Institut für Germanistik
Studienpläne
(für einige Studiengänge
gibt es seit dem Immatrikulationsjahrgang 2002/2003 bzw. 2003/2004 neue
Studienpläne. Diese sind gesondert aufgeführt.)
Deutsche Sprache und Literatur
(Rostock, Dezember 2000)
Dieser Studienplan basiert auf der Magisterprüfungsordnung (MPO) der Universität Rostock vom 1. Dezember 1999. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium des Faches Deutsch am Institut für Germanistik der Universität Rostock.
1. Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung, bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschulwechsel oder längerer Krankheit) und bei der Anmeldung zur Magisterprüfung.
2. Umfang und Gliederung des Studiums
Die Regelstudienzeit umfasst 8 Semester und ein Prüfungssemester. Bei Verlängerung bzw. Verkürzung sind die Bedingungen der MPO zu beachten. Die Mindeststundenanforderung für das Fach Germanistik beträgt 72 Semesterwochenstunden (SWS). Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (in der Regel 4 Semester), in dem mit vorwiegend obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen das elementare Grundwissen des Faches vermittelt wird, und in das Hauptstudium, in dem die Studierenden durch Auswahl aus einem wahlfreien Angebot Studienschwerpunkte setzen können. Das Hauptstudium bietet zudem die Möglichkeit zur Spezialisierung auf Sprach- bzw. Literaturwissenschaft.
Um Einblick in ein Arbeitsfeld der außeruniversitären kulturellen Öffentlichkeit zu erlangen, absolvieren die Studierenden im Laufe ihres Studiums ein Praktikum (s. Zulassungsvor-aussetzungen zur Magisterprüfung). Zuvor ist in einem Gespräch mit dem Fachstudienberater zu klären, ob die angestrebte Tätigkeit als studienrelevant anerkannt werden kann.
3. Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten
3.1. Mindestanforderungen im Grundstudium
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 17 SWS)
Einführung in die Sprachwissenschaft 2 SWS V
Gegenwartssprache
Morphologie 2 SWS V/Ps
Syntax 2 SWS V/Ps
Lexikologie 3 SWS V/Ps
Orthographie 1 SWS Ps
Phonologie 1 SWS Ps
Textlinguistik/Textproduktion *Abschluss mit Proseminarschein. 2 SWS V/Ps
Sprachgeschichte *Abschluss mit Proseminarschein.
Geschichte der deutschen Sprache 2 SWS V
Mittelhochdeutsch 2 SWS Ps
1 Proseminarschein in Textlinguistik/Textproduktion
1 Proseminarschein in Sprachgeschichte
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 17 SWS)
Allgemeine Literaturwissenschaft
Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft 1 SWS V
Grundkurs Einführung in die Literaturwissenschaft (theoretisch-systematisch) 2 SWS Ps
*Abschluss mit Beleg
Moderne Literaturtheorien 1 SWS V
Aufbaukurs (theoretisch-systematisch) 2 SWS AK
Literaturgeschichte
Grundkurs Einführung in die Literaturwissenschaft (historisch) 2 SWS GK
*Abschluss mit Testat
Aufbaukurs (historisch) 2 SWS AK
weitere Lehrveranstaltungen, dabei sollten folgende Gebiete belegt werden: 7 SWS
Literatur der Gegenwart und Medien (LW I)
Literatur des 16. bis 19. Jh. (LW I bzw. II)
Literatur von den Anfängen bis 1500 (LW II)
In den Seminaren und Aufbaukursen sind 2 Proseminarscheine Literaturwissenschaft zu erwerben.
Abschluss des Grundstudiums
Für den Eintritt in das Hauptstudium ist der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums, d.h. das Bestehen der Zwischenprüfung, Voraussetzung.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen:
1) In der Literaturwissenschaft wird eine mündliche Teilprüfung über folgende Themen abgelegt:
- Allgemeine Literaturwissenschaft und
- ein wählbares Teilgebiet der Literaturgeschichte (Literatur der Gegenwart und Medien oder
Literatur des 16. bis 19. Jh. oder Literatur von den Anfängen bis 1500).
(Die Themen der Leistungsnachweise dürfen nicht Gegenstand der Prüfung sein.)
Voraussetzungen für die Zulassung zu dieser Prüfung sind die obligatorischen Teilnahmescheine für die Allgemeine Literaturwissenschaft, für das gewählte Teilgebiet der Literaturgeschichte sowie ein Teilnahmeschein für eine Lehrveranstaltung Einführung in die Literaturwissenschaft.
2) In der Sprachwissenschaft wird am Ende des 4. Semesters eine schriftliche Teilprüfung über alle vermittelten Disziplinen der Gegenwartssprache (außer Textlin-guistik/Textproduktion) und den Stoff der Vorlesung Einführung in die Sprachwissenschaft abgelegt (Antrag an den Magisterprüfungsausschuss).
Voraussetzung für die Zulassung zu dieser Teilprüfung ist der Nachweis aller für das Grundstudium der Sprachwissenschaft obligatorischen Studienleistungen laut Studienplan.
3.2. Mindestanforderungen im Hauptstudium
Bei der Zusammenstellung der wahlfreien Lehrveranstaltungen sind die Anforderungen der Magisterprüfung zu beachten. Es besteht die Möglichkeit, in begrenztem Umfang auch Teilnahmescheine aus dem studium generale oder von anderen Einrichtungen mit abzurechnen (Studienberatung).
Spezialisierung Germanistische Literaturwissenschaft
- 26 SWS aus der Literaturwissenschaft
- 12 SWS aus der Sprachwissenschaft
2 Hauptseminarscheine Literaturwissenschaft
1 Hauptseminarschein Sprachwissenschaft
Spezialisierung Germanistische Sprachwissenschaft
- 26 SWS aus der Sprachwissenschaft
- 12 SWS aus der Literaturwissenschaft
2 Hauptseminarscheine Sprachwissenschaft
1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft
4. Magisterprüfung
4.1. Zulassungsvoraussetzungen
- Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung im Hauptfach Deutsche Sprache und Literatur
- Sprachkenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache nach Maßgabe der
Studienordnung
- drei Leistungsnachweise
- zwei in der Spezialisierungsrichtung
- ein weiterer in der Nicht-Spezialisierungsrichtung
- Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Praktikum im Mindestumfang von vier
Wochen nach Maßgabe der Studienordnung des Instituts
- Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums nach Maßgabe der Studienordnung
4.2. Prüfungsanforderungen
- Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck
Sprachwissenschaft:
- angemessener und sicherer Umgang mit der linguistischen Terminologie
- Sicherheit in der Anwendung linguistischer Methoden und Fähigkeiten bei der Analyse von
Spezialproblemen
- Fähigkeit zur komplexen, problemorientierten Bearbeitung linguistischer Fragestellungen
unter Berücksichtigung integrativer Aspekte
- Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit anderen Theorien/Positionen
Bei Spezialisierung auf Sprachgeschichte bzw. Ältere deutsche Literatur werden Lateinkenntnisse vorausgesetzt.
Literaturwissenschaft
- Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren
- Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher
Sachverhalte
- Fähigkeit, unterschiedliche Positionen zur Interpretation literarischer Texte und zur
literaturgeschichtlichen Einordnung von Texten und Autoren zu diskutieren
- Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten literarischer Texte
- Kenntnis von weltliterarischen Kontexten
- vertiefte Kenntnisse aus drei (bei Spezialisierung Literaturwissenschaft) bzw. aus zwei
(bei Spezialisierung Sprachwissenschaft) Teilgebieten der Literaturwissenschaft
4.3. Prüfungsleistungen
- eine Magisterarbeit, wenn Germanistik erstes Hauptfach ist
- eine schriftliche Teilprüfung (5 Stunden) im Spezialisierungsgebiet zu folgenden Themen:
bei Spezialisierung Sprachwissenschaft
Aus folgenden Themenkomplexen sind drei für die Prüfung auszuwählen
- Spezialprobleme linguistischer Einzeldisziplinen
- Theoretische Fragen der Sprachwissenschaft
- Sprachentwicklung
- Schriftlinguistik
- Ausgewählte Probleme der Sprachverwendung
- Niederdeutsch
bei Spezialisierung Literaturwissenschaft
Aus folgenden Teilgebieten der Literaturwissenschaft sind Themenkomplexe auszuwählen
- Allg. Literaturwissenschaft
- Ältere deutsche Literatur
- Neuere deutsche Literatur
- Neueste deutsche Literatur
- eine einstündige mündliche Teilprüfung in Sprachwissenschaft (etwa 30 min)
und Literaturwissenschaft (etwa 30 min)
Die Themenkomplexe der mündlichen Prüfung sind mit den Prüfern abzusprechen.
Dieser Studienplan basiert auf der Magisterprüfungsordnung (MPO) der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock vom 1. Dezember 1999. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium am Institut für Germanistik der Universität Rostock.
1. Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung, bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschulwechsel oder längerer Krankheit, Verlängerung oder Verkürzung des Studiums) und bei der Anmeldung zur Magisterprüfung.
2. Umfang und Gliederung des Studiums
Die Mindeststundenanforderung für das Nebenfach beträgt 34 Semesterwochenstunden (SWS). Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (in der Regel 4 Semester), in dem mit vorwiegend obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen das elementare Grundwissen des Faches vermittelt wird, und in das Hauptstudium, in dem die Studierenden durch Auswahl aus einem wahlfreien Angebot Studienschwerpunkte setzen können.
Um Einblick in ein Arbeitsfeld der außeruniversitären kulturellen Öffentlichkeit zu erlangen, absolvieren die Studierenden im Laufe ihres Studiums ein Praktikum, sofern dies nicht im anderen Nebenfach geschieht (s. Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung). Zuvor ist in einem Gespräch mit dem Fachstudienberater zu klären, ob die angestrebte Tätigkeit als studienrelevant anerkannt werden kann.
3. Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten
3.1. Mindestanforderungen im Grundstudium
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 17 SWS)
Einführung in die Sprachwissenschaft 2 SWS V
Gegenwartssprache
Morphologie 2 SWS V/Ps
Syntax 2 SWS V/Ps
Lexikologie 3 SWS V/Ps
Orthographie 1 SWS Ps
Phonologie 1 SWS Ps
Textlinguistik/Textproduktion *Abschluss mit Proseminarschein. 2 SWS V/Ps
Sprachgeschichte *Abschluss mit Proseminarschein.
Geschichte der deutschen Sprache 2 SWS V
Mittelhochdeutsch 2 SWS Ps
1 Proseminarschein Textproduktion
1 Proseminarschein Sprachgeschichte
Germanistische Literaturwissenschaft
(Mindeststundenzahl 3 SWS)
Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft 1 SWS V
Methoden der Literaturwissenschaft 1 SWS V
Ältere Literatur 1 SWS V
Abschluss des Grundstudiums
Für den Eintritt in das Hauptstudium ist der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums, d. h. das Bestehen der Zwischenprüfung, Voraussetzung.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung wird schriftlich - als Klausur über alle vermittelten Disziplinen der Gegenwartssprache (außer Textlinguistik/Textproduktion) und den Stoff der Vorlesung Einführung in die Sprachwissenschaft - abgelegt. Diese Prüfung wird in der Regel am Ende des 4. Semesters absolviert.
Voraussetzung für die Anmeldung zu dieser Teilprüfung (Antrag an den Magister-prüfungsausschuss) ist der Nachweis aller für das Grundstudium obligatorischen Studienleistungen.
3.2. Mindestanforderungen im Hauptstudium
Bei der Zusammenstellung der wahlfreien Lehrveranstaltungen sind die Anforderungen der Magisterprüfung zu beachten. Es besteht die Möglichkeit, in begrenztem Umfang auch Teilnahmescheine aus dem studium generale oder von anderen Einrichtungen mit abzurechnen (Studienberatung).
Mindeststundenzahl 14 SWS
2 Hauptseminarscheine
4. Magisterprüfung
4.1. Zulassungsvoraussetzungen
- Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung im Nebenfach Germanistische
Sprachwissenschaft
- zwei Leistungsnachweise (Sprachwissenschaft)
- Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Praktikum im Mindestumfang
von vier Wochen nach Maßgabe der Studienordnung des Instituts, wenn nicht im
anderen Nebenfach ein Praktikum absolviert wurde
- Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums nach Maßgabe der Studienordnung
4.2. Prüfungsanforderungen
- Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck
- angemessener und sicherer Umgang mit der linguistischen Terminologie
- Sicherheit in der Anwendung linguistischer Methoden und Fähigkeiten bei der Analyse von
Spezialproblemen
- Fähigkeit zur komplexen, problemorientierten Bearbeitung linguistischer Fragestellungen
unter Berücksichtigung integrativer Aspekte
- Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit anderen Theorien/Positionen
4.3. Prüfungsleistungen
Die Prüfung wird als schriftliche Prüfung (4 Stunden) abgelegt.
Aus folgenden Themenkomplexen können für die Prüfung zwei ausgewählt werden:
- Spezialprobleme linguistischer Einzeldisziplinen
- Theoretische Fragen der Sprachwissenschaft
- Historische Sprachstufen
- Schriftlinguistik
- Ausgewählte Probleme der Sprachverwendung
- Niederdeutsch
Magister (Nebenfach)
Germanistische Literaturwissenschaft
(Rostock, Januar 2001)
Dieser Studienplan basiert auf der Magisterprüfungsordnung (MPO) derPhilosophischen Fakultät der Universität Rostock vom 1. Dezember 1999. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium am Institut für Germanistik der Universität Rostock.1. Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung, bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschulwechsel oder längerer Krankheit, Verkürzung oder Verlängerung des Studiums) und bei der Anmeldung zur Magisterprüfung.
2. Umfang und Gliederung des Studiums
Die Mindeststundenanforderung für das Nebenfach beträgt 34 Semesterwochenstunden (SWS). Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (in der Regel 4 Semester), in dem mit vorwiegend obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen das elementare Grundwissen des Faches vermittelt wird, und in das Hauptstudium, in dem die Studierenden durch Auswahl aus einem wahlfreien Angebot Studienschwerpunkte setzen können.
Um Einblick in ein Arbeitsfeld der außeruniversitären kulturellen Öffentlichkeit zu erlangen, absolvieren die Studierenden im Laufe ihres Studiums ein Praktikum, sofern dies nicht im anderen Nebenfach geschieht (s. Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung). Zuvor ist in einem Gespräch mit dem Fachstudienberater zu klären, ob die angestrebte Tätigkeit als studienrelevant anerkannt werden kann.
3. Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten
3.1. Mindestanforderungen im Grundstudium
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 17 SWS)
Allgemeine Literaturwissenschaft
Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft 1 SWS V
Einführung in die Literaturwissenschaft (theoretisch-systematisch) 2 SWS GK
*Der Grundkurs wird mit einem Beleg abgeschlossen.
Moderne Literaturtheorien 1 SWS V
Aufbaukurs (theoretisch-systematisch) 2 SWS AK
Literaturgeschichte
Einführung in die Literaturwissenschaft (historisch) 2 SWS GK
*Der Grundkurs wird mit einem Testat abgeschlossen.
Aufbaukurs (historisch) 2 SWS AK
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 7 SWS
dabei sollten folgende Gebiete belegt werden:
Literatur der Gegenwart und Medien (LW I)
Literatur des 16. bis 19. Jh. (LW I bzw. II)
Literatur von den Anfängen bis 1500 (LW II)
In den Seminaren und Aufbaukursen sind die folgenden Leistungsscheine
zu erwerben:
2 Proseminarscheine Literaturwissenschaft
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 3 SWS)
Einführung in die Sprachwissenschaft 1 SWS V
Mittelhochdeutsch oder mhd. Lektürekurs 2 SWS Ps
Abschluss des Grundstudiums
Für den Eintritt in das Hauptstudium ist der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums, d. h. das Bestehen der Zwischenprüfung, Voraussetzung.
Zwischenprüfung
Es wird eine mündliche Teilprüfung über folgende Themen abgelegt:
- Allgemeinen Literaturwissenschaft und
- ein wählbares Teilgebiet der Literaturgeschichte
Literatur der Gegenwart und Medien oder
Literatur des 16. bis 19. Jh. oder
Literatur von den Anfängen bis 1500
Voraussetzung für die Zulassung zu dieser Prüfung sind die obligatorischen Teilnahmescheine für die Allgemeine Literaturwissenschaft, für das gewählte Teilgebiet der Literaturgeschichte sowie ein Teilnahmeschein für eine Lehrveranstaltung Einführung in die Literaturwissen-schaft.
(Die Themen der Leistungsnachweise dürfen nicht Gegenstand der Zwischenprüfung sein.)
3.2. Mindestanforderungen im Hauptstudium
Bei der Zusammenstellung der wahlfreien Lehrveranstaltungen sind die Anforderungen der Magisterprüfung zu beachten. Es besteht die Möglichkeit, in begrenztem Umfang auch Teilnahmescheine aus dem studium generale oder von anderen Einrichtungen mit abzurechnen (Studienberatung).
Mindeststundenzahl 14 SWS
2 Hauptseminarscheine
4. Magisterprüfung
4.1. Zulassungsvoraussetzungen
- Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung im Nebenfach Germanistische
Literaturwissenschaft
- zwei Leistungsnachweise (Literaturwissenschaft)
- Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Praktikum im Mindestumfang von
vier Wochen nach Maßgaben der Studienordnung des Instituts, wenn nicht im anderen
Nebenfach ein Praktikum absolviert wurde
- Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums nach Maßgabe der Studienordnung
4.2. Prüfungsanforderungen
- Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck
- Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren
- Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher
Sachverhalte
- Fähigkeit, unterschiedliche Positionen zur Interpretation literarischer Texte und zur
literaturgeschichtlichen Einordnung von Texten und Autoren zu diskutieren
- Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten
literarischer Texte
- Kenntnis von weltliterarischen Kontexten
- vertiefte Kenntnisse aus zwei Teilgebieten der Literaturwissenschaft
4.3. Prüfungsleistungen
Die Prüfung wird als mündliche Prüfung (30 Min.) abgelegt.
Aus drei Teilgebieten der Literaturwissenschaft können Themenkomplexe für die Prüfung ausgewählt werden.
- Allgemeine Literaturwissenschaft
- Neueste Literatur
- Neuere Literatur
- Ältere Literatur
Bakkalaureus im Fach Germanistik (Erstfach)
(Rostock, 01. 12. 2000)
1. Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung, gegebenenfalls bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z.B. bei Hochschulwechsel oder längerer Krankheit) und bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung und zur Bakkalaureus-Artium-Prüfung. Die Studienberater der Bereiche Sprach- und Literaturwissenschaft sowie Fachdidaktik (Vermittlungskompetenz) erteilen bei Nachweis der entsprechenden Leistungen die Modulscheine.
2. Anlage und Struktur des Studiums
Der Integrierte Bakkalaureus-Artium- und Magister-Artium-Studiengang Germanistik führt zu berufsoffenen akademischen Abschlüssen, die die Absolventen zur selbständigen Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen und zu methodenbewusster Wissensanwendung in unterschiedlichen Praxisbereichen befähigen, ohne sie auf bestimmte Tätigkeitsfelder festzulegen. Diesem Anliegen entsprechend besteht das Studium im Erstfach aus einer fach- und einer anwendungsorientierten Komponente, deren Bestandteile in folgendem Umfang zu studieren sind: Sprachwissenschaft (32 SWS), Literaturwissenschaft (32 SWS), Vermittlungskompetenz (8 SWS). (Außerdem sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 16 SWS aus dem Angebot des Interdisziplinären Studiums - IDS - zu absolvieren, davon 12 SWS im Grund- und 4 SWS im Hauptstudium.)
Die Regelstudienzeit umfasst sechs Semester. Die Bakkalaureus-Artium-Prüfung soll mit den Bestandteilen Bakkalaureus-Artium-Arbeit und Fachprüfung bis zum Ende des sechsten Semesters abgelegt werden.
Das Studium baut sich aus Modulen inhaltlich zusammenhängender Lehrveranstaltungen unterschiedlichen Typs auf, die jeweils 8 SWS umfassen. Der Abschluss jedes Moduls ist mit einem Modulschein nachzuweisen.
Den ersten Studienabschnitt bildet das vier Semester umfassende Grundstudium. Hier werden im Erstfach vier Module (32 SWS; davon 16 SWS Sprach- und 16 SWS Literaturwissenschaft) sowie ein Halbmodul Vermittlungskompetenz (4 SWS) studiert. In obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen erwerben die Studierenden das Grundwissen des Faches sowie die Befähigung zu dessen Anwendung. Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Im anschließenden Hauptstudium, das das fünfte und sechste Semester ausfüllt, werden im Erstfach vier Module (32 SWS) und ein Halbmodul Vermittlungskompetenz (4 SWS) studiert. Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, durch Auswahl aus den angebotenen Hauptstudienmodulen und aus dem jeweiligen Lehrveranstaltungsangebot der gewählten Module Studienschwerpunkte zu setzen.
Das Bestehen der Bakkalaureus-Artium-Prüfung berechtigt zur Aufnahme eines anschließenden Magister-Studiums (Variante A oder B).
Für alle Studierenden der Bakkalaureus-Artium- und der Magister-Artium-Studiengänge empfiehlt sich die frühzeitige Durchführung eines beruflichen Praktikums, um eigene Berufsvorstellungen zu überprüfen. Ein solches (inländisches oder ausländisches) Praktikum kann, wenn es in Zusammenhang mit den Studienzielen steht, im Magister-Artium-Studium im Rahmen des Moduls Vermittlungskompetenz angerechnet werden. Dazu sind Absprachen mit dem Studienberater des Bereiches Fachdidaktik zu treffen.
3. Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten
3.1. Mindestanforderungen im Grundstudium
Sprachwissenschaft
Es werden zwei Module (je 8 SWS) studiert:
Modul GS/S 1 Grundwissen und Methoden der Sprachwissenschaft I
- 2 SWS V Einführung in die Sprachwissenschaft
- 2 SWS V/PS Morphologie
- 2 SWS V/PS Syntax
- 1 SWS PS Phonologie
- 1 SWS PS Orthographie
Der Modulschein GS/S 1 wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen erteilt.
Modul GS/S 2 Grundwissen und Methoden der Sprachwissenschaft II
- 2 SWS V/PS Lexikologie
- 2 SWS V Geschichte der deutschen Sprache
- 2 SWS PS Mittelhochdeutsch
- 2 SWS V/PS Textlinguistik/Textproduktion
Der Modulschein GS/S 2 wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen sowie einen Leistungsnachweis erteilt, der in einer Pflichtkonsultation zum Komplex Sprachgeschichte (Geschichte der deutschen Sprache/Mittelhochdeutsch) zu erwerben ist.
Literaturwissenschaft
Es werden zwei Module (je 8 SWS) studiert.
Modul GS/L 1 Grundlagen der Textanalyse sowie der Älteren, Neueren und Neuesten Literatur
- 2 SWS Grundkurs Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft (historische Perspektive)
- 2 SWS Aufbaukurs (Anfänge bis 1500, 16. - 19. Jahrhundert oder 20./21. Jahrhundert)
- 4 SWS V/PS/AK nach Wahl (Anfänge bis 1500, 16. - 19. Jahrhundert und/oder 20./21. Jahrhundert)
Der Modulschein GS/L 1 wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen und einen Leistungsnachweis erteilt, sofern letzterer nicht im Modul GS/L 2 erworben wird.
Modul GS/L 2 Grundlagen in Methoden und Modellen der Literaturwissenschaft/
Kulturwissenschaften
- 1 SWS V Einführung in die literaturwissenschaftliche Interpretation
- 1 SWS V Moderne Literaturtheorien
- 2 SWS Grundkurs Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft (systematische
Perspektive)
- 2 SWS Aufbaukurs Allgemeine Literaturwissenschaft/Literaturtheorie
- 2 SWS nach Wahl (Methoden und Modelle der Literaturwissenschaft und/oder Kulturwissenschaften)
Der Modulschein GS/L 2 wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen und einen
Leistungsnachweis erteilt, sofern letzterer nicht im Modul GS/L 1 erworben wird.
Vermittlungskompetenz
Es wird ein Halbmodul VK 1 (4 SWS) studiert.
- 2 SWS Theorien der Vermittlung
- 2 SWS Techniken der Präsentation
Der Halbmodulschein VK I wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen erteilt.
3.2. Abschluss des Grundstudiums: Zwischenprüfung
Für den Eintritt in das Hauptstudium ist das Bestehen der Zwischenprüfung Voraussetzung.
a) Zulassungsvoraussetzungen
- zwei Modulscheine Sprachwissenschaft: GS/S 1, GS/S 2
- zwei Modulscheine Literaturwissenschaft: GS/L 1, GS/L 2
- ein Halbmodulschein VK 1 Vermittlungskompetenz
(Außerdem sind ein Modul- und ein Halbmodulschein des Interdisziplinären Studiums
nachzuweisen.)
b) Prüfungsanforderungen
Nachweis von sprach- und literaturwissenschaftlichen Grundlagenkenntnissen und der Befähigung zu
ihrer angemessenen Anwendung in der Textanalyse
c) Prüfungsleistungen
Die Fachprüfung der Zwischenprüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen:
- einer schriftlichen Prüfungsleistung (Klausur) von 180 Minuten Dauer in Sprachwissenschaft über alle im Grundstudium vermittelten Disziplinen der Gegenwartssprache
- einer mündlichen Prüfungsleistung von 30 Minuten Dauer in Literaturwissenschaft über je einen inhaltlichen Komplex der Module GS/L 1 und GS/L 2
3.3. Mindestanforderungen im Hauptstudium
Sprachwissenschaft
Die im Hauptstudium angebotenen wahlfreien Lehrveranstaltungen der Sprachwissenschaft sind den folgenden Modulen zugeordnet:
HS/S 1 Theoretische Probleme der Sprachwissenschaft und Spezialprobleme linguistischer
Einzeldisziplinen
HS/S 2 Sprachverwendung und sprachliche Varietäten
HS/S 3 Sprachentwicklung
Die Studierenden entscheiden sich für zwei dieser Module und wählen aus dem jeweiligen
Modulangebot an wahlfreien Lehrveranstaltungen je 8 SWS aus.
Folgende Anforderungen sind für die Erteilung der Modulscheine zu erfüllen:
- 1. Modulschein Sprachwissenschaft: 8 SWS Teilnahme
- 2. Modulschein Sprachwissenschaft: 8 SWS Teilnahme und ein Leistungsnachweis zu einer
Lehrveranstaltung des studierten Moduls
Die Studierenden entscheiden selbst, in welchem der studierten Module sie den Leistungsnachweis erwerben.
Literaturwissenschaft
Die im Hauptstudium angebotenen wahlfreien Lehrveranstaltungen der Literaturwissenschaft sind
den folgenden Modulen zugeordnet:
HS/L 1 Spezialprobleme der Textanalyse sowie der Älteren und Neueren Literatur
HS/L 2 Spezialprobleme der Textanalyse sowie der Neuesten Literatur
HS/L 3 Spezialprobleme der Methoden und Modelle der Literaturwissenschaft/Kulturwissenschaften
Die Studierenden entscheiden sich für zwei dieser Module und wählen aus dem jeweiligen Modulangebot an wahlfreien Lehrveranstaltungen je 8 SWS aus.
Folgende Anforderungen sind für die Erteilung der Modulscheine zu erfüllen:
- 1. Modulschein Literaturwissenschaft: 8 SWS Teilnahme
- 2. Modulschein Literaturwissenschaft: 8 SWS Teilnahme und ein Leistungsnachweis zu einer
Lehrveranstaltung des studierten Moduls
Die Studierenden entscheiden selbst, in welchem der studierten Module sie den Leistungsnachweis erwerben.
Vermittlungskompetenz
Es wird ein Halbmodul VK 2 (4 SWS) studiert.
- 2 SWS Praxis der Vermittlung
- 2 SWS Durchführung eines Tutoriums
Der Halbmodulschein VK 2 wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen erteilt.
3.4. Abschluss des Hauptstudiums: Bakkalaureus-Artium-Prüfung
a) Zulassungsvoraussetzungen
- Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung
- Kenntnisse in einer nicht im Zweitfach studierten Fremdsprache (90 Stunden anerkannter
Unterricht)
- vier Modulscheine im Fachstudium (zwei Modulscheine Sprachwissenschaft, zwei Modulscheine
Literaturwissenschaft)
- ein Halbmodulschein VK 2 Vermittlungskompetenz
(Außerdem ist ein Halbmodulschein des Interdisziplinären Studiums nachzuweisen.)
b) Prüfungsanforderungen
Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck
Sprachwissenschaft
- angemessener und sicherer Umgang mit der linguistischen Terminologie
- Sicherheit in der Anwendung linguistischer Methoden und Fähigkeiten bei der Analyse
von Spezialproblemen
- Fähigkeit zur komplexen, problemorientierten Bearbeitung linguistischer Fragestellungen
Literaturwissenschaft
- Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren
- Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher
Sachverhalte
- Nachweis von Methodenbewusstsein
- Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten literarischer
Texte
- Fähigkeit zur Problematisierung und Kontextuierung von literarischen Texten
- vertiefte Kenntnisse in je einem Komplex der beiden studierten Module
c) Prüfungsleistungen
Die Fachprüfung der Abschlussprüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen:
- einer schriftlichen Prüfungsleistung (Klausur) von 180 Minuten Dauer zu je einem
inhaltlichen Komplex aus den beiden studierten sprachwissenschaftlichen Modulen
- einer mündlichen Prüfungsleistung von 30 Minuten Dauer zu den beiden studierten
literaturwissenschaftlichen Modulen
Bakkalaureus im Fach Germanistik (Zweitfach)
(Rostock, 01. 12. 2000)
1. Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung, gegebenenfalls bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z.B. bei Hochschulwechsel oder längerer Krankheit) und bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung. Die Studienberater der Bereiche Sprach- und Literaturwissenschaft erteilen bei Nachweis der entsprechenden Leistungen die Modulscheine.
2. Anlage und Struktur des Studiums
Der Integrierte Bakkalaureus-Artium- und Magister-Artium-Studiengang Germanistik führt zu berufsoffenen akademischen Abschlüssen, die die Absolventen zur selbständigen Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen und zu methodenbewusster Wissensanwendung in unterschiedlichen Praxisbereichen befähigen, ohne sie auf bestimmte Tätigkeitsfelder festzulegen. Das Studium des Zweitfaches besteht aus den beiden Fachkomplexen Sprachwissenschaft (16 SWS) und Literaturwissenschaft (16 SWS). (Außerdem sind, neben dem Erstfach, Lehrveranstaltungen im Umfang von 16 SWS aus dem Angebot des Interdisziplinären Studiums - IDS - zu absolvieren, davon 12 SWS im Grund- und 4 SWS im Hauptstudium.)
Die Regelstudienzeit im BA-Studiengang umfasst sechs Semester. Das Studium des Zweitfaches wird mit der Zwischenprüfung nach dem vierten Semester abgeschlossen.
Das Studium baut sich aus Modulen inhaltlich zusammenhängender Lehrveranstaltungen auf, die jeweils 8 SWS umfassen. Der Abschluss jedes Moduls ist mit einem Modulschein nachzuweisen.
Im Laufe von vier Semestern werden im Zweitfach vier Module (32 SWS) studiert. In obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen erwerben die Studierenden das Grundwissen des Faches sowie die Befähigung zu dessen Anwendung.
Nach bestandener BA-Prüfung kann das Studium des Zweitfaches im Rahmen eines angeschlossenen Magisterstudiums (Variante A oder B) fortgesetzt werden.
Für alle Studierenden der Bakkalaureus-Artium- und der Magister-Artium-Studiengänge empfiehlt sich die frühzeitige Durchführung eines beruflichen Praktikums, um eigene Berufsvorstellungen zu überprüfen. Ein solches (inländisches oder ausländisches) Praktikum kann, wenn es in Zusammenhang mit den Studienzielen steht, im Magister-Artium-Studium im Rahmen des Moduls Vermittlungskompetenz angerechnet werden. Dazu sind Absprachen mit dem Studienberater des Bereiches Fachdidaktik zu treffen.
3. Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten
3.1. Mindestanforderungen im Grundstudium
Sprachwissenschaft
Es werden zwei Module (je 8 SWS) studiert:
Modul GS/S 1 Grundwissen und Methoden der Sprachwissenschaft I
- 2 SWS V Einführung in die Sprachwissenschaft
- 2 SWS V/PS Morphologie
- 2 SWS V/PS Syntax
- 1 SWS PS Phonologie
- 1 SWS PS Orthographie
Der Modulschein GS/S 1 wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen erteilt.
Modul GS/S 2 Grundwissen und Methoden der Sprachwissenschaft II
- 2 SWS V/PS Lexikologie
- 2 SWS V Geschichte der deutschen Sprache
- 2 SWS PS Mittelhochdeutsch
- 2 SWS V/PS Textlinguistik/Textproduktion
Der Modulschein GS/S 2 wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen sowie einen Leistungsnachweis erteilt, der in einer Pflichtkonsultation zum Komplex Sprachgeschichte (Geschichte der deutschen Sprache/Mittelhochdeutsch) zu erwerben ist.
Literaturwissenschaft
Es werden zwei Module (je 8 SWS) studiert.
Modul GS/L 1 Grundlagen der Textanalyse sowie der Älteren, Neueren und Neuesten Literatur
- 2 SWS Grundkurs Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft (historische Perspektive)
- 2 SWS Aufbaukurs (Anfänge bis 1500, 16. 19. Jahrhundert oder 20./21. Jahrhundert)
- 4 SWS V/PS/AK nach Wahl (Anfänge bis 1500, 16. 19. Jahrhundert und/oder 20./21. Jahrhundert)
Der Modulschein GS/L 1 wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen und einen
Leistungsnachweis erteilt, sofern letzterer nicht im Modul GS/L 2 erworben wird.
Modul GS/L 2 Grundlagen in Methoden und Modellen der Literaturwissenschaft/
Kulturwissenschaften
- 1 SWS V Einführung in die literaturwissenschaftliche Interpretation
- 1 SWS V Moderne Literaturtheorien
- 2 SWS Grundkurs Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft (systematische
Perspektive)
- 2 SWS Aufbaukurs Allgemeine Literaturwissenschaft/Literaturtheorie
- 2 SWS nach Wahl (Methoden und Modelle der Literaturwissenschaft und/oder
Kulturwissenschaften)
Der Modulschein GS/L 2 wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen und einen
Leistungsnachweis erteilt, sofern letzterer nicht im Modul GS/L 1 erworben wird.
3.2. Abschluss des Grundstudiums: Zwischenprüfung
Im Rahmen des BA-Studienganges wird das Studium des Zweitfaches mit der Zwischenprüfung abgeschlossen.
a) Zulassungsvoraussetzungen
- zwei Modulscheine Sprachwissenschaft: GS/S 1, GS/S 2
- zwei Modulscheine Literaturwissenschaft: GS/L 1, GS/L 2
(Außerdem sind ein Modul- und ein Halbmodulschein des Interdisziplinären Studiums nachzuweisen.)
b) Prüfungsanforderungen
- Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck
- Nachweis von sprach- und literaturwissenschaftlichen Grundlagenkenntnissen und der
Befähigung zu ihrer angemessenen Anwendung in der Textanalyse
c) Prüfungsleistungen
Die Fachprüfung der Zwischenprüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen:
- einer schriftlichen Prüfungsleistung (Klausur) von 180 Minuten Dauer in Sprachwissenschaft über
alle im Grundstudium vermittelten Disziplinen der Gegenwartssprache
- einer mündlichen Prüfungsleistung von 30 Minuten Dauer in Literaturwissenschaft über je
einen inhaltlichen Komplex der Module GS/L 1 und GS/L 2
Magister Artium im Fach Germanistik (Variante A)
(Rostock, 01. 09. 2000)
1. Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung, gegebenenfalls bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z.B. bei Hochschulwechsel oder längerer Krankheit) und bei der Anmeldung zur Magister-Artium(A)-Prüfung. Die Studienberater der Bereiche Sprach- und Literaturwissenschaft sowie Fachdidaktik (Vermittlungskompetenz) erteilen bei Nachweis der entsprechenden Leistungen die Modulscheine.
2. Anlage und Struktur des Studiums
Der Integrierte Bakkalaureus-Artium- und Magister-Artium-Studiengang Germanistik führt zu berufsoffenen akademischen Abschlüssen, die die Absolventen zur selbständigen Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen und zu methodenbewusster Wissensanwendung in unterschiedlichen Praxisbereichen befähigen, ohne sie auf bestimmte Tätigkeitsfelder festzulegen. Diesem Anliegen entsprechend besteht das Magister-Artium-Studium (Variante A) aus einer fach- und einer anwendungsorientierten Komponente, deren Bestandteile in folgendem Umfang studiert werden: Sprach- und Literaturwissenschaft (gesamt 32 SWS), Vermittlungskompetenz (4 SWS). (Außerdem sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 SWS aus dem Angebot des Interdisziplinären Studiums - IDS - zu absolvieren.)
Die Aufnahme eines MA(A)-Studiums setzt den Abschluss eines BA-Studiums mit Germanistik als Zweitfach voraus. Im Rahmen des MA(A)-Studienganges wird das Studium des Zweitfaches Germanistik fortgesetzt.
Die Regelstudienzeit umfasst drei Semester. In den ersten beiden Semestern werden vier Module des Faches Germanistik (32 SWS) sowie ein Halbmodul Vermittlungskompetenz (4 SWS) studiert. Die Studierenden spezialisieren sich auf Sprach- oder Literaturwissenschaft und erhalten die Möglichkeit, durch Auswahl aus dem Angebot an wahlfreien Lehrveranstaltungen Studienschwerpunkte zu setzen. Bis zum Ende des dritten Semester soll die Magister-Artium(A)-Prüfung mit den Bestandteilen Magister-Artium(A)-Arbeit und Fachprüfung abgelegt werden.
Für alle Studierenden der Bakkalaureus-Artium- und der Magister-Artium-Studiengänge empfiehlt sich die frühzeitige Durchführung eines beruflichen Praktikums, um eigene Berufsvorstellungen zu überprüfen. Ein solches (inländisches oder ausländisches) Praktikum kann, wenn es in Zusammenhang mit den Studienzielen steht, im Magister-Artium-Studium im Rahmen des Moduls Vermittlungskompetenz angerechnet werden. Dazu sind Absprachen mit dem Studienberater des Bereiches Fachdidaktik zu treffen.
3. Mindestanforderungen im Fachstudium
Die im MA(A)-Studiengang angebotenen wahlfreien Lehrveranstaltungen der Sprach- und der Literaturwissenschaft sind den folgenden Modulen zugeordnet:
Sprachwissenschaft
HS/S 1 Theoretische Probleme der Sprachwissenschaft und Spezialprobleme linguistischer
Einzeldisziplinen
HS/S 2 Sprachverwendung und sprachliche Varietäten
HS/S 3 Sprachentwicklung
Literaturwissenschaft
HS/L 1 Spezialprobleme der Textanalyse sowie der Älteren und Neueren Literatur
HS/L 2 Spezialprobleme der Textanalyse sowie der Neuesten Literatur
HS/L 3 Spezialprobleme der Methoden und Modelle der Literaturwissenschaft/Kultur-
wissenschaften
Bei Spezialisierung auf Sprachwissenschaft werden alle drei sprachwissenschaftlichen Module studiert; d.h., die Studierenden wählen aus dem jeweiligen Modulangebot an wahlfreien Lehrveranstaltungen jeweils 8 SWS aus (gesamt dreimal 8 SWS). Zusätzlich studieren sie ein literaturwissenschaftliches Modul ihrer Wahl (8 SWS).
Folgende Anforderungen sind für die Erteilung der Modulscheine zu erfüllen:
- 1. Modulschein Sprachwissenschaft: 8 SWS Teilnahme
- 2. Modulschein Sprachwissenschaft: 8 SWS Teilnahme und ein Leistungsnachweis zu einer
Lehrveranstaltung des studierten Moduls
- 3. Modulschein Sprachwissenschaft: 8 SWS Teilnahme und ein Leistungsnachweis zu einer
Lehrveranstaltung des studierten Moduls
- Modulschein Literaturwissenschaft: 8 SWS Teilnahme und ein Leistungsnachweis zu einer
Lehrveranstaltung des studierten Moduls
Bei Spezialisierung auf Literaturwissenschaft werden alle drei literaturwissenschaftlichen Module studiert; d. h., die Studierenden wählen aus dem jeweiligen Modulangebot an wahlfreien Lehrveranstaltungen jeweils 8 SWS aus (gesamt dreimal 8 SWS). Zusätzlich studieren sie ein sprachwissenschaftliches Modul ihrer Wahl (8 SWS).
Folgende Anforderungen sind für die Erteilung der Modulscheine zu erfüllen:
- 1. Modulschein Literaturwissenschaft: 8 SWS Teilnahme
- 2. Modulschein Literaturwissenschaft: 8 SWS Teilnahme und ein Leistungsnachweis zu einer
Lehrveranstaltung des studierten Moduls
- 3. Modulschein Literaturwissenschaft: 8 SWS Teilnahme und ein Leistungsnachweis zu einer
Lehrveranstaltung des studierten Moduls
- Modulschein Sprachwissenschaft: 8 SWS Teilnahme und ein Leistungsnachweis zu einer
Lehrveranstaltung des studierten Moduls
Vermittlungskompetenz
Es wird ein Halbmodul VK 3 (4 SWS) studiert.
- 2 SWS Vermittlung und Kommunikation
- 2 SWS Projektorganisation und -management
Der Halbmodulschein VK 3 wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen erteilt.
4. Magister-Artium(A)-Prüfung
a) Zulassungsvoraussetzungen
- Nachweis der bestandenen Bakkalaureus-Artium-Prüfung im Erstfach
- Kenntnisse in Englisch und in einer nicht im Erstfach studierten Fremdsprache (je 90
Stunden anerkannter Unterricht)
- vier Modulscheine im Fachstudium (bei Spezialisierung Sprachwissenschaft
drei Modulscheine
Sprachwissenschaft, ein Modulschein Literaturwissenschaft; bei Spezialisierung
Literaturwissenschaft, drei Modulscheine Literaturwissenschaft, ein Modulschein
Sprachwissenschaft)
- ein Halbmodulschein VK 3 Vermittlungskompetenz
(Außerdem ist ein Halbmodulschein des Interdisziplinären Studiums nachzuweisen.)
b) Prüfungsanforderungen
Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck
Sprachwissenschaft
- angemessener und sicherer Umgang mit der linguistischen Terminologie
- Sicherheit in der Anwendung linguistischer Methoden und Fähigkeiten bei der Analyse
von Spezialproblemen
- Fähigkeit zur komplexen, problemorientierten Bearbeitung linguistischer Fragestellungen
unter Berücksichtigung integrativer Aspekte
- Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit konkurrierenden Theorien/Positionen
Literaturwissenschaft
- Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren
- Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher
Sachverhalte
- Nachweis von Methodenbewusstsein
- Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten literarischer
Texte
- Fähigkeit, weltliterarische Kontexte herzustellen
- Fähigkeit, unterschiedliche Positionen zur Interpretation literarischer Texte und zur
literaturgeschichtlichen Einordnung von Texten und Autoren zu diskutieren
- vertiefte Kenntnisse in je einem Komplex aus den studierten Modulen (bei Spezialisierung
Literaturwissenschaft) bzw. dem studierten Modul (bei Spezialisierung
Sprachwissenschaft)
c) Prüfungsleistungen
Die Fachprüfung der Abschlussprüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen:
- bei Spezialisierung auf Sprachwissenschaft aus einer schriftlichen Prüfungsleistung (Klausur)
von 180 Minuten Dauer zu je einem inhaltlichen Komplex aus zwei (von den Kandidaten
auszuwählenden) sprachwissenschaftlichen Modulen und aus einer
mündlichen Prüfungsleistung von 30 Minuten Dauer zu dem
studierten literaturwissenschaftlichen Modul
- bei Spezialisierung auf Literaturwissenschaft aus einer schriftlichen Prüfungsleistung (Klausur)
von 180 Minuten Dauer zu den studierten literaturwissenschaftlichen Modulen und aus
einer mündlichen Prüfungsleistung von 30 Minuten Dauer zu dem
studierten sprachwissenschaftlichen Modul
Magister
Artium im Fach Germanistik
(Variante B, Germanistik als Erstfach)
(Rostock, 01. 09. 2000)
1. Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung, gegebenenfalls bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z.B. bei Hochschulwechsel oder längerer Krankheit) und bei der Anmeldung zur Magister-Artium(B)-Prüfung. Die Studienberater der Bereiche Sprach- und Literaturwissenschaft sowie Fachdidaktik (Vermittlungskompetenz) erteilen bei Nachweis der entsprechenden Leistungen die Modulscheine.
2. Anlage und Struktur des Studiums
Der Integrierte Bakkalaureus-Artium- und Magister-Artium-Studiengang Germanistik führt zu berufsoffenen akademischen Abschlüssen, die die Absolventen zur selbständigen Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen und zu methodenbewusster Wissensanwendung in unterschiedlichen Praxisbereichen befähigen, ohne sie auf bestimmte Tätigkeitsfelder festzulegen. Diesem Anliegen entsprechend besteht das Magister-Artium-Studium (Variante B) aus einer fach- und einer anwendungsorientierten Komponente.
Die Aufnahme eines MA(B)-Studiums setzt den Abschluss eines BA-Studiums mit Germanistik als Erst- oder Zweitfach voraus. Handelt es sich bei Germanistik um das Erstfach, wird dessen Studium im Rahmen des MA(B)-Studienganges im Umfang von insgesamt 24 SWS fortgesetzt, die sich wie folgt verteilen: Sprachwissenschaft 8 SWS, Literaturwissenschaft 8 SWS, Vermittlungskompetenz 8 SWS. (Außerdem sind, neben dem Zweitfach, Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 SWS [bei Zweitfächern mit sprachpraktischer Ausbildung von 4 SWS] aus dem Angebot des Interdisziplinären Studiums - IDS - zu absolvieren.)
Die Regelstudienzeit umfasst drei Semester. In den ersten beiden Semestern werden zwei Module des Erstfaches Germanistik (16 SWS) sowie ein Modul Vermittlungskompetenz (8 SWS) studiert. Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, durch Auswahl aus dem Angebot an wahlfreien Lehrveranstaltungen Studienschwerpunkte zu setzen. Bis zum Ende des dritten Semester soll die Magister-Artium(B)-Prüfung mit den Bestandteilen Magister-Artium(B)-Arbeit und Fachprüfung abgelegt werden.
Für alle Studierenden der Bakkalaureus-Artium- und der Magister-Artium-Studiengänge empfiehlt sich die frühzeitige Durchführung eines beruflichen Praktikums, um eigene Berufsvorstellungen zu überprüfen. Ein solches (inländisches oder ausländisches) Praktikum kann, wenn es in Zusammenhang mit den Studienzielen steht, im Magister-Artium-Studium im Rahmen des Moduls Vermittlungskompetenz angerechnet werden. Dazu sind Absprachen mit dem Studienberater des Bereiches Fachdidaktik zu treffen.
3. Mindestanforderungen im Fachstudium
Die im MA(B)-Studiengang angebotenen wahlfreien Lehrveranstaltungen der Sprach- und der Literaturwissenschaft sind den folgenden Modulen zugeordnet:
Sprachwissenschaft
HS/S 1 Theoretische Probleme der Sprachwissenschaft und Spezialprobleme linguistischer
Einzeldisziplinen
HS/S 2 Sprachverwendung und sprachliche Varietäten
HS/S 3 Sprachentwicklung
Literaturwissenschaft
HS/L 1 Spezialprobleme der Textanalyse sowie der Älteren und Neueren Literatur
HS/L 2 Spezialprobleme der Textanalyse sowie der Neuesten Literatur
HS/L 3 Spezialprobleme der Methoden und Modelle
der Literaturwissenschaft/Kulturwissenschaften
Die Studierenden wählen ein sprachwissenschaftliches und ein literaturwissenschaftliches Modul aus, das sie im Rahmen ihres BA-Studiums noch nicht studiert haben, und absolvieren aus dem wahlfreien Angebot dieser beiden Module je 8 SWS (gesamt zweimal 8 SWS).
Folgende Anforderungen sind für die Erteilung der Modulscheine zu erfüllen:
- Modulschein Sprachwissenschaft: 8 SWS Teilnahme und ein Leistungsnachweis zu einer
Lehrveranstaltung des studierten Moduls
- Modulschein Literaturwissenschaft: 8 SWS Teilnahme und ein Leistungsnachweis zu einer
Lehrveranstaltung des studierten Moduls
Vermittlungskompetenz
Es werden zwei Halbmodule - VK 3 (4 SWS) und VK 4 (4 SWS) - studiert.
VK 3 Vermittlungskompetenz
- 2 SWS Vermittlung und Kommunikation
- 2 SWS Projektorganisation und -management
Der Halbmodulschein VK 3 wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen erteilt.
VK 4 Vermittlungskompetenz
- 2 SWS Vermittlung und Medialisierung
- 2 SWS Vorbereitung und Betreuung eines Projekts
Der Halbmodulschein VK 4 wird für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen erteilt.
4. Magister-Artium(B)-Prüfung
a) Zulassungsvoraussetzungen
- Nachweis der bestandenen Bakkalaureus-Artium-Prüfung in Germanistik
- Kenntnisse in Englisch und in einer nicht im Zweitfach studierten Fremdsprache (je 90
Stunden anerkannter Unterricht)
- zweiModulscheine im Fachstudium (ein Modulschein Sprachwissenschaft,
ein Modulschein Literaturwissenschaft)
- zwei Halbmodulscheine VK 3 und VK 4 Vermittlungskompetenz
(Außerdem ist ein Modulschein - bei Zweitfächern mit sprachpraktischer Ausbildung ein Halbmodulschein - des Interdisziplinären Studiums nachzuweisen.)
b) Prüfungsanforderungen
Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck
Sprachwissenschaft
- angemessener und sicherer Umgang mit der linguistischen Terminologie
- Sicherheit in der Anwendung linguistischer Methoden und Fähigkeiten bei der Analyse
von Spezialproblemen
- Fähigkeit zur komplexen, problemorientierten Bearbeitung linguistischer Fragestellungen
unter Berücksichtigung integrativer Aspekte
- Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit konkurrierenden Theorien/Positionen
Literaturwissenschaft
- Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren
- Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher
Sachverhalte
- Nachweis von Methodenbewusstsein
- Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten literarischer
Texte
- Fähigkeit, weltliterarische Kontexte herzustellen
Fähigkeit, unterschiedliche Positionen zur Interpretation literarischer Texte und zur
literaturgeschichtlichen Einordnung von Texten und Autoren zu diskutieren
- vertiefte Kenntnisse in einem Komplex aus dem studierten Modul
c) Prüfungsleistungen
Die Fachprüfung der Abschlussprüfung besteht aus 2 Prüfungsleistungen:
- einer schriftlichen Prüfungsleistung (Klausur) von 180 Minuten Dauer zu zwei inhaltlichen
Komplexen des studierten sprachwissenschaftlichen Moduls und
- einer mündlichen Prüfungsleistung von 30 Minuten Dauer zu dem studierten
literaturwissenschaftlichen Modul
Magister
Artium im Fach Germanistik
(Variante B, Germanistik als Zweitfach)
(Rostock, 01. 09. 2000)
1. Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung, gegebenenfalls bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z.B. bei Hochschulwechsel oder längerer Krankheit) und bei der Anmeldung zur Magister-Artium(B)-Prüfung. Der Studienberater des Bereiches Sprach- bzw. Literaturwissenschaft erteilt bei Nachweis der entsprechenden Leistungen den Modulschein.
2. Anlage und Struktur des Studiums
Der Integrierte Bakkalaureus-Artium- und Magister-Artium-Studiengang Germanistik führt zu berufsoffenen akademischen Abschlüssen, die die Absolventen zur selbständigen Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen und zu methodenbewusster Wissensanwendung in unterschiedlichen Praxisbereichen befähigen, ohne sie auf bestimmte Tätigkeitsfelder festzulegen.
Die Aufnahme eines MA(B)-Studiums setzt den Abschluss eines BA-Studiums mit Germanistik als Erst- oder Zweitfach voraus. Handelt es sich bei Germanistik um das Zweitfach, wird dessen Studium im Rahmen des MA(B)-Studienganges im Umfang von insgesamt 8 SWS fortgesetzt. (Außerdem sind, neben dem Erstfach, Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 SWS aus dem Angebot des Interdisziplinären Studiums - IDS - zu absolvieren.)
Die Regelstudienzeit des MA(B)-Studiums im Zweitfach umfasst drei Semester. In den ersten beiden Semestern wird ein sprachwissenschaftliches oder ein literaturwissenschaftliches Modul des Zweitfaches Germanistik (8 SWS) studiert. Bis zum Ende des dritten Semester soll die Magister-Artium(B)-Prüfung (Zweitfach: Fachprüfung) abgelegt werden.
Für alle Studierenden der Bakkalaureus-Artium- und der Magister-Artium-Studiengänge empfiehlt sich die frühzeitige Durchführung eines beruflichen Praktikums, um eigene Berufsvorstellungen zu überprüfen.
3. Mindestanforderungen im Fachstudium
Die im MA(B)-Studiengang angebotenen wahlfreien Lehrveranstaltungen der Sprach- und der Literaturwissenschaft sind den folgenden Modulen zugeordnet:
Sprachwissenschaft
HS/S 1 Theoretische Probleme der Sprachwissenschaft und Spezialprobleme linguistischer
Einzeldisziplinen
HS/S 2 Sprachverwendung und sprachliche Varietäten
HS/S 3 Sprachentwicklung
Literaturwissenschaft
HS/L 1 Spezialprobleme der Textanalyse sowie der Älteren und Neueren Literatur
HS/L 2 Spezialprobleme der Textanalyse sowie der Neuesten Literatur
HS/L 3 Spezialprobleme der Methoden und Modelle
der Literaturwissenschaft/Kulturwissenschaften
Die Studierenden wählen ein sprachwissenschaftliches oder ein literaturwissenschaftliches Modul aus und absolvieren aus dem wahlfreien Angebot dieses Moduls 8 SWS.
Folgende Anforderungen sind für die Erteilung des Modulscheins zu erfüllen:
8 SWS Teilnahme und ein Leistungsnachweis zu einer Lehrveranstaltung des studierten Moduls
4. Magister-Artium(B)-Prüfung
a) Zulassungsvoraussetzungen
- Nachweis der bestandenen Bakkalaureus-Artium-Prüfung im Erstfach
- Kenntnisse in Englisch und in einer nicht im Erstfach studierten Fremdsprache (je 90
Stunden anerkannter Unterricht)
- ein Modulschein in Sprach- oder in Literaturwissenschaft
(Außerdem ist ein Modulschein des Interdisziplinären Studiums nachzuweisen.)
b) Prüfungsanforderungen
Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck
Sprachwissenschaft
- angemessener und sicherer Umgang mit der linguistischen Terminologie
- Fähigkeiten zur Anwendung linguistischer Methoden und zur Analyse
von Spezialproblemen
Literaturwissenschaft
- Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren
- Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher
Sachverhalte
- Nachweis von Methodenbewusstsein
- Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten literarischer
Texte
- Fähigkeit zur Problematisierung und Kontextuierung von literarischen Texten
- vertiefte Kenntnisse in einem Komplex des studierten Moduls
c) Prüfungsleistungen
Die Fachprüfung der Abschlussprüfung besteht in einer mündlichen Prüfungsleistung von 30 Minuten Dauer entweder zu dem studierten Modul der Sprachwissenschaft oder zu dem studierten Modul der Literaturwissenschaft.
(gemäß LehPrVO M-V: Deutsch als vertieft studiertes Fach)
(Rostock, Sept. 2001)
Dieser Studienplan basiert auf der Neufassung der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an den Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (LehPrVO M-V) vom 7. August 2000. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium des Faches Deutsch am Institut für Germanistik der Universität Rostock.1. Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung (Verkürzung oder Verlängerung des Studiums), bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z.B. bei Hochschul- oder Fachrichtungswechsel), bei der Anerkennung von Studien-leistungen und bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
2. Umfang und Gliederung des Studiums
Die Regelstudienzeit umfasst 8 Semester und ein Prüfungssemester. (Die Bedingungen für Verkürzung oder Verlängerung des Studiums regelt die Lehrerprüfungsverordnung.)
Die Mindeststundenanforderung für das Fach Deutsch beträgt 70 Semesterwochenstunden (SWS). Für Studierende mit Musik als erstem Fach reduziert sich die Mindestanforderung im Fach Deutsch entsprechend § 32 (5) der Lehrerprüfungsverordnung um 10 SWS auf 60 SWS. Diese Reduzierung greift nur im Hauptstudium, das Studierende mit Musik als erstem Fach gemäß dem Studienplan für Deutsch als extensiv studiertes Fach (Lehramt an Haupt- und Realschulen, Deutsch als Hauptfach) absolvieren, hat aber keine Konsequenzen für die Prüfungsleistungen (Prüfungszeit).
Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (in der Regel 4 Semester), in dem mit vorwiegend obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen das elementare Grund-wissen des Faches vermittelt wird, und in das Hauptstudium, in dem die Studierenden durch Auswahl aus einem vorwiegend wahlfreien Angebot Studienschwerpunkte setzen können.
Die Ausbildung im Fach Deutsch ist eng verbunden mit der Ausbildung in der Fachdidaktik, die bereits im Grundstudium beginnt. Für die Fachdidaktik gibt es gesonderte Studienpläne.
3. Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten
3.1. Mindestanforderungen im Grundstudium
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 16 SWS)
- Einführung in die Sprachwissenschaft 2 SWS V
Gegenwartssprache
- Morphologie 2 SWS V/Ps
- Syntax 2 SWS V/Ps
- Lexikologie 2 SWS V/Ps
- Orthographie 1 SWS Ps
- Phonologie 1 SWS Ps
- Textlinguistik/Textproduktion 2 SWS V/Ps
Sprachgeschichte
*Der Kurs Sprachgeschichte wird mit einem Testat abgeschlossen.
- Geschichte der deutschen Sprache 2 SWS V
- Mittelhochdeutsch 2 SWS Ps
1 Proseminarschein Gegenwartssprache
*Der Proseminarschein wird nach Abschluss der Einführung in die Sprachwissenschaft und aller gegenwartssprachlichen Teildisziplinen über eine schriftliche Leistungskontrolle erworben.
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 16 SWS)
Allgemeine Literaturwissenschaft
- Einf. in die germanistische Literaturwissenschaft 1 SWS V
- Einf. in die Literaturwissenschaft (theoretisch-systematisch) 2 SWS GK
*Der Grundkurs wird mit einem Beleg abgeschlossen.
- Moderne Literaturtheorien 1 SWS V
- Aufbaukurs (theoretisch-systematisch) 2 SWS AK
Literaturgeschichte
- Einführung in die Literaturwissenschaft (historisch) 2 SWS GK
*Der Grundkurs wird mit einem Testat abgeschlossen.
- Aufbaukurs (historisch) 2 SWS AK
- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl. 6 SWS
(Dabei sollten folgende Gebiete mit mindestens einer Lehrveranstaltung belegt werden:)
Literatur der Gegenwart und Medien (LW I)
Literatur des 16. bis 19. Jh. (LW I bzw. II)
Literatur von den Anfängen bis 1500 (LW II)
In den Seminaren und Aufbaukursen sind die folgenden Leistungsscheine zu erwerben:
1 Proseminarschein Literaturwissenschaft I (Literatur von 1800 bis zur Gegenwart)
1 Proseminarschein Literaturwissenschaft II (Literatur von den Anfängen bis 1800)
Abschluss des Grundstudiums
Für den Eintritt in das Hauptstudium ist der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums Voraussetzung.
Bei Vorlage aller obligatorischen Teilnahmescheine und Leistungsnachweise wird der Abschluss des Grundstudiums durch die Fachstudienberater bescheinigt.
3. 2. Mindestanforderungen im Hauptstudium
Das Hauptstudium bietet mit größeren Wahlmöglichkeiten Gelegenheit zur Spezialisierung. Bei der Zusammenstellung der wahlfreien Lehrveranstal-tungen sind die Anforderungen der Ersten Staatsprüfung zu beachten.
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 19 SWS)
Studierende mit Musik als erstem Fach absolvieren 14 SWS, siehe Studienplan Deutsch als extensiv studiertes Fach.
- Textlinguistik 2 SWS
- Theoretische Probleme der Sprachwissenschaft 2 SWS
- wahlweise Althochdeutsch, Mittelniederdeutsch, 2 SWS
Frühneuhochdeutsch oder Altniederdeutsch
- Rhetorik 1 SWS
- Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur 1 SWS
(als 2-stündige Veranstaltung Sprach- u. Literaturwissenschaft)
- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 11 SWS
In den Lehrveranstaltungen sind die folgenden Leistungsnachweise zu erwerben:
1 Hauptseminarschein in Gegenwartssprache und
1 Hauptseminarschein in Sprachgeschichte
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 19 SWS)
Studierende mit Musik als erstem Fach absolvieren 14 SWS, siehe Studienplan Deutsch als extensiv studiertes Fach.
- Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur 1 SWS
(als 2-stündige Veranstaltung Sprach- u. Literaturwissenschaft)
- Veranstaltung zur Literatur einer weiteren europäischen Sprachgemeinschaft 1 SWS
- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 17 SWS
In den Lehrveranstaltungen sind die folgenden Leistungsnachweise zu erwerben:
1 Hauptseminarschein in Literaturwissenschaft I und
1 Hauptseminarschein in Literaturwissenschaft II.
4. Erste Staatsprüfung im Fach Deutsch
4.1. Schriftliche Hausarbeit
Im Laufe des letzten Studienjahres ist in einem der Fächer eine schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Das Thema wird vom Lehrerprüfungsamt bestätigt. Die Hausarbeit ist in 3 Monaten fertigzustellen (vgl. § 10 der LehPrVO M-V).
4.2. Die Staatsprüfung
4.2.1. Zulassungsvoraussetzungen
- Nachweis eines mindestens dreimonatigen ausbildungsrelevanten Aufenthalts im
fremdsprachigen Ausland
- Kenntnis zweier Fremdsprachen
- Nachweis eines ordnungsgemäßen Fachstudiums im Gesamtumfang von 70 SWS, darunter
- 3 Leistungsnachweise aus dem Grundstudium:
1 Proseminarschein Sprachwissenschaft
1 Proseminarschein Literaturwissenschaft I
1 Proseminarschein Literaturwissenschaft II und
- 4 Leistungsnachweise aus Hauptseminaren :
1 Hauptseminarschein Gegenwartssprache
1 Hauptseminarschein Sprachgeschichte
1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft I
1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft II
- Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Rhetorik und an einer Veranstaltung zur Literatur einer weiteren europäischen Sprachgemeinschaft
4.2.2. Prüfungsanforderungen
Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck
Sprachwissenschaft
- angemessener und sicherer Umgang mit der Terminologie
- Sicherheit in der Anwendung linguistischer Methoden und Fähigkeiten bei der Analyse von
Spezialproblemen
- Fähigkeit zur komplexen, problemorientierten Bearbeitung linguistischer Fragestellungen
unter Berücksichtigung integrativer Aspekte
- Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit anderen Theorien/Positionen
Literaturwissenschaft
- Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher Sach-
verhalte
- Nachweis von Methodenbewusstsein
- Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten literarischer Texte
- Fähigkeit zur literaturgeschichtlichen Einordnung von Werk und Autor
- Fähigkeit, weltliterarische Kontexte herzustellen
- Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren
- Fähigkeit, unterschiedliche Positionen zur Interpretation literarischer Texte und zur
literaturgeschichtlichen Einordnung von Texten und Autoren zu diskutieren
4.2.3. Prüfungsleistungen
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen (Dauer 5 Stunden) und einer mündlichen
(Dauer 1 Stunde) Teilprüfung (auch für Studenten mit 60 SWS Deutsch in der Kopplung mit Musik als erstem Fach).
Die Studierenden entscheiden sich, in welchem Teilgebiet (Sprach- oder Literatur-wissenschaft) sie mündlich bzw. schriftlich geprüft werden wollen.
Wenn die schriftliche Teilprüfung im Teilgebiet Sprachwissenschaft
absolviert wird, umfasst die mündliche Teilprüfung nur das Teilgebiet
Literaturwissenschaft.
Wenn die schriftliche Teilprüfung im Teilgebiet Literaturwissenschaft absolviert
wird, umfasst die mündliche Teilprüfung je zur Hälfte die Teilgebiete
Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft.
Prüfungsgegenstände sind:
Sprachwissenschaft
- zusammenhängende Behandlung zweier linguistischer Spezialprobleme aus den wahlfreien
bzw. Hauptseminaren (mit Wahlmöglichkeiten)
- sprachwissenschaftliche Analyse eines Textes
- Erörterung ausgewählter theoretischer Probleme der Sprachwissenschaft
- Anwendung sprachhistorischer Grundlagenkenntnisse zur Kennzeichnung einer historischen
Sprachstufe
Literaturwissenschaft
mündliche Prüfung:
- Nachweis vertiefter Kenntnisse aus drei literaturwissenschaftlichen Themenbereichen
(Werk eines Autors, Entwicklung der Literatur in einer literarischen Epoche, Geschichte
eines Genres/einer Gattung, übergreifende theoretische Fragestellung)
- Nachweis von Überblickswissen
schriftliche Prüfung:
Bearbeitung eines Themas zur Literaturgeschichte (mit Wahlmöglichkeiten) unter folgenden Aspekten
- Interpretation eines literarischen Textes mit Begründung des methodischen Vorgehens
- Erörterung literaturgeschichtlicher und bio-bibliographischer Aspekte des Textes und
seines Autors
- Darstellung gattungs- und genrespezifischer Gegebenheiten des Textes
- Erörterung weltliterarischer Zusammenhänge oder unterschiedlicher Positionen der
Forschung zum Gegenstand
Lehramt an Haupt- und Realschulen
Deutsch als Hauptfach
(gemäß LehPrVO M-V: Deutsch als extensiv studiertes Fach)
(Rostock, September 2001)
Dieser Studienplan basiert auf der Neufassung der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an den Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (LehPrVO M-V) vom 7. August 2000. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium des Faches Deutsch am Institut für Germanistik der Universität Rostock.1. Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung (Verkürzung oder Verlängerung des Studiums), bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z.B. bei Hochschul- oder Fachrichtungswechsel), bei der Anerkennung von Studien-leistungen und bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
2. Umfang und Gliederung des Studiums
Die Regelstudienzeit umfasst 8 Semester und ein Prüfungssemester. (Die Bedingungen für Verkürzung oder Verlängerung des Studiums regelt die Lehrerprüfungsverordnung.)
Die Mindeststundenanforderung für das Fach Deutsch beträgt 60 Semesterwochenstunden (SWS). Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (in der Regel 4 Semester), in dem mit vorwiegend obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen das elementare Grund-wissen des Faches vermittelt wird, und in das Hauptstudium, in dem die Studierenden durch Auswahl aus einem vorwiegend wahlfreien Angebot Studienschwerpunkte setzen können.
Die Ausbildung im Fach Deutsch ist eng verbunden mit der Ausbildung in der Fachdidaktik, die bereits im Grundstudium beginnt. Für die Fachdidaktik gibt es gesonderte Studienpläne.
3. Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten
3.1. Mindestanforderungen im Grundstudium
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 16 SWS)
Einführung in die Sprachwissenschaft 2 SWS V
Gegenwartssprache
*Abschluss mit Testat oder Proseminarschein. Der Abschluss wird am Ende des Grund-
studiums durch eine Klausur zur Einführung in die Sprachwissenschaft und zu den gegen- wartssprachlichen Disziplinen erworben.
- Morphologie 2 SWS V/Ps
- Syntax 2 SWS V/Ps
- Lexikologie 2 SWS V/Ps
- Orthographie 1 SWS Ps
- Phonologie 1 SWS Ps
- Textlinguistik/Textproduktion 2 SWS V/Ps
Sprachgeschichte
*Abschluss mit Testat oder Proseminarschein.
- Geschichte der deutschen Sprache 2 SWS V
- Mittelhochdeutsch 2 SWS Ps
1 Proseminarschein in Sprachgeschichte oder Gegenwartssprache
*Mit der Wahl zwischen den beiden Gebieten wird bereits eine
Vorentscheidung für den Hauptseminarschein getroffen.
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 16 SWS)
Allgemeine Literaturwissenschaft
- Einf. in die germanistische Literaturwissenschaft 1 SWS V
- Einf. in die Literaturwissenschaft (theoretisch-systematisch) 2 SWS GK
*Der Grundkurs wird mit einem Beleg abgeschlossen.
- Moderne Literaturtheorien 1 SWS V
- Aufbaukurs (systematisch) 2 SWS AK
Literaturgeschichte
- Einführung in die Literaturwissenschaft (historisch) 2 SWS GK
*Der Grundkurs wird mit einem Testat abgeschlossen.
- Aufbaukurs (historisch) 2 SWS AK
- weitere Lehrveranstaltungen, 6 SWS
dabei sollten die folgenden Gebiete mit mindestens einer Lehrveranstaltung belegt werden:
Literatur der Gegenwart und Medien (LW I)
Literatur des 16. bis 19. Jh. (LW I bzw. II)
Literatur von den Anfängen bis 1500 (LW II)
In den Seminaren und Aufbaukursen sind die folgenden Leistungsscheine zu erwerben:
1 Proseminarschein Literaturwissenschaft I (Literatur von 1800 bis zur Gegenwart)
1 Proseminarschein Literaturwissenschaft II (Literatur von den Anfängen bis 1800)
Abschluss des Grundstudiums
Für den Eintritt in das Hauptstudium ist der Abschluss des Grundstudiums Voraussetzung.
Bei Vorlage aller obligatorischen Teilnahmescheine und Leistungsnachweise wird der Abschluss des Grundstudiums durch die Fachstudienberater bescheinigt.
3. 2. Mindestanforderungen im Hauptstudium
Bei der Zusammenstellung der wahlfreien Lehrveranstaltungen sind die Anforderungen der Ersten Staatsprüfung zu beachten.
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 14 SWS)
- Textlinguistik 2 SWS
- Rhetorik 1 SWS
- wahlweise Althochdeutsch, Mittelniederdeutsch,
Frühneuhochdeutsch oder Altniederdeutsch 2 SWS
- Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur 1 SWS
(als 2-stündige Veranstaltung Sprach- u. Literaturwissenschaft)
- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 8 SWS
In den Lehrveranstaltungen sind die folgenden Leistungsnachweise zu erwerben:
1 Hauptseminarschein entweder in Gegenwartssprache oder in Sprachgeschichte
- alternativ zum Proseminarschein.
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 14 SWS)
- Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur 1 SWS
(als 2-stündige Veranstaltung Sprach- u. Literaturwissenschaft)
- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 13 SWS
In den Lehrveranstaltungen sind die folgenden Leistungsnachweise zu erwerben:
1 Hauptseminarschein in Literaturwissenschaft I und
1 Hauptseminarschein in Literaturwissenschaft II.
4. Erste Staatsprüfung im Fach Deutsch
4.1. Schriftliche Hausarbeit
Im Laufe des letzten Studienjahres ist in einem der Fächer eine schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Das Thema wird vom Lehrerprüfungsamt bestätigt. Die Hausarbeit ist in 3 Monaten fertigzustellen (vgl. § 10 der LehPrVO M-V).
4.2. Die Staatsprüfung
4.2.1. Zulassungsvoraussetzungen
- Nachweis eines mindestens dreimonatigen ausbildungsrelevanten Aufenthalts im
fremdsprachigen Ausland
- Kenntnis zweier Fremdsprachen
- Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Sprechfertigkeit (Rhetorik)
- Nachweis eines ordnungsgemäßen Fachstudiums im Gesamtumfang von 60 SWS, darunter
3 Leistungsnachweise aus dem Grundstudium:
1 Proseminarschein Gegenwartssprache oder Sprachgeschichte
(alternativ zum Hauptseminarschein)
1 Proseminarschein Literaturwissenschaft I
1 Proseminarschein Literaturwissenschaft II
3 Leistungsnachweise aus Hauptseminaren :
1 Hauptseminarschein Gegenwartssprache oder Sprachgeschichte
(alternativ zum Proseminarschein)
1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft I
1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft II
4.2.2. Prüfungsanforderungen
Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck
Sprachwissenschaft
- angemessener und sicherer Umgang mit der Terminologie
- Sicherheit in der Anwendung linguistischer Methoden und Fähigkeiten bei der Analyse von
Spezialproblemen
- Fähigkeit zur komplexen, problemorientierten Bearbeitung linguistischer Fragestellungen
unter Berücksichtigung integrativer Aspekte
- Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit anderen Theorien/Positionen
Literaturwissenschaft
- Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher
Sachverhalte
- Nachweis von Methodenbewusstsein
- Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren
- Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten literarischer Texte
- Fähigkeit zur literaturgeschichtlichen Einordnung von Werk und Autor
- Fähigkeit, unterschiedliche Positionen zur Interpretation literarischer Texte und zur literatur-
geschichtlichen Einordnung von Texten und Autoren zu diskutieren
4.2.3. Prüfungsleistungen
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen (Dauer 5 Stunden) und einer mündlichen (Dauer 40 Minuten) Teilprüfung.
Die Studierenden entscheiden sich, in welchem Teilgebiet (Sprach- oder Literaturwis-senschaft) sie mündlich bzw. schriftlich geprüft werden wollen.
Wenn die schriftliche Teilprüfung
im Teilgebiet Sprachwissenschaft absolviert wird, umfasst die mündliche
Teilprüfung nur das Teilgebiet Literaturwissenschaft.
Wenn die schriftliche Teilprüfung im Teilgebiet Literaturwissenschaft absolviert
wird, umfasst die mündliche Teilprüfung je zur Hälfte die Teilgebiete
Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft.
Prüfungsgegenstände sind:
in der Sprachwissenschaft
- zusammenhängende Behandlung zweier linguistischer Spezialprobleme aus den wahlfreien
bzw. Hauptseminaren (mit Wahlmöglichkeiten)
- sprachwissenschaftliche Analyse eines Textes
- Anwendung sprachhistorischer Grundlagenkenntnisse zur Kennzeichnung einer historischen
Sprachstufe
in der Literaturwissenschaft
mündliche Prüfung:
- Nachweis vertiefter Kenntnisse aus drei literaturwissenschaftlichen Themenbereichen
(Werk eines Autors, Entwicklung der Literatur einer literarischen Epoche, Geschichte eines
Genres/einer Gattung, übergreifende theoretische Fragestellung)
- Nachweis von Überblickswissen
schriftliche Prüfung:
Bearbeitung eines Themas zur Literaturgeschichte (mit Wahlmöglichkeiten) unter folgenden Aspekten
- Interpretation eines literarischen Textes mit Begründung des methodischen Vorgehens
- Erörterung literaturgeschichtlicher und bio-bibliographischer Aspekte des Textes und seines
Autors
- Darstellung gattungs- und genrespezifischer Gegebenheiten des Textes
- Erörterung weltliterarischer Zusammenhänge oder unterschiedlicher Positionen der For-
schung zum Gegenstand
Lehramt an Haupt- und Realschulen (Zweitfach)
Lehramt an beruflichen Schulen
Lehramt an Sonderschulen
(gemäß LehPrVO M-V: Deutsch als Fach)
(Rostock, September 2001)
Dieser Studienplan basiert auf der Neufassung der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an den Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (LehPrVO M-V) vom 7. August 2000. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium des Faches Deutsch am Institut für Germanistik der Universität Rostock.1. Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung (Verkürzung oder Verlängerung des Studiums), bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z.B. bei Hochschul- oder Fachrichtungswechsel), bei der Anerkennung von Studien-leistungen und bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
2. Umfang und Gliederung des Studiums
Die Regelstudienzeit umfasst 8 Semester und ein Prüfungssemester. (Die Bedingungen für Verkürzung oder Verlängerung des Studiums regelt die Lehrerprüfungsverordnung.)
Die Mindeststundenanforderung für das Fach Deutsch beträgt 40 Semesterwochenstunden (SWS). Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (in der Regel 4 Semester), in dem mit vorwiegend obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen das elementare Grundwissen des Faches vermittelt wird, und in das Hauptstudium, in dem die Studierenden durch Auswahl aus einem vorwiegend wahlfreien Angebot Studienschwerpunkte setzen können.
Die Ausbildung im Fach Deutsch ist eng verbunden mit der Ausbildung in der Fachdidaktik, die bereits im Grundstudium beginnt. Für die Fachdidaktik gibt es gesonderte Studienpläne.
3. Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten
3.1. Mindestanforderungen im Grundstudium
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 13 SWS)
- Einführung in die Sprachwissenschaft 1 SWS V
Gegenwartssprache
- Morphologie 2 SWS V/Ps
- Syntax 2 SWS V/Ps
- Lexikologie 2 SWS V/Ps
- Phonologie 1 SWS Ps
- Orthographie 1 SWS Ps
- Textlinguistik/Textproduktion 2 SWS V/Ps
Sprachgeschichte
*Der Kurs Sprachgeschichte wird mit einem Testat abgeschlossen.
Sprachgeschichte, Einführung 1 SWS V
Mittelhochdeutsch 1 SWS Ps
1 Proseminarschein Gegenwartssprache
*Der Proseminarschein wird nach Abschluss der Einführung in die
Sprachwissenschaft und aller gegenwartssprachlichen Teildisziplinen
über eine schriftliche Leistungskontrolle erworben.
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 14 SWS)
Allgemeine Literaturwissenschaft
- Einf. in die germanistische Literaturwissenschaft 1 SWS V
- Einf. in die Literaturwissenschaft (theoretisch-systematisch) 2 SWS GK
*Der Grundkurs wird mit einem Beleg abgeschlossen.
- Aufbaukurs (theoretisch-systematisch) 2 SWS AK
Literaturgeschichte
- Einführung in die Literaturwissenschaft (historisch) 2 SWS GK
*Der Grundkurs wird mit einem Testat abgeschlossen.
- Aufbaukurs (historisch) 2 SWS AK
- weitere Lehrveranstaltungen 5 SWS
Bei der Auswahl des Aufbaukurses (historisch) und der wahlfreien
Lehrveranstaltungen ist darauf zu achten, dass die folgenden Gebiete
mit mindestens einer Lehrveranstaltung belegt werden:
Literatur der Gegenwart und Medien (LW I)
Literatur des 16. bis 19. Jh. (LW I bzw. II)
Literatur von den Anfängen bis 1500 (LW II)
In den Seminaren oder Aufbaukursen kann der Leistungsschein erworben werden.
1 Proseminarschein Literaturwissenschaft I (Literatur von 1800 bis zur Gegenwart)
Abschluss des Grundstudiums
Für den Eintritt in das Hauptstudium ist der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums Voraussetzung.
Bei Vorlage aller obligatorischen Teilnahmescheine und Leistungsnachweise wird der Abschluss des Grundstudiums durch die Fachstudienberater bescheinigt.
3. 2. Mindestanforderungen im Hauptstudium
Germanistische Sprachwissenschaft ( 7 SWS)
- Rhetorik 1 SWS
- Textlinguistik 2 SWS
- Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur 1 SWS
(als 2-stündige Veranstaltung Sprach- u. Literaturwissenschaft)
- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 3 SWS
Es ist 1 Hauptseminarschein zu erwerben.
Germanistische Literaturwissenschaft (6 SWS)
- Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur 1 SWS
(als 2-stündige Veranstaltung Sprach- u. Literaturwissenschaft)
- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 5 SWS
Es ist 1 Hauptseminarschein in Literaturwissenschaft I zu erwerben.
4. Erste Staatsprüfung im Fach Deutsch
4.1. Schriftliche Hausarbeit
Im Laufe des letzten Studienjahres ist in einem der Fächer eine schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Das Thema wird vom Lehrerprüfungsamt bestätigt. Die Hausarbeit ist in 3 Monaten fertigzustellen (vgl. § 10 der LehPrVO M-V).
4.2. Die Staatsprüfung
4.2.1. Zulassungsvoraussetzungen
- Kenntnis zweier Fremgdsprachen
- Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Sprechfertigkeit (Rhetorik)
- Nachweis eines ordnungsgemäßen Fachstudiums im Gesamtumfang von 40 SWS, darunter
- 2 Leistungsnachweise aus dem Grundstudium:
1 Proseminarschein Sprachwissenschaft
1 Proseminarschein Literaturwissenschaft I
- 2 Leistungsnachweise aus Hauptseminaren
1 Hauptseminarschein Sprachwissenschaft
1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft I
4.2.2. Prüfungsanforderungen
Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck
Sprachwissenschaft
- angemessener und sicherer Umgang mit der Terminologie
- Sicherheit in der Anwendung linguistischer Methoden und Fähigkeiten bei der Analyse von
Spezialproblemen
- Fähigkeit zur komplexen, problemorientierten Bearbeitung ausgewählter linguistischer
Fragestellungen unter Berücksichtigung integrativer Aspekte
Literaturwissenschaft
- Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher Sach-
verhalte
- Nachweis von Methodenbewusstsein
- Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren
- Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten literarischer Texte
- Fähigkeit zur literaturgeschichtlichen Einordnung von Werk und Autor
4.2.3. Prüfungsleistungen
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen (Dauer 5 Stunden) und einer mündlichen (Dauer 40 Min.) Teilprüfung. Die Studierenden entscheiden sich, in welchem Teilgebiet (Sprach- oder Literaturwissenschaft) sie mündlich bzw. schriftlich geprüft werden wollen.
Wenn die schriftliche Teilprüfung
im Teilgebiet Sprachwissenschaft absolviert wird, umfasst die mündliche
Teilprüfung nur das Teilgebiet Literaturwissenschaft.
Wenn die schriftliche Teilprüfung im Teilgebiet Literaturwissenschaft absolviert
wird, umfasst die mündliche Teilprüfung je zur Hälfte die Teilgebiete
Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft.
Prüfungsgegenstände sind:
in der Sprachwissenschaft
- zusammenhängende Behandlung eines linguistischen Spezialproblems aus dem wahlfreien
Angebot
- sprachwissenschaftliche Analyse eines Textes (mit Wahlmöglichkeiten)
- Nachweis von Grundlagenkenntnissen (Gegenwartssprache)
in der Literaturwissenschaft
mündliche Prüfung:
- Nachweis vertiefter Kenntnisse aus zwei literaturwissenschaftlichen Themenbereichen
(Werk eines Autors, Entwicklung der Literatur einer literarischen Epoche, Geschichte eines
Genres/einer Gattung, übergreifende theoretische Fragestellung)
- Nachweis von Überblickswissen
schriftliche Prüfung:
Bearbeitung eines Themas zur Literaturgeschichte (mit Wahlmöglichkeiten) unter folgenden Aspekten
- Interpretation eines literarischen Textes mit Begründung des methodischen Vorgehens
- Erörterung literaturgeschichtlicher und bio-bibliographischer Aspekte des Textes und
seines Autors
- Darstellung gattungs- und genrespezifischer Gegebenheiten des Textes
Lehramt an Grund- und Hauptschulen
(gemäß LehPrVO M-V: Deutsch als weitergeführtes Fach)
(Rostock, September 2001)
Dieser Studienplan basiert auf der Neufassung der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an den Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (LehPrVO M-V) vom 7. August 2000. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium des Faches Deutsch am Institut für Germanistik der Universität Rostock.1. Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung (Verkürzung oder Verlängerung des Studiums), bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z.B. bei Hochschul- oder Fachrichtungswechsel), bei der Anerkennung von Studien-leistungen und bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
2. Umfang und Gliederung des Studiums
Die Regelstudienzeit umfasst 8 Semester und ein Prüfungssemester. (Die Bedingungen für Verkürzung oder Verlängerung des Studiums regelt die Lehrerprüfungsverordnung.)
Die Mindeststundenanforderung für das Fach Deutsch beträgt 30 Semesterwochenstunden (SWS). Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (in der Regel 4 Semester), in dem mit vorwiegend obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen das elementare Grundwissen des Faches vermittelt wird, und in das Hauptstudium, in dem die Studierenden durch Auswahl aus einem vorwiegend wahlfreien Angebot Studienschwerpunkte setzen können.
Die Ausbildung im Fach Deutsch ist eng verbunden mit der Ausbildung in der Fachdidaktik, die bereits im Grundstudium beginnt. Für die Fachdidaktik gibt es gesonderte Studienpläne.
3. Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten
3.1. Mindestanforderungen im Grundstudium
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 9 SWS)
- Einführung in die Sprachwissenschaft 1 SWS V
Gegenwartssprache
- Grammatik (Morphologie und Syntax) 2 SWS Ps
- Lexikologie 2 SWS V/Ps
- Orthographie 1 SWS Ps
- Phonologie 1 SWS Ps
Sprachgeschichte
*Der Kurs Sprachgeschichte wird mit einem Testat abgeschlossen.
- Sprachgeschichte, Einführung 1 SWS V
- Mittelhochdeutsch 1 SWS Ps
1 Proseminarschein Gegenwartssprache
*Der Proseminarschein wird nach Abschluss der Einführung in die Sprachwissenschaft
und aller gegenwartssprachlichen Teildisziplinen über eine schriftliche Leistungskontrolle erworben.
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 9 SWS)
Allgemeine Literaturwissenschaft
- Einf. in die germanistische Literaturwissenschaft 1 SWS V
- Einf. in die Literaturwissenschaft (theoretisch-systematisch) 2 SWS GK
*Der Grundkurs wird mit einem Beleg abgeschlossen.
Literaturgeschichte
- Einführung in die Literaturwissenschaft (historisch) 2 SWS GK
*Der Grundkurs wird mit einem Testat abgeschlossen.
- Aufbaukurs (historisch) 2 SWS AK
- Lehrveranstaltung aus einem Gebiet, das nicht Inhalt des 2 SWS
Aufbaukurses ist
1 Proseminarschein Literaturwissenschaft I (Literatur von 1800 bis zur Gegenwart)
Abschluss des Grundstudiums
Für den Eintritt in das Hauptstudium ist der Abschluss des Grundstudiums Voraussetzung.
Bei Vorlage aller obligatorischen Teilnahmescheine und Leistungsnachweise wird der Abschluss des Grundstudiums durch die Fachstudienberater bescheinigt.
3. 2. Mindestanforderungen im Hauptstudium
Bei der Zusammenstellung der wahlfreien Lehrveranstaltungen sind die Anforderungen der Ersten Staatsprüfung zu beachten.
Germanistische Sprachwissenschaft (6 SWS)
- Rhetorik 1 SWS
- Textlinguistik/Textproduktion 2 SWS
- Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur 1 SWS
(als 2-stündige Lehrveranstaltung Sprach- u. Literaturwissenschaft)
- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 2 SWS
Es ist 1 Hauptseminarschein in Sprachwissenschaft zu erwerben.
Germanistische Literaturwissenschaft (6 SWS)
- Überblick über niederdeutsche Sprache und Literatur 1 SWS
(als 2-stündige Lehrveranstaltung Sprach- u. Literaturwissenschaft)
- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 5 SWS
Es ist 1 Hauptseminarschein in Literaturwissenschaft I zu erwerben.
4. Erste Staatsprüfung im Fach Deutsch
4.1. Schriftliche Hausarbeit
Im Laufe des letzten Studienjahres ist in einem der Fächer eine schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Das Thema wird vom Lehrerprüfungsamt bestätigt. Die Hausarbeit ist in 3 Monaten fertigzustellen (vgl. § 10 der LehPrVO M-V).
4.2. Die Staatsprüfung
4.2.1. Zulassungsvoraussetzungen
- Kenntnis zweier Fremdsprachen
- Nachweis eines ordnungsgemäßen Fachstudiums im Gesamtumfang von 30 SWS, darunter
- 2 Leistungsnachweise aus dem Grundstudium:
1 Proseminarschein Sprachwissenschaft
1 Proseminarschein Literaturwissenschaft I
- 2 Leistungsnachweise aus Hauptseminaren:
1 Hauptseminarschein Sprachwissenschaft
1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft I
- Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Sprechfertigkeit (Rhetorik)
4.2.2. Prüfungsanforderungen
Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck
Sprachwissenschaft
- angemessener und sicherer Umgang mit der Terminologie
- Sicherheit in der Anwendung linguistischer Methoden und Fähigkeiten
bei der Analyse von Spezialproblemen
- Fähigkeit zur komplexen, problemorientierten Bearbeitung ausgewählter linguistischer
Fragestellungen unter Berücksichtigung integrativer Aspekte
Literaturwissenschaft
- Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher Sach-
verhalte
- Nachweis von Methodenbewusstsein
- Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren
- Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten literarischer Texte
- Fähigkeit zur literaturgeschichtlichen Einordnung von Werk und Autor
4.2.3. Prüfungsleistungen
Die Studierenden haben die Wahl, in welchem der beiden weitergeführten Fächer sie sich mündlich (Prüfungsdauer 40 Min.) bzw. schriftlich ( Klausur 5 Stunden) prüfen lassen wollen. Außerdem entscheiden sie für das Prüfungsfach Deutsch, in welchem Teilgebiet (Sprach- oder Literaturwissenschaft) sie vorrangig geprüft werden wollen.
Prüfungsgegenstände sind:
in der Sprachwissenschaft (Leistungen in der schriftlichen und der mündlichen Prüfung)
- zusammenhängende Behandlung eines linguistischen Spezialproblems aus dem gewählten
Hauptseminar
- sprachwissenschaftliche Analyse eines Textes (mit Wahlmöglichkeiten)
- Nachweis von Grundlagenkenntnissen (Gegenwartssprache)
- Grundkenntnisse in der Literaturwissenschaft (nur in der mündlichen Prüfung)
in der Literaturwissenschaft
mündliche Prüfung:
- Nachweis vertiefter Kenntnisse aus zwei literaturwissenschaftlichen Themenbereichen
(Werk eines Autors, Entwicklung der Literatur einer literarischen Epoche, Geschichte eines
Genres/einer Gattung, übergreifende theoretische Fragestellung)
- Nachweis von Überblickswissen
- Grundkenntnisse in der Sprachwissenschaft
schriftliche Prüfung:
Bearbeitung eines Themas zur Literaturgeschichte (mit Wahlmöglichkeiten) unter folgenden Aspekten
- Interpretation eines literarischen Textes mit Begründung des methodischen Vorgehens
- Erörterung literaturgeschichtlicher und bio-bibliographischer Aspekte des Textes und seines
Autors
- Darstellung gattungs- und genrespezifischer Gegebenheiten des Textes
Fach Deutsch und Fachdidaktik Deutsch
Deutsch als Beifach
(Rostock, September 2001)
Dieser Studienplan basiert auf der Neufassung der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an den Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (LehPrVO M-V) vom 7. August 2000. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium des Faches Deutsch am Institut für Germanistik der Universität Rostock.1. Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung, bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschulwechsel oder längerer Krankheit).
2. Umfang und Gliederung des Studiums
Die Mindeststundenanforderung für das Beifach Deutsch beträgt 20 Semesterwochenstunden (SWS) einschließlich der fachdidaktischen Ausbildung. Das Studium gliedert sich in das Grundstudium, in dem das elementare Grundwissen des Faches vermittelt wird, und das Hauptstudium mit Wahlmöglichkeiten.
3. Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten
3.1. Mindestanforderungen im Grundstudium
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindeststundenzahl 5 SWS)
- Einführung in die Sprachwissenschaft 1 SWS V
*Der Teilnahmeschein wird über ein Testat erworben.
Gegenwartssprache
- Grammatik (Morphologie und Syntax) 2 SWS Ps
*Proseminarschein, wenn dieser nicht in der Literaturwissen-
schaft erworben wird. Vorentscheid für Hauptseminarschein!
- Lexikologie *Der Teilnahmeschein wird über ein Testat erworben. 1 SWS V
- Orthographie 1 SWS Ps
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 6 SWS)
- Einführung in die Literaturwissenschaft (theoretisch-systematisch) 2 SWS GK
*Der Grundkurs wird mit einem Beleg abgeschlossen.
- Einführung in die Literaturwissenschaft (historisch) 2 SWS GK
*Der Grundkurs wird mit einem Testat abgeschlossen.
- Deutsche Literatur der Gegenwart und Medien (Literaturwissenschaft I) 2 SWS Ps
*Proseminarschein, wenn dieser nicht in der Sprachwissenschaft
erworben wird. Vorentscheid für Hauptseminarschein!
1 Proseminarschein in Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft I
- alternierend zum Hauptseminarschein
3.2. Mindestanforderungen im Hauptstudium
Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Umfang von
insgesamt 4 SWS ist obligatorisch.
Germanistische Sprachwissenschaft (3 SWS)
- Textlinguistik/Textproduktion 2 SWS
- Rhetorik 1 SWS
Germanistische Literaturwissenschaft (2 SWS)
- nach Wahl 2 SWS
1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft I
oder Sprachwissenschaft - alternierend zum Proseminarschein
3. 3. Studium der Fachdidaktik Deutsch
Es sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 SWS zu belegen.
Der Erwerb eines Proseminarscheins ist obligatorisch.
Das Studium in der Fachdidaktik setzt die erfolgreiche Teilnahme
an den Einführungsveranstaltungen in der Sprach- und Literatur-
wissenschaft voraus.
- Einführung in die Fachdidaktik Sprache 2 SWS
- Einführung in die Fachdidaktik Literatur 2 SWS
4. Anerkennungsvoraussetzungen (LehPrVO M-V)
Nachweis eines ordnungsgemäßen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studiums im Mindestumfang von 20 SWS, darunter
- Leistungsnachweis in einem Proseminar Literaturwissenschaft I oder Sprachwissenschaft
- Leistungsnachweis in einem Hauptseminar Literaturwissenschaft I (wenn der Proseminar-
schein in der Sprachwissenschaft erworben wurde) oder Sprachwissenschaft (wenn der
Proseminarschein in der Literaturwissenschaft erworben wurde)
- 1 Proseminarschein Fachdidaktik (Sprachdidaktik oder Literaturdidaktik)
- Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Sprechfertigkeit (Rhetorik)
- (möglichst) Teilnahme an einer Übung zum produktiven Schreiben
Institut für Germanistik - Rostock, Januar 2003
Studienplan der Fachdidaktik Deutsch
Lehramt an Beruflichen Schulen
(gemäß VESpL. Deutsch als allgemeinbildendes Fach)
Dieser Studienplan basiert auf der Verordnung für die Erste Staatsprüfung für Lehrämter (VESpL) vom26. 04. 93. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium der Didaktik des Faches Deutsch am Institut für Germanistik der Universität Rostock.1. Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützt die Studierenden bei der Studiengestaltung, bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschulwechsel oder längerer Krankheit) und bei der Anmeldung zur Staatsprüfung.
Grundsätzliche Informationen zu Lehrveranstaltungstypen und zu den Anforderungen an die Vergabe von Teilnahmescheinen und *Nachweisen sowie zur Durchführung der Zwischen-prüfung sind den Festlegungen des Instituts zu entnehmen.
Die vor Beginn eines jeden Semesters erscheinenden kommentierten Vorlesungsverzeichnisse des Instituts geben im Interesse einer optimalen Studiengestaltung Empfehlungen für die Reihenfolge der Lehrveranstaltungen und weisen die Bedingungen für den Erwerb von Nachweisen für jede Lehrveranstaltung aus.
2. Umfang und Gliederung des Studiums
Die Mindeststundenanforderung für das Studium der Didaktik des Faches Deutsch beträgt 10 Semesterwochenstunden (SWS).
Davon entfallen 6 SWS auf das Grundstudium und 4 SWS auf das Hauptstudium. Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums sind die Voraussetzung für die Teilnahme am Schulpraktikum II.
Im Grundstudium dominieren obligatorische Veranstaltungen. Die Studierenden eignen sich das grundlegende Wissen in der Literatur- und Sprachdidaktik an. Das Hauptstudium bietet mit wahlfreien Angeboten die Möglichkeit, Studienschwerpunkte zu setzen.
3. Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten
3.1. Mindestanforderungen im Grundstudium
Mindeststundenzahl 6 SWS
Einführung in die Literaturdidaktik 2 SWS
Schulpraktische Übungen/ Sprach- und Literaturdidaktik 2 SWS
Einführung in die Sprachdidaktik 2 SWS
*1 Proseminarschein
Abschluss des Grundstudiums
Für den Eintritt in das Hauptstudium sind erforderlich:
- der Nachweis der belegten
Lehrveranstaltungen (Teilnahmescheine),
- der durch zwei
Klausuren (in den Einführungsveranstaltungen zur
Literatur- und Sprachdidaktik) erworbene Proseminarschein.
Diese Nachweise gelten zugleich als Voraussetzung für die Absolvierung des Schulpraktikums II.
1 Proseminarschein (Sprach- und Literaturdidaktik): (zu erwerben durch Klausur bzw. schriftliche Arbeit)
3.2. Mindestanforderung im Hauptstudium
Mindeststundenzahl 4
SWS
Literaturdidaktik
und/oder Sprachdidaktik
Es ist ein Hauptseminarschein zu erwerben.
3.3. Schulpraktikum II
Die Anforderungen dieses vierwöchigen Praktikums regelt die entsprechende „Anordnung“, Auskünfte erteilt der Praktikumbeauftragte Herr Wötzel (Raum 4014).
4. Erste Staatsprüfung in Fachdidaktik Deutsch
4.1. Zulassungsvoraussetzungen
- Nachweis eines ordnungsgemäßen
Studiums in der Fachdidaktik Deutsch im Umfang
von 10 SWS, darunter
- 1 Leistungsnachweis
aus dem Grundstudium: 1 Proseminarschein (Sprach- und Literaturdidaktik)
- 1 Leistungsnachweis
aus einem Hauptseminar: 1 Hauptseminarschein Sprach- oder Literaturdidaktik
- erfolgreiche Teilnahme
am Schulpraktikum II
4.2. Prüfungsanforderungen
Bildungstheorien,
Lerntheorien und Fachdidaktik
Sprachtheorien
und Sprachdidaktik
Literaturtheorien
und Literaturdidaktik
grundlegende
fachdidaktische Ansätze
Didaktische
Analysen
Kommunikation
und Verstehen
Lesekompetenz-
Lesesozialisation und Textverarbeitungsstrategien
Geschichte
der Deutschdidaktik und des Unterrichtsfaches Deutsch
Theorie
und Praxis des Deutschunterrichts
4.3. Prüfungsleistungen
Die Studierenden können wählen zwischen einer schriftlichen (Dauer 3 Stunden) oder einer mündlichen (Dauer 40 Minuten) Prüfung. Die mündliche Prüfung wird als Komplexprüfung mit Erziehungswissenschaften durchgeführt; für jeden Prüfungsteil stehen 20 Minuten zur Verfügung.
schriftliche Prüfung:
-
Erörterung einer komplexen fachdidaktischen Problemstellung aus der Literatur-
oder Sprachdidaktik
-
Nachweis vertiefter Kenntnisse zu Zielen, Inhalten, Methoden/Medien im gewählten
fachdidaktischen
Schwerpunkt;
-
Darstellung didaktischer Entwürfe unter besonderer Berücksichtigung von Entwicklungs-
und Handlungsbedingungen;
-
Diskussion unterschiedlicher didaktischer Konzeptionen
mündliche Prüfung:
-
Nachweis solider Grundlagenkenntnisse zu Zielen, Inhalten/Stoffstrukturen, Methoden/Medien
des Deutschunterrichts sowie grundlegender Fähigkeiten in der Analyse und Planung
von Unterricht;
- Nachweis vertiefter Kenntnisse in einem vom
Studierenden in Absprache mit dem Prüfenden gewählten Schwerpunkt der
Literatur- oder Sprachdidaktik
- Darstellung von Aneignungsbedingungen und -weisen; Erörterung unterschiedlicher
fachdidaktischer Ansätze; Diskussion von Methoden
- Nachweis der Kenntnis wesentlicher Gesichtspunkte der aktuellen Diskussion
in Theorie und Praxis zum jeweiligen Schwerpunkt
- Können in der Integration/Synthese
fachlicher, didaktischer, pädagogischer und psychologischer
Aspekte.
Institut für Germanistik - Rostock, Januar 2003
Studienplan der Fachdidaktik Deutsch
Lehramt an Gymnasien
(gemäß LehPrVO M-V: Deutsch als intensiv studiertes Fach)
Dieser Studienplan basiert auf der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (LehPrVO M-V) vom 03. 11. 97. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium der Didaktik des Faches Deutsch am Institut für Germanistik der Universität Rostock.1. Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützt die Studierenden bei der Studiengestaltung, bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschulwechsel oder längerer Krankheit) und bei der Anmeldung zur Staatsprüfung.
Grundsätzliche Informationen zu Lehrveranstaltungstypen und zu den Anforderungen an die Vergabe von Teilnahmescheinen und *Nachweisen sind den Festlegungen des Instituts zu entnehmen.
Die vor Beginn eines jeden Semesters erscheinenden kommentierten Vorlesungsverzeichnisse des Instituts geben im Interesse einer optimalen Studiengestaltung Empfehlungen für die Reihenfolge der Lehrveranstaltungen und weisen die Bedingungen für den Erwerb von Nachweisen für jede Lehrveranstaltung aus.
2. Umfang und Gliederung des Studiums
Die Mindeststundenanforderung für das Studium der Didaktik des Faches Deutsch beträgt 10 Semesterwochenstunden (SWS).
Davon entfallen 6 SWS auf das Grundstudium und 4 SWS auf das Hauptstudium. Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums sind die Voraussetzung für die Teilnahme am Schulpraktikum II.
Im Grundstudium dominieren obligatorische Veranstaltungen. Die Studierenden eignen sich das grundlegende Wissen in der Literatur- und Sprachdidaktik an. Das Hauptstudium bietet mit wahlfreien Angeboten die Möglichkeit, Studienschwerpunkte zu setzen.
3. Anforderung in den einzelnen Studienabschnitten
3.1. Mindestanforderungen im Grundstudium
Mindeststundenzahl 6 SWS
Einführung in die Literaturdidaktik 2 SWS
Schulpraktische Übungen/Sprach- und Literaturdidaktik 2 SWS
Einführung in die Sprachdidaktik 2 SWS
*1 Proseminarschein
Abschluss des Grundstudiums
Für den Eintritt in das Hauptstudium sind erforderlich:
- der Nachweis der belegten
Lehrveranstaltungen (Teilnahmeschein)
-
1 Proseminarschein (Sprach- und Literaturdidaktik) (
zu erwerben durch Klausur bzw.
schriftliche Arbeit)
Diese Nachweise gelten zugleich als Voraussetzung für die Absolvierung des Schulpraktikums II.
3.2. Mindestanforderungen im Hauptstudium
Mindeststundenzahl 4
SWS
Literaturdidaktik
und/oder Sprachdidaktik
Es ist 1 Hauptseminarschein zu erwerben.
3.3. Schulpraktikum II
Die Anforderungen dieses vierwöchigen Praktikums regelt die entsprechende „Anordnung“, Auskünfte erteilt der Praktikumbeauftragte Herr Wötzel (Raum 4014).
4. Erste Staatsprüfung in Fachdidaktik Deutsch
4.1. Zulassungsvoraussetzungen
-
Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums in der Fachdidaktik Deutsch im Umfang
von 10 SWS, darunter
- 1 Leistungsnachweis
aus dem Grundstudium: 1 Proseminarschein (Sprach- und Literaturdidaktik)
- 1 Leistungsschein
aus einem Hauptseminar: 1 Hauptseminarschein Sprach- oder Literaturdidaktik
- erfolgreiche Teilnahme
am Schulpraktikum II
4.2. Prüfungsanforderungen
Bildungstheorien,
Lerntheorien und Fachdidaktik
Sprachtheorien
und Sprachdidaktik
Literaturtheorien
und Literaturdidaktik
grundlegende
fachdidaktische Ansätze
Didaktische
Analysen
Kommunikation
und Verstehen
Lesekompetenz-
Lesesozialisation und Textverarbeitungsstrategien
Geschichte
der Deutschdidaktik und des Unterrichtsfaches Deutsch
Theorie
und Praxis des Deutschunterrichts
4.3. Prüfungsleistungen
Die Studierenden können wählen zwischen einer schriftlichen (Dauer 3 Stunden) oder einer mündlichen (Dauer 40 Minuten) Prüfung. Die mündliche Prüfung wird als Komplexprüfung mit Erziehungswissenschaften durchgeführt; für jeden Prüfungsteil stehen 20 Minuten zur Verfügung.
schriftliche Prüfung:
-
Erörterung einer komplexen fachdidaktischen Problemstellung aus der Literatur-
oder Sprachdidaktik
-
Nachweis vertiefter Kenntnisse zu Zielen, Inhalten, Methoden/Medien im gewählten
fachdidaktischen
Schwerpunkt;
-
Darstellung didaktischer Entwürfe unter besonderer Berücksichtigung von Entwicklungs-
und Handlungsbedingungen;
-
Diskussion unterschiedlicher didaktischer Konzeptionen
mündliche Prüfung:
-
Nachweis solider Grundlagenkenntnisse zu Zielen, Inhalten/Stoffstrukturen, Methoden/Medien
des Deutschunterrichts sowie grundlegender Fähigkeiten in der Analyse und Planung
von Unterricht;
- Nachweis vertiefter Kenntnisse in einem vom
Studierenden in Absprache mit dem Prüfenden gewählten Schwerpunkt der
Literatur- oder Sprachdidaktik;
- Darstellung von Aneignungsbedingungen und -weisen; Erörterung unterschiedlicher
fachdidaktischer Ansätze; Diskussion von Methoden
- Nachweis der Kenntnis wesentlicher Gesichtspunkte der aktuellen Diskussion
in Theorie und Praxis zum jeweiligen Schwerpunkt
- Können in der Integration/Synthese
fachlicher, didaktischer, pädagogischer und psychologischer
Aspekte.
Institut für Germanistik - Rostock, Januar 2003
Studienplan der Fachdidaktik Deutsch
Lehramt an Grund- und Hauptschulen
(gemäß VESpL. Deutsch als weitergeführtes Fach)
Dieser Studienplan basiert auf der Verordnung für die Erste Staatsprüfung für Lehrämter (VESpL) vom26. 04. 93. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium der Didaktik des Faches Deutsch am Institut für Germanistik der Universität Rostock.1. Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützt die Studierenden bei der Studiengestaltung, bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschulwechsel oder längerer Krankheit) und bei der Anmeldung zur Staatsprüfung.
Grundsätzliche Informationen zu Lehrveranstaltungstypen und zu den Anforderungen an die Vergabe von Teilnahmescheinen und *Nachweisen sowie zur Durchführung der Zwischen-prüfung sind den Festlegungen des Instituts zu entnehmen.
Die vor Beginn eines jeden Semesters erscheinenden kommentierten Vorlesungsverzeichnisse des Instituts geben im Interesse einer optimalen Studiengestaltung Empfehlungen für die Reihenfolge der Lehrveranstaltungen und weisen die Bedingungen für den Erwerb von Nachweisen für jede Lehrveranstaltung aus.
2. Umfang und Gliederung des Studiums
Die Mindeststundenanforderung für das Studium der Didaktik des Faches Deutsch beträgt 5 Semesterwochenstunden (SWS).
Davon entfallen 4 SWS auf das Grundstudium und 1 SWS auf das Hauptstudium. Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums sind die Voraussetzung für die Teilnahme am Schulpraktikum II.
Im Grundstudium dominieren obligatorische Veranstaltungen. Die Studierenden eignen sich das grundlegende Wissen in der Literatur- und Sprachdidaktik an. Das Hauptstudium bietet mit wahlfreien Angeboten die Möglichkeit, Studienschwerpunkte zu setzen.
3. Anforderung in den einzelnen Studienabschnitten
3.1. Mindestanforderungen im Grundstudium
Mindeststundenzahl 4 SWS
Einführung in die Literaturdidaktik 2 SWS
Einführung in die Sprachdidaktik 2 SWS
*1 Proseminarschein
Abschluss des Grundstudiums
Für den Eintritt in das Hauptstudium sind erforderlich:
- der Nachweis der belegten
Lehrveranstaltungen (Teilnahmeschein)
- der durch zwei
Klausuren (in den Einführungsveranstaltungen zur
Literatur- und Sprachdidaktik) erworbene Proseminarschein
- 1 Proseminarschein
(Sprach- und Literaturdidaktik): (zu erwerben durch Klausur bzw. schriftliche
Arbeit)
Diese Nachweise gelten zugleich als Voraussetzung für die Absolvierung des Schulpraktikum II.
3.2. Mindestanforderungen im Hauptstudium
Mindeststundenzahl 1
SWS
Literaturdidaktik
oder Sprachdidaktik
Es ist ein Hauptseminarschein in einer der Didaktiken der gewählten Fächer zu erwerben. Der Studierende bestimmt selbst, in welcher Didaktik er diesen Leistungsschein erwirbt.
3.3. Schulpraktikum II
Die Anforderungen dieses vierwöchigen Praktikums regelt die entsprechende „Anordnung“, Auskünfte erteilt der Praktikumbeauftragte Herr Wötzel (Raum 4014).
4. Erste Staatsprüfung in Fachdidaktik Deutsch
4.1. Zulassungsvoraussetzungen
-
Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums in der Fachdidaktik Deutsch im Umfang
von 5 SWS, darunter
- 1 Leistungsnachweis aus dem Grundstudium: 1 Proseminarschein (Sprach- und
Literaturdidaktik)
- 1 Leistungsnachweis
aus einem Hauptseminar (vgl. Anmerkung unter 3.2.)
- erfolgreiche Teilnahme
am Schulpraktikum II
4.2. Prüfungsanforderungen
Bildungstheorien,
Lerntheorien und Fachdidaktik
Sprachtheorien
und Sprachdidaktik
Literaturtheorien
und Literaturdidaktik
grundlegende
fachdidaktische Ansätze
Didaktische
Analysen
Kommunikation
und Verstehen
Lesekompetenz-
Lesesozialisation und Textverarbeitungsstrategien
Geschichte
der Deutschdidaktik und des Unterrichtsfaches Deutsch
Theorie
und Praxis des Deutschunterrichts
4.3. Prüfungsleistungen
Die Studierenden können wählen zwischen einer schriftlichen (Dauer 3 Stunden) oder einer mündlichen (Dauer 40 Minuten) Prüfung. Die mündliche Prüfung wird als Komplexprüfung mit Erziehungswissenschaften durchgeführt; für jeden Prüfungsteil stehen 20 Minuten zur Verfügung.
schriftliche Prüfung:
-
Erörterung einer komplexen fachdidaktischen Problemstellung aus der Literatur-
oder Sprachdidaktik
-
Nachweis vertiefter Kenntnisse zu Zielen, Inhalten, Methoden/Medien im gewählten
fachdidaktischen
Schwerpunkt;
-
Darstellung didaktischer Entwürfe unter besonderer Berücksichtigung von Entwicklungs-
und Handlungsbedingungen;
-
Diskussion unterschiedlicher didaktischer Konzeptionen
mündliche Prüfung:
-
Nachweis solider Grundlagenkenntnisse zu Zielen, Inhalten/Stoffstrukturen, Methoden/Medien
des Deutschunterrichts sowie grundlegender Fähigkeiten in der Analyse und Planung
von Unterricht;
- Nachweis vertiefter Kenntnisse in einem vom
Studierenden in Absprache mit dem Prüfenden gewählten Schwerpunkt der
Literatur- oder Sprachdidaktik;
- Darstellung von Aneignungsbedingungen und -weisen; Erörterung
unterschiedlicher fachdidaktischer Ansätze; Diskussion von Methoden
- Nachweis der Kenntnis wesentlicher Gesichtspunkte der aktuellen Diskussion
in Theorie und Praxis zum jeweiligen Schwerpunkt
- Können in der Integration/Synthese
fachlicher, didaktischer, pädagogischer und psychologischer
Aspekte.
Institut für Germanistik - Rostock, Januar 2003
Studienplan der Fachdidaktik Deutsch
Lehramt an Sonderschulen
(gemäß VESpL. Deutsch als allgemeinbildendes Fach)
Dieser Studienplan basiert auf der Verordnung für die Erste Staatsprüfung für Lehrämter (VESpL) vom26. 04. 93. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium der Didaktik des Faches Deutsch am Institut für Germanistik der Universität Rostock.1. Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützt die Studierenden bei der Studiengestaltung, bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschulwechsel oder längerer Krankheit) und bei der Anmeldung zur Staatsprüfung.
Grundsätzliche Informationen zu Lehrveranstaltungstypen und zu den Anforderungen an die Vergabe von Teilnahmescheinen und *Nachweisen sowie zur Durchführung der Zwischen-prüfung sind den Festlegungen des Instituts zu entnehmen.
Die vor Beginn eines jeden Semesters erscheinenden kommentierten Vorlesungsverzeichnisse des Instituts geben im Interesse einer optimalen Studiengestaltung Empfehlungen für die Reihenfolge der Lehrveranstaltungen und weisen die Bedingungen für den Erwerb von Nachweisen für jede Lehrveranstaltung aus.
2. Umfang und Gliederung des Studiums
Die Mindeststundenanforderung für das Studium der Didaktik des Faches Deutsch beträgt 6 Semesterwochenstunden (SWS).
Davon entfallen 4 SWS auf das Grundstudium und 2 SWS auf das Hauptstudium. Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums sind die Voraussetzung für die Teilnahme am Schulpraktikum II.
Im Grundstudium dominieren obligatorische Veranstaltungen. Die Studierenden eignen sich das grundlegende Wissen in der Literatur- und Sprachdidaktik an. Das Hauptstudium bietet mit wahlfreien Angeboten die Möglichkeit, Studienschwerpunkte zu setzen.
3. Anforderung in den einzelnen Studienabschnitten
3.1. Mindestanforderungen im Grundstudium
Mindeststundenzahl 4 SWS
Einführung in die Literaturdidaktik 2 SWS
Einführung in die Sprachdidaktik 2 SWS
*1 Proseminarschein
Abschluss des Grundstudiums
Für den Eintritt in das Hauptstudium sind erforderlich:
- der Nachweis der belegten
Lehrveranstaltungen (Teilnahmeschein)
- der durch zwei
Klausuren (in den Einführungsveranstaltungen zur
Literatur- und Sprachdidaktik) erworbene Proseminarschein
- 1 Proseminarschein
(Sprach- und Literaturdidaktik): (zu erwerben durch Klausur bzw. schriftliche
Arbeit)
Diese Nachweise gelten zugleich als Voraussetzung für die Absolvierung des Schulpraktikums II.
3.2. Mindestanforderungen im Hauptstudium
Mindeststundenzahl 2
SWS
Literaturdidaktik
oder Sprachdidaktik
Es ist 1 Hauptseminarschein in einer der Didaktiken der gewählten Fächer zu erwerben. Der Studierende bestimmt selbst, in welcher Didaktik er diesen Leistungsschein erwirbt.
3.3. Schulpraktikum II
Die Anforderungen dieses vierwöchigen Praktikums regelt die entsprechende „Anordnung“, Auskünfte erteilt der Praktikumbeauftragte Herr Wötzel (Raum 4014).
4. Erste Staatsprüfung in Fachdidaktik Deutsch
4.1. Zulassungsvoraussetzungen
-
Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums in der Fachdidaktik Deutsch im Umfang
von 6 SWS, darunter
- 1 Leistungsnachweis
aus dem Grundstudium: 1 Proseminarschein (Sprach- und Literaturdidaktik)
- 1 Leistungsnachweis
aus einem Hauptseminar (vgl. Anmerkung unter 3.2.)
- erfolgreiche Teilnahme
am Schulpraktikum II
4.2. Prüfungsanforderungen
Bildungstheorien,
Lerntheorien und Fachdidaktik
Sprachtheorien
und Sprachdidaktik
Literaturtheorien
und Literaturdidaktik
grundlegende
fachdidaktische Ansätze
Didaktische
Analysen
Kommunikation
und Verstehen
Lesekompetenz-
Lesesozialisation und Textverarbeitungsstrategien
Geschichte
der Deutschdidaktik und des Unterrichtsfaches Deutsch
Theorie
und Praxis des Deutschunterrichts
4.3. Prüfungsleistungen
Die Studierenden können wählen zwischen einer schriftlichen (Dauer 3 Stunden) oder einer mündlichen (Dauer 40 Minuten) Prüfung. Die mündliche Prüfung wird als Komplexprüfung mit Erziehungswissenschaften durchgeführt; für jeden Prüfungsteil stehen 20 Minuten zur Verfügung.
schriftliche Prüfung:
-
Erörterung einer komplexen fachdidaktischen Problemstellung aus der Literatur-
oder Sprachdidaktik
-
Nachweis vertiefter Kenntnisse zu Zielen, Inhalten, Methoden/Medien im gewählten
fachdidaktischen
Schwerpunkt;
-
Darstellung didaktischer Entwürfe unter besonderer Berücksichtigung von Entwicklungs-
und Handlungsbedingungen;
-
Diskussion unterschiedlicher didaktischer Konzeptionen
mündliche Prüfung:
-
Nachweis solider Grundlagenkenntnisse zu Zielen, Inhalten/Stoffstrukturen, Methoden/Medien
des Deutschunterrichts sowie grundlegender Fähigkeiten in der Analyse und Planung
von Unterricht;
-
Nachweis vertiefter Kenntnisse in einem vom Studierenden in Absprache mit dem
Prüfenden gewählten Schwerpunkt der Literatur- oder Sprachdidaktik;
- Darstellung von
Aneignungsbedingungen und -weisen; Erörterung unterschiedlicher fachdidaktischer
Ansätze; Diskussion
von Methoden
- Nachweis der Kenntnis
wesentlicher Gesichtspunkte der aktuellen Diskussion in Theorie und Praxis zum
jeweiligen Schwerpunkt
- Können in der Integration/Synthese
fachlicher, didaktischer, pädagogischer und psychologischer
Aspekte.
Institut für Germanistik - Rostock, Januar 2003
Studienplan der Fachdidaktik Deutsch
Lehramt an Haupt- und Realschulen (Hauptfach/Zweitfach)
(gemäß VESpL. Deutsch als Fach)
Dieser Studienplan basiert auf der Verordnung für die Erste Staatsprüfung für Lehrämter (VESpL) vom26. 04. 93. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium der Didaktik des Faches Deutsch am Institut für Germanistik der Universität Rostock.1. Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützt die Studierenden bei der Studiengestaltung, bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschulwechsel oder längerer Krankheit) und bei der Anmeldung zur Staatsprüfung.
Grundsätzliche Informationen zu Lehrveranstaltungstypen und zu den Anforderungen an die Vergabe von Teilnahmescheinen und *Nachweisen sowie zur Durchführung der Zwischen-prüfung sind den Festlegungen des Instituts zu entnehmen.
Die vor Beginn eines jeden Semesters erscheinenden kommentierten Vorlesungsverzeichnisse des Instituts geben im Interesse einer optimalen Studiengestaltung Empfehlungen für die Reihenfolge der Lehrveranstaltungen und weisen die Bedingungen für den Erwerb von Nachweisen für jede Lehrveranstaltung aus.
2. Umfang und Gliederung des Studiums
Die Mindeststundenanforderung für das Studium der Didaktik des Faches Deutsch beträgt 9 Semesterwochenstunden (SWS).
Davon entfallen 6 SWS auf das Grundstudium und 3 SWS auf das Hauptstudium. Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums sind die Voraussetzung für die Teilnahme am Schulpraktikum II.
Im Grundstudium dominieren obligatorische Veranstaltungen. Die Studierenden eignen sich das grundlegende Wissen in der Literatur- und Sprachdidaktik an. Das Hauptstudium bietet mit wahlfreien Angeboten die Möglichkeit, Studienschwerpunkte zu setzen.
3. Anforderung in den einzelnen Studienabschnitten
3.1. Mindestanforderungen im Grundstudium
Mindeststundenzahl 6 SWS
Einführung in die Literaturdidaktik 2 SWS
Schulpraktische Übungen/Sprach- und Literaturdidaktik 2 SWS
Einführung in die Sprachdidaktik 2 SWS
*1 Proseminarschein
Abschluss des Grundstudiums
Für den Eintritt in das Hauptstudium sind erforderlich:
- der Nachweis der belegten
Lehrveranstaltungen (Teilnahmeschein)
- der durch zwei
Klausuren (in den Einführungsveranstaltungen zur
Literatur- und Sprachdidaktik) erworbene Proseminarschein.
- 1 Proseminarschein
(Sprach- und Literaturdidaktik): (zu
erwerben durch Klausur bzw. schriftliche Arbeit)
Diese Nachweise gelten zugleich als Voraussetzung für die Absolvierung des Schulpraktikum II.
3.2. Mindestanforderungen im Hauptstudium
Mindeststundenzahl 3
SWS
Literaturdidaktik
oder Sprachdidaktik
Es ist 1 Hauptseminarschein zu erwerben.
3.3. Schulpraktikum II
Die Anforderungen dieses vierwöchigen Praktikums regelt die entsprechende „Anordnung“, Auskünfte erteilt der Praktikumbeauftragte Herr Wötzel (Raum 4014).
4. Erste Staatsprüfung in Fachdidaktik Deutsch
4.1. Zulassungsvoraussetzungen
-
Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums in der Fachdidaktik Deutsch im Umfang
von 9 SWS, darunter
- 1 Leistungsnachweis aus dem Grundstudium: 1 Proseminarschein (Sprach- und
Literaturdidaktik)
- 1 Leistungsnachweis aus einem Hauptseminar: 1 Hauptseminarschein Sprach- oder
Literaturdidaktik
- erfolgreiche Teilnahme
am Schulpraktikum II
4.2. Prüfungsanforderungen
Bildungstheorien,
Lerntheorien und Fachdidaktik
Sprachtheorien
und Sprachdidaktik
Literaturtheorien
und Literaturdidaktik
grundlegende
fachdidaktische Ansätze
Didaktische
Analysen
Kommunikation
und Verstehen
Lesekompetenz-
Lesesozialisation und Textverarbeitungsstrategien
Geschichte
der Deutschdidaktik und des Unterrichtsfaches Deutsch
Theorie
und Praxis des Deutschunterrichts
4.3. Prüfungsleistungen
Die Studierenden können wählen zwischen einer schriftlichen (Dauer 3 Stunden) oder einer mündlichen (Dauer 40 Minuten) Prüfung. Die mündliche Prüfung wird als Komplexprüfung mit Erziehungswissenschaften durchgeführt; für jeden Prüfungsteil stehen 20 Minuten zur Verfügung.
schriftliche Prüfung:
-
Erörterung einer komplexen fachdidaktischen Problemstellung aus der Literatur-
oder Sprachdidaktik
-
Nachweis vertiefter Kenntnisse zu Zielen, Inhalten, Methoden/Medien im gewählten
fachdidaktischen
Schwerpunkt;
-
Darstellung didaktischer Entwürfe unter besonderer Berücksichtigung von Entwicklungs-
und Handlungsbedingungen;
-
Diskussion unterschiedlicher didaktischer Konzeptionen
mündliche Prüfung:
-
Nachweis solider Grundlagenkenntnisse zu Zielen, Inhalten/Stoffstrukturen, Methoden/Medien
des Deutschunterrichts sowie grundlegender Fähigkeiten in der Analyse und Planung
von Unterricht;
- Nachweis vertiefter Kenntnisse in einem vom
Studierenden in Absprache mit dem Prüfenden gewählten Schwerpunkt der
Literatur- oder Sprachdidaktik;
- Darstellung von Aneignungsbedingungen und -weisen; Erörterung unterschiedlicher
fachdidaktischer Ansätze; Diskussion von Methoden
- Nachweis der Kenntnis wesentlicher Gesichtspunkte der aktuellen Diskussion
in Theorie und Praxis zum jeweiligen Schwerpunkt
- Können in der Integration/Synthese
fachlicher, didaktischer, pädagogischer und psychologischer
Aspekte.
Fach Deutsch und Fachdidaktik Deutsch
Deutsch als Doppelwahlpflichtfach im
Diplomstudiengang Wirtschaftspädagogik
(Studienrichtung II)
(Rostock, Oktober 2001)
1. Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch alle Lehrkräfte des Instituts, insbesondere durch die Studienberater. Sie unterstützen die Studierenden bei der Studiengestaltung (Verkürzung oder Verlängerung des Studiums), bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z. B. bei Hochschul- oder Fachrichtungswechsel), bei der Anerkennung von Studien-leistungen und bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
2. Umfang und Gliederung des Studiums
Das Studium des Faches Deutsch beginnt in der Regel im 4. Semester und wird mit dem Ende des 8. Semesters abgeschlossen. Für die Fachprüfung im Rahmen der Diplomprüfung steht das 9. Semester zur Verfügung.
Das Fach Deutsch wird im Umfang von 46 SWS studiert, das Studium gliedert sich in das Grundstudium (Empfehlung: 3 Semester) und in das Hauptstudium.
Das Grundstudium sichert mit einem hohen Anteil an obligatorischen und wahlobligatorischen Veranstaltungen ein umfassendes Grundwissen des Faches. Das überwiegend wahlfreie Angebot des Hauptstudiums bietet den Studierenden Gelegenheit, sich nach eigenen Interessen oder im Hinblick auf den beruflichen Einsatz spezielle Kenntnisse anzueignen.
3. Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten
3.1. Mindestanforderungen im Grundstudium
Germanistische Sprachwissenschaft (Mindestpflichtstundenzahl 13 SWS)
Einführung in die Sprachwissenschaft 1 SWS V
*Der Teilnahmeschein wird über ein Testat erworben.
Gegenwartssprache
- Morphologie 2 SWS V/PS
- Syntax 2 SWS V/PS
- Lexikologie 2 SWS V/PS
- Phonologie 1 SWS PS
- Orthographie 1 SWS PS
- Textlinguistik/Textproduktion 2 SWS PS
*1 Proseminarschein
Sprachgeschichte
*Der Kurs Sprachgeschichte wird mit einem Testat abgeschlossen
- Sprachgeschichte, Einführung 1 SWS V
- Mittelhochdeutsch 1 SWS PS
*1 Proseminarschein Gegenwartssprache (Textlinguistik/Textproduktion)
Germanistische Literaturwissenschaft (Mindeststundenzahl 13 SWS)
Allgemeine Literaturwissenschaft
- Einf. in die germanistische Literaturwissenschaft 1 SWS V
- Einf. in die Literaturwissenschaft (theoretisch-systematisch) 2 SWS GK
*Der Grundkurs wird mit einem Beleg abgeschlossen.
- Aufbaukurs (theoretisch-systematisch) 2 SWS AK
Literaturgeschichte
- Einf. in die germ. Literaturwissenschaft (historisch) 2 SWS GK
*Der Grundkurs wird mit einem Testat abgeschlossen.
- Aufbaukurs (historisch) 2 SWS AK
- weitere Lehrveranstaltungen 4 SWS
Bei der Auswahl des Aufbaukurses (historisch) und der wahlfreien Lehrveranstaltungen ist darauf zu achten, dass die folgenden Gebiete mit mindestens einer Lehrveranstaltung belegt werden:
Literatur der Gegenwart und Medien (LW I)
Literatur des 16. bis 19. Jh. (LW I bzw. II)
Literatur von den Anfängen bis 1500 (LW II)
In den Seminaren und Aufbaukursen kann der Proseminarschein erworben werden.
*1 Proseminarschein Literaturwissenschaft (Literatur von 1800 bis zur Gegenwart)
Fachdidaktik Deutsch (4 SWS)
- Einf. in die Sprachdidaktik (Sek II) 2 SWS
- Einf. in die Literaturdidaktik (Sek II) 2 SWS
Abschluss des Grundstudiums
Für den Eintritt in das Hauptstudium ist der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums Voraussetzung.
Bei Vorlage aller obligatorischen Teilnahmescheine und Leistungsnachweise wird der Abschluss des Grundstudiums durch die Fachstudienberater bescheinigt.
Hinweise zur Studienplanung
Das Studium sollte im ersten Semester nach Möglichkeit mit den Einführungsveranstaltungen begonnen werden. Es ist auch zu beachten, dass einige Lehrveranstaltungen nicht in jedem Semester angeboten werden. Das vor Beginn des Semesters erscheinende kommentierte Vorlesungsverzeichnis gibt für jede Veranstaltung die für die individuelle Studienplanung notwendigen Hinweise.
3. 2. Mindestanforderungen im Hauptstudium
Bei der Zusammenstellung der wahlfreien Lehrveranstaltungen sind die Anforderungen der Abschlussprüfung zu beachten.
Germanistische Sprachwissenschaft (7 SWS)
- Textlinguistik 2 SWS
- Rhetorik 1 SWS
- Lehrveranstaltung nach freier Wahl 4 SWS
*1 Hauptseminarschein
Germanistische Literaturwissenschaft (7 SWS)
- Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 7 SWS
*1 Hauptseminarschein
Fachdidaktik Deutsch) (2 SWS)
- Hauptseminar nach freier Wahl (für Sek II) 2 SWS
*1 Hauptseminarschein
4. Abschlussprüfung im Fach Deutsch
4.1. Zulassungsvoraussetzungen
- Kenntnis zweier Fremdsprachen
- erfolgreicher Abschluss des Grundstudiums
- Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums des Faches und der Fachdidaktik
im Gesamtumfang von 46 SWS, darunter
- 2 Leistungsnachweise aus dem Grundstudium:
. 1 Proseminarschein Sprachwissenschaft
1 Proseminarschein Literaturwissenschaft
- 3 Leistungsnachweise aus Hauptseminaren
1 Hauptseminarschein Sprachwissenschaft
1 Hauptseminarschein Literaturwissenschaft
1 Hauptseminarschein Fachdidaktik
4.2.2. Prüfungsanforderungen
Sicherheit in Wort und Schrift, sachangemessener Ausdruck
Sprachwissenschaft
- angemessener und sicherer Umgang mit der Terminologie
- Sicherheit in der Anwendung linguistischer Methoden und Fähigkeiten bei der Analyse von
Spezialproblemen
- Fähigkeit zur komplexen, problemorientierten Bearbeitung ausgewählter linguistischer
Fragestellungen unter Berücksichtigung integrativer Aspekte
Literaturwissenschaft
- Fähigkeit, literarische Texte zu interpretieren
- Kenntnis von Begriffen und Methoden zur Untersuchung literaturwissenschaftlicher Sach-
verhalte
- Nachweis von Methodenbewusstsein
- Fähigkeit zur Erörterung gattungs- und genrespezifischer Besonderheiten literarischer Texte
- Fähigkeit zur literaturgeschichtlichen Einordnung von Werk und Autor
4.2.3. Prüfungsleistungen
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen (Dauer 5 Stunden) und einer mündlichen (Dauer 40 Min.) Teilprüfung. Die Studierenden entscheiden sich, in welchem Teilgebiet (Sprach- oder Literaturwissenschaft) sie mündlich bzw. schriftlich geprüft werden wollen.
Wenn die schriftliche Teilprüfung
im Teilgebiet Sprachwissenschaft absolviert wird, umfasst die mündliche
Teilprüfung nur das Teilgebiet Literaturwissenschaft.
Wenn die schriftliche Teilprüfung im Teilgebiet Literaturwissenschaft absolviert
wird, umfasst die mündliche Teilprüfung je zur Hälfte die Teilgebiete
Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft.
Prüfungsgegenstände sind:
Sprachwissenschaft
- zusammenhängende Behandlung eines linguistischen Spezialproblems aus dem
gewählten Hauptseminar
- sprachwissenschaftliche Analyse eines Textes (mit Wahlmöglichkeiten)
- Nachweis von Grundlagenkenntnissen (Gegenwartssprache)
Literaturwissenschaft
mündliche Prüfung:
- Nachweis vertiefter Kenntnisse aus zwei literaturwissenschaftlichen Themenbereichen
(Werk eines Autors, Entwicklung der Literatur einer literarischen Epoche, Geschichte eines
Genres/einer Gattung, übergreifende theoretische Fragestellung)
- Nachweis von Überblickswissen
schriftliche Prüfung:
Bearbeitung eines Themas zur Literaturgeschichte (mit Wahlmöglichkeiten) unter folgenden Aspekten
- Interpretation eines literarischen Textes mit Begründung des methodischen Vorgehens
- Erörterung literaturgeschichtlicher und bio-bibliographischer Aspekte des Textes und seines
Autors
- Darstellung gattungs- und genrespezifischer Gegebenheiten des Textes
Beifach
Deutsch als Fremdsprache
(Keine Neuimmatrikulation mehr seit Wintersemester 2003/2004)
(Rostock, Januar 1998)
Dieser Studienplan basiert auf der Verordnung für die Erste Staatsprüfung für Lehrämter (VESpL) vom 26.04.93. Er präzisiert die Studienbedingungen und Anforderungen für das Studium des Faches Deutsch als Fremdsprache am Institut für Germanistik der Universität Rostock.
1. Voraussetzungen
Das Beifach Deutsch als Fremdsprache kann als Drittfach studiert werden, wenn entweder das Fach Deutsch oder eine moderne Fremdsprache im Mindeststundenumfang von 40 Semester-wochenstunden belegt oder abgeschlossen wurde.
Die studienbegleitende Fachberatung unterstützt die Studierenden bei der Studiengestaltung, bei der Erarbeitung von Sonderregelungen (z.B. bei Hochschulwechsel oder längerer Krankheit).
Die vor Beginn eines jeden Semesters erscheinenden kommentierten Vorlesungsverzeichnisse des Instituts geben im Interesse einer optimalen Studiengestaltung Empfehlungen für die Reihenfolge der Lehrveranstaltungen und weisen die Bedingungen für den Erwerb von Nachweisen für jede Lehrveranstaltung aus. Sie präzisieren, welchem (welchen) der sechs Teilbereiche eine Lehrveranstaltung zuzuordnen ist und geben auch Hinweise darauf, welche Veranstaltungen anderer Disziplinen gegebenenfalls für das Studium Deutsch als Fremdsprache anerkannt werden können.
2. Umfang und Gliederung des Studiums
Die Mindeststundenanforderung für das Beifach Deutsch als Fremdsprache beträgt 20 Semester-wochenstunden (SWS) einschließlich der fachdidaktischen Ausbildung. Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (in der Regel 4 Semester), in dem das elementare Grundwissen des Faches vermittelt wird, und in das Hauptstudium mit Wahlmöglichkeiten.
Hinzu kommt ein mindestens 10stündiges Sozial-Praktikum zur Arbeit mit Ausländerkindern.
3. Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten
3.1. Mindestanforderungen im Grundstudium: 12 SWS
Einführung in Deutsch als Fremdsprache * 1 Testat 2 SWS
Sprachwissenschaft 4 SWS (Studierende mit Deutsch) bzw.
6 SWS (Stud. einer mod. Fremdspr.)
Methodik/Didaktik 4 SWS
*1 Leistungsnachweis
Fachsprachen 2 SWS (Studierende mit Deutsch)
3.2 Mindestanforderungen im Hauptstudium: 8 SWS
Im Hauptstudium sind 2 Leistungsnachweise (Hauptseminarscheine)
zu folgenden Themenbereichen zu erwerben:
- Landeskunde 2 SWS
- Interkulturelle Kommunikation 2 SWS
Die verbleibenden 4 SWS sollten möglichst aus den Bereichen Sprachwissenschaft
(bes. für Studierende einer modernen Fremdsprache) und Methodik/Didaktik
gewählt werden.
3.3. Das Praktikum
Gefordert ist die Teilnahme an einem Sozialpraktikum zur Arbeit mit Ausländerkindern, das mindestens 10 Stunden umfassen soll. Über diese Tätigkeit ist ein kurzer Bericht von 1-2 Seiten anzufertigen.
4. Anerkennungsvoraussetzungen (VESpL-Fachanhang E.7)
1. Nachweis des Studiums des Deutschen oder des Studiums einer modernen Fremdsprache im Mindeststundenumfang von 40 SWS
2. Nachweis eines ordnungsgemäßen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studiums im Mindestumfang von 20 SWS;
darunter
- 1 Leistungsnachweis in einem Seminar der Fachdidaktik Deutsch als Fremdsprache
- 1 Leistungsnachweis in einem Hauptseminar zum Thema Interkulturelle Kommunikation
- 1 Leistungsnachweis in einem Hauptseminar zum Thema Landeskunde
- erfolgreiche Teilnahme an vertiefenden Lehrveranstaltungen zur Sprachwissenschaft
- erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen zur Sprachpraxis
3. Teilnahme an einem Sozialpraktikum zur Arbeit mit Ausländerkindern
Studienordnung für das Studium Deutsch als Fremdsprache
im Teilstudiengang Beifach
1. Gliederung des Studiums
Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (in der Regel 4 Semester), in dem obligatorische und wahlobligatorische Veranstaltungen dominieren, und in ein Hauptstudium.
2. Studienumfang
Die Stundenanforderung beträgt 20 Semesterwochenstunden in folgender Verteilung:
Grundstudium: 12 SWS
(2 SWS Einführung; 4 SWS Sprachwissenschaft (für Studierende mit Deutsch) bzw. 6 SWS Sprachwissenschaft (für Studierende einer modernen Fremdsprache); 4 SWS Methodik/Didaktik; 2 SWS Fachsprachen (für Studierende mit Deutsch).
Hauptstudium: 8 SWS
(Die genauere Aufschlüsselung ist dem Studienplan zu entnehmen.)
Hinzu kommt ein mindestens 10stündiges Sozial-Praktikum zur Arbeit mit Ausländerkindern.
3. Studieninhalte und Studienziele
Das Fach Deutsch als Fremdsprache setzt sich aus folgenden 6 Teilbereichen zusammen:
1. Sprachwissenschaft
2. Methodik und Didaktik
3. Literaturwissenschaft und Literaturlehrforschung
4. Fachsprachen und Wissenschaftssprache
5. Landeskunde und Kulturkunde
6. Interkulturelle Kommunikation.
Studierende des Faches sollen darauf vorbereitet werden, die deutsche Sprache, Literatur und Kultur aus der Perspektive der Fremdheit zu vermitteln und verständlich zu machen. Im Studium soll im Rahmen des vorgegebenen Stundenumfangs die fachwissenschaftliche Kompetenz erworben werden, die für das selbständige Erarbeiten der Inhalte des Faches Deutsch als Fremdsprache vorauszusetzen ist. Dazu gehören insbesondere:
- wissenschaftliche Kenntnisse der wichtigsten Bereiche der deutschen Sprache;
- Befähigung zur Anwendung der vermittelten theoretischen und methodischen Grundlagen
wissenschaftlichen Arbeitens;
- wesentliche Kenntnisse für das Verständnis der Theorie und Praxis des Lehrens und Lernens von
Deutsch als Fremdsprache;
- Entwicklung von Grundlagen der didaktisch-methodischen Handlungskompetenz;
- grundlegende Kenntnisse der deutschen Literatur, Landes- und Kulturkunde unter besonderer
Berücksichtigung interkultureller Vermittlung.
Lehramtsstudierenden sollen durch die fremdsprachendidaktischen und interkulturellen Aspekte des Studiums Deutsch als Fremdsprache auf die besonderen Lehranforderungen in Klassen mit ausländischen Schülern vorbereitet werden.
4. Studienberatung
Die studienbegleitende Fachberatung ist Aufgabe des Instituts für Germanistik. Die Studienbe-ratung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung und der Studientechniken.
5. Leistungsnachweise
- 1 Leistungsnachweis in einem Seminar der Didaktik Deutsch als Fremdsprache
- 1 Leistungsnachweis in einem Hauptseminar zum Thema "Interkulturelle Kommunikation"
- 1 Leistungsnachweis in einem Hauptseminar zum Thema "Landeskunde"