4.5.3 Kapitalien und Schulden
Der Umfang von Guthaben und Schulden läßt in der Regel Rückschlüsse auf die Finanzkraft der
Haushaltungsvorstände zu. Für Oldenburg ist das jedoch aufgrund des Steuerregisters von 1678
nur sehr bedingt möglich. Denn zum einen konnten die Steuerpflichtigen zinsbringende Guthaben
direkt bei der Kriegskasse deklarieren und zum anderen enthält das städtische Steuerregister
häufig nur ungenaue Angaben. Über ausgeliehene Gelder gaben 400 Haushalte Auskunft, von
denen 356 rund neun Zehntel über keinerlei Guthaben verfügten. Von den anderen 44 nannten
20 keine Beträge;
24 hatten Darlehen zwischen 10 und 3.755 Reichstalern vergeben,
insgesamt 12.427 Reichstaler, also im Durchschnitt je 518. Eine Verteilung der Guthabensumme
auf alle Haushalte wäre wenig sinnvoll. Festzuhalten bleibt, daß die Gruppe kapitalkräftiger
Bürger außerordentlich klein war.
Über die Verschuldung läßt sich noch weniger aussagen. Im Steuerregister finden sich dazu
Angaben für 402 Haushalte. Danach hatten 269 Steuerpflichtige gut zwei Drittel keine
Schulden;
99 bezeichneten ihre Verbindlichkeiten als niedrig und 27 als hoch; 7 nannten
einen Betrag zwischen 23 und 500 Reichstalern. Aus diesen Eintragungen lassen sich keine
Schlüsse über den Verschuldungsgrad der Einwohner ableiten. Wollte man behaupten, er sei
niedrig gewesen, müßte man rückfragen, ob nicht eher die Kreditfähigkeit außerordentlich gering
war. Jedenfalls deuten die häufigen Bemerkungen des Steuerregisters, Schulden habe man zum
Wiederaufbau machen müssen, auf hohe Vermögensverluste durch den Brand von 1676.
Zweifellos zerstörte oder beeinträchtigte der Brand Haus und, oft damit zusammenhängend,
Kapitalbesitz als Kennzeichen finanzieller Leistungsfähigkeit und des sozialen Ranges. Darauf
nahm die weitgehende Steuerbefreiung auch Rücksicht. Die soziale Ungleichheit jedoch blieb
unberührt.
Titelblatt