4.5.3 Kapitalien und Schulden

Der Umfang von Guthaben und Schulden läßt in der Regel Rückschlüsse auf die Finanzkraft der Haushaltungsvorstände zu. Für Oldenburg ist das jedoch aufgrund des Steuerregisters von 1678 nur sehr bedingt möglich. Denn zum einen konnten die Steuerpflichtigen zinsbringende Guthaben direkt bei der Kriegskasse deklarieren und zum anderen enthält das städtische Steuerregister häufig nur ungenaue Angaben. Über ausgeliehene Gelder gaben 400 Haushalte Auskunft, von denen 356 rund neun Zehntel über keinerlei Guthaben verfügten. Von den anderen 44 nannten 20 keine Beträge;
24 hatten Darlehen zwischen 10 und 3.755 Reichstalern vergeben, insgesamt 12.427 Reichstaler, also im Durchschnitt je 518. Eine Verteilung der Guthabensumme auf alle Haushalte wäre wenig sinnvoll. Festzuhalten bleibt, daß die Gruppe kapitalkräftiger Bürger außerordentlich klein war.
Über die Verschuldung läßt sich noch weniger aussagen. Im Steuerregister finden sich dazu Angaben für 402 Haushalte. Danach hatten 269 Steuerpflichtige gut zwei Drittel keine Schulden;
99 bezeichneten ihre Verbindlichkeiten als niedrig und 27 als hoch; 7 nannten einen Betrag zwischen 23 und 500 Reichstalern. Aus diesen Eintragungen lassen sich keine Schlüsse über den Verschuldungsgrad der Einwohner ableiten. Wollte man behaupten, er sei niedrig gewesen, müßte man rückfragen, ob nicht eher die Kreditfähigkeit außerordentlich gering war. Jedenfalls deuten die häufigen Bemerkungen des Steuerregisters, Schulden habe man zum Wiederaufbau machen müssen, auf hohe Vermögensverluste durch den Brand von 1676. Zweifellos zerstörte oder beeinträchtigte der Brand Haus und, oft damit zusammenhängend, Kapitalbesitz als Kennzeichen finanzieller Leistungsfähigkeit und des sozialen Ranges. Darauf nahm die weitgehende Steuerbefreiung auch Rücksicht. Die soziale Ungleichheit jedoch blieb unberührt.

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