfungen.

Die Studienberater der Bereiche Sprach- und Literaturwissenschaft sowie Fachdidaktik (Vermittlungskompetenz) erteilen bei Nachweis der entsprechenden Leistungen die Modulscheine ihrer Bereiche. (Dies betrifft alle Module des Grundstudiums sowie Module zu den Themenkomplexen 1–4 im Vertiefungsstudium. Die Leistungen zu den Themenkomplexen 5–7 im Vertiefungsstudium werden bei den Verantwortlichen für diese Themenkomplexe abgerechnet, die ebenfalls die entsprechenden Modulscheine ausstellen.) Auch der Modulschein für das Modul IDS (Interdisziplinäre Studien) wird bei Nachweis der entsprechenden Leistungen von einem Beauftragten des Germanistischen Instituts erteilt.

2.   Anlage und Struktur des Studiums

Der Bakkalaureus-Artium-Studiengang Germanistik führt zu berufsoffenen akademischen Abschlüssen, die die Absolventen zur selbständigen Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen und zu methodenbewusster Wissensanwendung in unterschiedlichen Praxisbereichen befähigen, ohne sie auf bestimmte Tätigkeitsfelder festzulegen. Diesem Anliegen entsprechend besteht das Studium im Erstfach aus einer fach- und einer anwendungsorientierten Komponente, deren Bestandteile in folgendem Umfang zu studieren sind: 56  Semesterwochenstunden (SWS) Fachstudium (Sprach- und Literaturwissenschaft), 8 SWS Vermittlungskompetenz (VK). Außerdem sind, neben dem Zweitfach, Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 SWS aus dem Angebot der Interdisziplinären Studien zu absolvieren.

Das Studium baut sich aus Modulen inhaltlich zusammenhängender Lehrveranstaltungen unterschiedlichen Typs auf, die jeweils 8 SWS umfassen. Für den Abschluss jedes Moduls wird ein Modulschein erteilt, sofern die erforderlichen Leistungen, die jeweils 12 Leistungspunkten (LP) entsprechen, erbracht sind. Zu diesen Leistungen zählt in allen Modulen der Sprach- und der Literaturwissenschaft das Bestehen einer Modulprüfung. Im Rahmen des Moduls Vermittlungskompetenz ist (neben den 8 SWS) ein mindestens zweiwöchiges Praktikum zu absolvieren.

Die Regelstudienzeit umfasst sechs Semester. Davon entfallen vier Semester auf das Grundstudium und zwei Semester auf das anschließende Vertiefungsstudium. Der Abschluss des Bakkalaureus-Artium-Studiengangs soll mit den Bestandteilen Bakkalaureus-Artium-Arbeit (12 LP) und Kolloquium (4 LP) bis zum Ende des sechsten Semesters erreicht werden.

Im Grundstudium werden zwei Module Sprachwissenschaft (16 SWS), zwei Module Literaturwissenschaft (16 SWS), ein Modul Vermittlungskompetenz (8 SWS) sowie ein Modul IDS (8 SWS) studiert. In obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen erwerben die Studierenden das Grundwissen des Faches sowie die Befähigung zu dessen Anwendung.

Im anschließenden Vertiefungsstudium, das das fünfte und sechste Semester ausfüllt, werden im Erstfach drei Module (24 SWS) studiert. Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, durch Auswahl aus den angebotenen Themenkomplexen des Vertiefungsstudiums und aus dem jeweiligen Lehrveranstaltungsangebot der gewählten Themenkomplexe Studienschwerpunkte zu setzen.

Der erfolgreiche Abschluss des Bakkalaureus-Artium-Studiengangs berechtigt zur Aufnahme eines anschließenden Magister-Studiums, in dem das Fach Germanistik als Erstfach weitergeführt wird.*

* Die hierfür gültigen Studienpläne der neuen MA-Studienordnung sind derzeit noch im Prüfungsverfahren.

 

3.     Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten

3.1.  Mindestanforderungen im Grundstudium

 

Sprachwissenschaft

Modul A Sprachwissenschaft I

– 4 SWS Grundkurs (GK)

– 4 SWS Vorlesung (V) zur deutschen Gegenwartssprache nach freier Wahl (aus dem Angebot des Grundstudiums) 


Der Modulschein A wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen (8 LP) und für das Bestehen der Modulprüfung (4 LP) erteilt, die aus einer schriftlichen Prüfungsleistung (Klausur, 150 Minuten) besteht. Die Klausur enthält einen Aufgabenkomplex zum Stoff des Grundkurses. Der Regelprüfungstermin liegt am Ende des ersten Studienjahres.

Modul B Sprachwissenschaft II

–  4 SWS V zur deutschen Gegenwartssprache nach freier Wahl (aus dem Angebot des Grundstudiums) 

– 2 SWS V Geschichte der deutschen Sprache*

     * Diese Veranstaltung wird in der Regel nur im Sommersemester angeboten.

– 2 SWS Proseminar (PS) Mittelhochdeutsch

Der Modulschein B wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen (8 LP) und für das Bestehen der Modulprüfung (4 LP) erteilt. Die Modulprüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen – einer schriftlichen Prüfung (Klausur, 90 Minuten) zum Stoff einer der besuchten gegenwartssprachlichen Vorlesungen und einer weiteren schriftlichen Prüfung (Klausur, 90 Minuten) zum Themenkomplex Sprachgeschichte/Mittelhochdeutsch, die am Ende des Proseminars Mittelhochdeutsch abgelegt wird. Der Regelprüfungstermin liegt am Ende des zweiten Studienjahres.

 

Literaturwissenschaft

Modul C Grundlagen der Älteren, Neueren und Neuesten Literatur*

*Bei der Wahl der Veranstaltungen müssen alle drei unten genannten literaturhistorischen  Zeiträume berücksichtigt werden.

– 2 SWS V zu Themen der Literaturgeschichte

– 2 SWS GK Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft (historisch)

– 2 SWS Aufbaukurs (AK) historisch (Anfänge bis 1500, 16. – 18. Jahrhundert oder 19. – 21. Jahrhundert)

– 2 SWS PS/AK historisch (Anfänge bis 1500, 16. – 18. Jahrhundert oder 19. – 21. Jahrhundert)

Der Modulschein C wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen (8 LP) und für das Bestehen der Modulprüfung (4 LP) erteilt, die aus zwei schriftlichen Prüfungsleistungen (Hausarbeiten; Bearbeitungszeit insgesamt 120 Stunden) in AK bzw. PS besteht. Der Regelprüfungstermin liegt am Ende des ersten Studienjahres.


Modul D Methodische Grundlagen der Literaturwissenschaft/Kulturwissenschaften

– 2 SWS V Allgemeine Literaturwissenschaft:

- 1 SWS V Einführung in die literaturwissenschaftliche Interpretation*

*Diese Veranstaltung wird in der Regel nur im Wintersemester angeboten.

- 1 SWS V Einführung in die Literaturtheorie**

** Diese Veranstaltung wird in der Regel nur im Sommersemester angeboten.

– 2 SWS GK Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft (systematisch)

– 2 SWS AK systematisch

– 2 SWS nach Wahl (Allgemeine Literaturwissenschaft oder Kulturwissenschaften)

Der Modulschein D wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen (8 LP) und für das Bestehen der Modulprüfung erteilt, die aus einer schriftlichen Prüfungsleistung (Hausarbeit; Bearbeitungszeit 120 Stunden) im GK oder AK besteht. Der Regelprüfungstermin liegt am Ende des zweiten Studienjahres.

Modul Vermittlungskompetenz (VK)

– 4 SWS V/PS Einführung in die Grundlagen der Vermittlung

– 4 SWS V/PS Qualifizierung der Vermittlungskompetenz in Theorie und Praxis

Der Modulschein VK wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen (8 LP) und für ein mindestens zweiwöchiges Praktikum (4 LP) erteilt.

Modul Interdisziplinäre Studien (IDS)

– 8 SWS nach freier Wahl aus einem frei gewählten Modul des IDS-Angebots

Der Modulschein IDS wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen (12 LP) erteilt.

3.2. Abschluss des Grundstudiums

Für den Eintritt in das Vertiefungsstudium ist der Erwerb der Modulscheine des Grundstudiums Voraussetzung.

3.3. Mindestanforderungen im Vertiefungsstudium

Im Vertiefungsstudium werden drei Module (E, F und G) studiert. Die Studierenden wählen ihr Modulangebot aus folgenden Themenkomplexen (Tk):

Tk     1       Theoretische Probleme der Sprachwissenschaft und Spezialprobleme linguistischer Einzeldisziplinen

Tk     2       Sprachverwendung und sprachliche Varietäten

Tk     3      Spezialprobleme der Neueren und Neuesten Literatur

Tk     4       Spezialprobleme literatur- und kulturwissenschaftlicher Methoden und Modelle

Tk     5       Ältere deutsche Sprache und Literatur

Tk     6       Niederdeutsche Sprache und Literatur

Tk     7   Deutsch als Fremdsprache

Die Studierenden wählen aus diesem Angebot des Instituts für Germanistik die drei Module E–G aus:

E Tk 1 Theoretische Probleme der Sprachwissenschaft und Spezialprobleme linguistischer Einzeldisziplinen oder Tk 2 Sprachverwendung und sprachliche Varietäten

F Tk 3 Spezialprobleme der Neueren und Neuesten Literatur oder Tk 4 Spezialprobleme literatur- und kulturwissenschaftlicher Methoden und Modelle

– G ein noch nicht studierter Tk nach freier Wahl

Der Abschluss der Module (insgesamt je 12 LP) setzt regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen im Umfang von je 8 SWS (je 8 LP) und das Bestehen der jeweiligen Modulprüfung (je 4 LP) voraus.

Für die einzelnen Themenkomplexe stehen die folgenden Lehrveranstaltungen und Prüfungsformen zur Wahl:

– Tk 1 Theoretische Probleme der Sprachwissenschaft und Spezialprobleme linguistischer  Einzeldisziplinen:

Lehrveranstaltungen:   6 SWS V  (aus  dem Angebot des Vertiefungsstudiums); 2 SWS  Hauptseminar (HS)

Modulprüfung: Klausur (180 Minuten) oder Hausarbeit (Bearbeitungszeit 120 Stunden) oder mündliche Prüfung (30 Minuten)

– Tk 2 Sprachverwendung und sprachliche Varietäten:

Lehrveranstaltungen: 6 SWS V (aus dem Angebot des Vertiefungsstudiums); 2 SWS HS

Modulprüfung: Klausur (180 Minuten) oder Hausarbeit (Bearbeitungszeit 120 Stunden) oder mündliche Prüfung (30 Minuten)

– Tk 3 Spezialprobleme der Neueren und Neuesten Literatur:

Lehrveranstaltungen: 2 SWS V historisch; 2 x 2 SWS HS historisch; 2 SWS V oder HS historisch

Modulprüfung: Hausarbeit (Bearbeitungszeit 120 Stunden) oder mündliche Prüfung (30 Minuten)

– Tk 4 Spezialprobleme literatur- und kulturwissenschaftlicher Methoden und Modelle:

Lehrveranstaltungen: 2 SWS V systematisch; 2 x 2 SWS HS systematisch; 2 SWS V oder HS systematisch

 Modulprüfung: Hausarbeit (Bearbeitungszeit 120 Stunden) oder mündliche Prüfung (30 Minuten)

– Tk 5 Ältere deutsche Sprache und Literatur:

Lehrveranstaltungen: 2 SWS V zu Themen der Älteren deutschen Sprache und Literatur (ÄdSL); 2 x 2 SWS HS (ÄdSL); 2 SWS V oder HS (ÄdSL)

Modulprüfung: Klausur (180 Minuten) oder Hausarbeit (Bearbeitungszeit 120 Stunden) oder mündliche Prüfung (30 Minuten)

– Tk 6 Niederdeutsche Sprache und Literatur:

Lehrveranstaltungen: 2 SWS V zu Themen der Niederdeutschen Sprache und Literatur (NdSL);

2 x 2 SWS HS (NdSL); 2 SWS V oder HS Niederdeutsche Volkskunde

Modulprüfung: Klausur (180 Minuten) oder Hausarbeit (Bearbeitungszeit 120 Stunden) oder mündliche Prüfung (30 Minuten)

– Tk 7 Deutsch als Fremdsprache:

Lehrveranstaltungen: 2 x 2 SWS Seminar/Übung (S/Ue) Didaktik für Deutsch als Fremdsprache;

2 SWS S Interkulturelle Kommunikation; 2 SWS S Sprachwissenschaft für Deutsch als Fremdsprache

Modulprüfung: Klausur (180 Minuten) oder Hausarbeit (Bearbeitungszeit 120 Stunden) oder mündliche Prüfung (30 Minuten)

Die Studierenden wählen für jeden studierten Themenkomplex die Form der Modulprüfung aus den jeweils angegebenen Möglichkeiten. Dabei gilt, dass in den drei gewählten Modulen E–G mindestens eine Modulprüfung in Form einer Hausarbeit zu absolvieren ist. Der Regelprüfungstermin liegt im dritten Studienjahr.


3.4. Abschluss des Bakkalaureus-Artium-Studiengangs

a) Zulassungsvoraussetzungen

– Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums nach Maßgabe der Studienordnung

– Kenntnisse in einer nicht im Zweitfach studierten Fremdsprache (90 Stunden anerkannter Unterricht)

– 6 Modulscheine (IDS, VK, A, B, C, D) aus dem Grundstudium

– 3 Modulscheine (E, F, G) aus dem Vertiefungsstudium

b) Prüfungsanforderungen

– Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck

Sprachwissenschaft

– angemessener und sicherer Umgang mit der linguistischen Terminologie

– Sicherheit in der Anwendung linguistischer Methoden und Fähigkeiten bei der Analyse von Spezialproblemen

– Fähigkeit zur komplexen, problemorientierten Bearbeitung linguistischer Fragestellungen

Literaturwissenschaft

– Nachweis von Methodenbewusstsein

– Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren

– Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher Sachverhalte

– Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten literarischer Texte

– Fähigkeit zur Problematisierung und Kontextualisierung von literarischen Texten

– vertiefte Kenntnisse in je einem Komplex der beiden studierten Module

c) Prüfungsleistungen

– eine schriftliche Prüfungsleistung (BA-Arbeit) im Umfang von ca. 40 Seiten (Bearbeitungszeit

   2 Monate = 12 LP)

– eine mündliche Prüfungsleistung (Kolloquium zur BA-Arbeit) im Umfang von 60 Minuten (4 LP),     davon  20  Minuten  Vortrag,   in  dem  die   Ergebnisse   der   Arbeit   präsentiert   und  in   den     Zusammenhängen des Faches diskutiert werden


Abkürzungen und Kurzwörter

SWS   –          Semesterwochenstunde

LP       –          Leistungspunkt         

VK       –          Vermittlungskompetenz

IDS      –          Interdisziplinäre Studien

V         –          Vorlesung

PS       –          Proseminar

GK      –          Grundkurs

AK       –          Aufbaukurs

S         –          Seminar

HS       –          Hauptseminar

Ue       –          Übung

Tk        –          Themenkomplex (im Vertiefungsstudium)