4.5.2 Vieh
Das zur Steuer veranlagte Vieh verteilte sich ebenfalls sehr ungleich. Hierbei ist allerdings zu
beachten, daß Schlachtvieh zum unmittelbaren Eigenbedarf der Familien als Lebensmittelvorrat
galt und steuerfrei blieb. Entsprechende Bemerkungen finden sich recht häufig im Steuerregister,
so daß Viehbesitz nur als nicht für den Konsum bestimmter Vermögenswert der Abgabepflicht
unterlag. Insgesamt wurden 569 Stück Vieh, darunter 105 Pferde, zur Steuer herangezogen. Das
Schlachtvieh ist darin nicht enthalten; die Zahl der gehaltenen Tiere lag also höher. Dennoch wird
man nicht sagen können, Oldenburg sei eine Ackerbürgerstadt mit großen Viehherden gewesen.
Wie aus der Tabelle 9 hervorgeht, kamen auf die 407 Haushalte, von denen Angaben vorliegen,
im Durchschnitt 1,4 Stück zur Steuer veranlagtes Vieh, davon Pferde 0,25 das heißt nur
durchschnittlich jeder vierte Haushalt hatte ein Pferd. Tabelle 9
Die Durchschnittszahlen sagen wenig über die Verteilung aus. Es verdient Beachtung, daß 261
Haushalte knapp zwei Drittel keinen zur Steuer veranlagten Viehbesitz hatten und daß sogar
362 Haushalte rund neun Zehntel kein Pferd hielten. Von den 146 Familien mit Viehbesitz
hatten 93 rund zwei Drittel zwischen 1 und 3 Stück, 39 ein gutes Viertel zwischen 4 und 6
Stück, 14 etwa ein Zehntel mehr als 7 Stück. Von den 45 Pferdehaltern hatten 28 wiederum
fast zwei Drittel 1 oder 2 Pferde, 9 hatten 3, und 8 hatten 4 oder 5. Vieh im Sinne eines
gewinnbringenden Vermögenswertes erweist sich somit als ungleich verteilt, aber insgesamt nicht
von hoher Bedeutung für die wirtschaftliche Leistungskraft der Haushalte.
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